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Die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/383 Heft 17 v. 1.9.2000

können als wissenschaftlich anerkannte Methoden zur Beteiligungsbewertung angesehen werden, zur Aktivierung der Dividende vor dem Zustandekommen des Gewinnausschüttungsbeschlusses kann es nur dann kommen, wenn zum Bilanzstichtag die Ausschüttung eines bestimmten Gewinnanteils durch die Unterges bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bereits festgestanden ist; die Rückzahlung des in die Kapitalges eingelegten Kapitals führt nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes

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