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Die Rückzahlung des in die Kapitalges eingelegten Kapitals führt im Geltungsbereich des KStG 1988 nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungs­ansatzes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/384 Heft 17 v. 1.9.2000

§ 22 Abs 2 KStG 1966

§ 10 KStG 1988

§ 4 Abs 12 EStG 1988

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