stellt der Steuerpflichtige die Vermietung vorzeitig ein, obliegt es ihm, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist
§ 2 Abs 2 EStG 1988
stellt der Steuerpflichtige die Vermietung vorzeitig ein, obliegt es ihm, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist
§ 2 Abs 2 EStG 1988