- EStG 1988 § 4 Abs 12, § 5, § 6 Z 1 u Z 2a; KStG 1988 § 10; BAO § 93 Abs 3 lit a: Die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung
- KStG 1966 § 22 Abs 2; KStG 1988 § 10; EStG 1988 § 4 Abs 12: Die Rückzahlung des in die Kapitalges eingelegten Kapitals führt im Geltungsbereich des KStG 1988 nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes
- GewStG 1953 § 1 Abs 1; EStG 1988 § 22 Z 1 lit a und lit b: Die Gutachtertätigkeit eines Sachverständigen für das Kraftfahrwesen ist im konkreten Fall nicht mit der Tätigkeit eines Ziviltechnikers vergleichbar;
- GGG TP 9 lit b Z 3; GEG §§ 6, 7; AVG § 59: Für die Erfüllung des Tatbestandes des TP 9 lit b Z 3 GGG kommt es nur darauf an, welche Grundbuchseintragung beantragt und vollzogen wurde;
- BAO § 11: Ein rechtskräftiges Strafurteil entfaltet bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht;
- BAO §§ 212, 217, 218, 254: StundungsB braucht keine Ausführungen über die Rechtsnormen zu enthalten, die zum Entstehen der Steuerschuld geführt haben; eine Berufung steht der Entstehung der Säumniszuschlagsverpflichtung nicht entgegen
- BAO § 236; GebG § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c: Eine steuerliche Auswirkung, die ausschließlich die Folge eines als generelle Norm mit umfassendem personellem Geltungsbereich erlassenen Gesetzes ist, kann nicht durch Nachsicht (sachliche Unbilligkeit) behoben werden;
- FinStrG § 23 Abs 2, § 35 Abs 4, § 53, § 58 Abs 2 lit a: Eine Unzuständigkeit der FinStrBeh I. Instanz wird nicht dadurch saniert, dass ein Berufungssenat den angef B erlassen hat;
- ZK Art 244: Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung; die Beh hat den StPfl zum Erlag einer Sicherheitsleistung aufzufordern
- WAO § 240 Abs 1, § 242 Abs 2 (entspricht BAO idF BGBl 1961/194 § 308 Abs 1, § 310 Abs 3); BAO idgF § 308 Abs 1, § 310 Abs 3; AVG §§ 71, 72; WKKG § 3 Abs 1; MRK Art 6 Abs 1:
- MWSt; Sechste MWSt-RL, Art 4 Abs 1: Vermietung eines Gegenstandes vom Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an die Gesellschaft ist umsatzsteuerbar
- MWSt; Sechste MWSt-RL, Art 13 Teil B Buchst b und Teil C: Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, im innerstaatlichen Recht die Vermietung von Grundstücken allgemein ustpfl zu behandeln
- Verbrauchsteuern; RL 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchstpfl Waren, Art 3 Abs 2; RL 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke
- Verbrauchsteuern; RL 92/12/EWG über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchstpfl Waren, Art 3 Abs 2; RL 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke, Art 20;