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­GesSt-Pflicht für Zuzahlung eines gesellschaftsrechtlich nicht Beteiligten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/444 Heft 20 v. 15.10.2000

Art 4 Abs 1 RL 69/335/EWG , Art 5 Abs 1 RL 69/335/EWG

§ 2 KVG, 5 KVG, § 7 KVG:

Fraglich ist, ob Zuzahlungen eines gesellschaftsrechtlich nicht Beteiligten, die im Zusammenhang mit der - durch einen anderen vorgenommenen - Zeichnung von Genussscheinen geleistet werden, der GesSt unterliegen.

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