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Begriff der Reise gem § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 bzw 1988: Liegen mehrere Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit vor, ist der Aufenthalt an ihnen keine Reise

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/431 Heft 20 v. 15.10.2000

§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 bzw 1988

§ 26 Z 4 EStG 1988:

1. Erstreckt sich die Tätigkeit des StPfl auf mehrere Orte in der Weise, dass jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise (vgl ua E 13. 2. 1991, 90/13/0199, mwN).

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