- EStG 1988 § 2 Abs 2; LiebhabereiVO 1990 § 1 Abs 1, § 2 Abs 3: Eine Liegenschaftsvermietung ist dann als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn nicht innerhalb eines Zeitraumes von ca 20 Jahren ein Gesamtgewinn erzielbar ist;
- EStG 1972 und 1988 § 2 Abs 3: Rechtssatz wie Erk 3. 7. 1996, 93/13/0171, Slg 7107/F (verstärkter Senat)
- EStG 1972 § 11: Rücklage für nicht entnommenen Gewinn gem § 11 EStG 1972 und Umgehungsabsicht
- EStG 1972 bzw 1988 § 16 Abs 1 Z 9; EStG 1988 § 26 Z 4: Begriff der Reise gem § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 bzw 1988: Liegen mehrere Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit vor, ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise
- FLAG § 6 Abs 5, § 26 Abs 1; BAO § 78 Abs 1: Wird einem Kind Familienbeihilfe gewährt, dann richtet sich auch ein allfälliger Rückerstattungsbescheid für zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe an das Kind als AbgSchuldner;
- UStG 1972 (nunmehr 1994) § 2 Abs 5 Z 2; UStG 1972 (nunmehr 1994) § 12; Liebhaberei-VO 1993, BGBl 1993/33 § 1 Abs 2 Z 2: § 1 Abs 2 Z 2 der Liebhaberei-VO 1993, BGBl 1993/33 stellt darauf ab, zurückzuführen ist
- UStG 1972 § 3 Abs 8: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 3 Abs 8 UStG 1972 ist, dass der Abnehmer zu Beginn der Beförderung oder Versendung feststeht
- UStG 1972 § 4 Abs 5; BAO § 184, § 207 Abs 1 u Abs 2, § 209 Abs 1, § 284 Abs 1: Zur Bemessungsgrundlage gemäß § 4 Abs 5 UStG 1972 gehören sowohl sämtliche in den Automaten eingeworfene Bargeldbeträge
- ErbStG § 3 Abs 1 Z 2; BewG § 10 Abs 2: Freigebige Zuwendung und Gewinnspiele; dass Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auslosung für Fernreisen der Erwerb von Waren in einem bestimmten Umfang ist,
- GGG § 18 Abs 2 Z 2; JN § 58 Abs 1: Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem Wert der Leistung, zu der sich die Parteien verpflichtet haben;
- KVG idF vor BGBl 629/1994 § 2 Z 3 lit b (nunmehr: KVG § 2 Z 4): Entscheidend für die Gesellschaftsteuerpflicht ist die Gesellschaftereigenschaft zu jenem Zeitpunkt, in dem sich der Gesellschafter zur Leistung verpflichtete.
- BAO §§ 12, 20; HGB § 128 iVm EEG § 4: Ein Gesellschafter einer OEG, der behauptet, er sei aufgrund interner Vereinbarung nur Kommanditist gewesen, haftet dennoch gem § 12 BAO, da es auf die „förmliche“ Gesellschafterstellung ankommt.
- BAO § 191 Abs 3 und Abs 4, § 194 Abs 5, § 246 Abs 1 und 2, § 257 Abs 1, § 276 Abs 1: Ein Sozialversicherungsträger hat im Lohnsteuerhaftungs- bzw Abgabenverfahren eines LohnsteuerhaftungsPfl (GmbH) keine Parteistellung
- BAO § 303 Abs 4: Selbst ein Verschulden der Beh am Unterbleiben der Feststellung der maßgeblichen Tatsachen und Beweismittel im Erstverfahren schließt eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aus
- OÖ GetränkesteuerG; EWR-Abkommen Art 14; EG-SystemRL Art 3 Abs 2: Für Steuerperioden vor dem 1. 1. 1995, liegt bei der Besteuerung von alkoholischen Getränken kein Verstoß gegen Art 14 des EWR-Abkommens vor;
- B-VG Art 132; VwGG § 36 Abs 2: Die Einbringung einer Säumnisbeschwerde nach Art 132 B-VG zieht noch nicht den Übergang der Zuständigkeit der säumigen Verwaltungsbeh auf den VwGH nach sich, sondern erst der ungenützte Ablauf der nach § 36 Abs 2 VwGG eingeräumten Frist
- Gesellschafter; RL 69/335/EWG, Art 4 Abs 1, Art 5 Abs 1; KVG §§ 2, 5, 7: GesSt-Pflicht für Zuzahlung eines gesellschaftsrechtlich nicht Beteiligten
- Abgabe von Überschussbeständen; EG: Grundrechte; Beitrittsakte Art 145, 149; V (EG) Nr 3108/94, Art 4: Allgemeines zu Vertrauensschutz, Dispositionsschutz, Verhältnismäßigkeitsprinzip; Unzuständigkeit der Kommission für die Erlassung bestimmter V