EStG 1988: § 9 Abs 1
Die Bildung einer „Rückstellung für Sicherungsverrechnung“ für Drohverluste aus einem Vollamortisations-Leasingvertrag im Zusammenhang mit der Verwertung des Leasinggegenstandes durch den Leasinggeber im Falle des Unterbleibens der Übernahme des Leasinggegenstandes durch den Leasingnehmer ist unzulässig.