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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 10/1997

Heft 10 v. 15.5.1997

Erkenntnisse des VfGH

  1. KommStG §§ 1, 8; B-VG Art 7 Abs 1; EGV Art 92, 93: Aufhebung der Kommunalsteuerbefreiung der ÖBB als verfassungswidrig

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG § 2 Abs 2; BAO § 303 Abs 4: Eine Vermietungstätigkeit, die nach einer Prognoserechnung erst nach 23 oder 24 Jahren ein positives Ergebnis erbringt, ist keine Einkunftsquelle;
  2. EStG § 4 Abs 1, §§ 5, 20: Die Zurverfügungstellung von Dienstwohnungen (an die angestellten Töchter des Betriebsinhabers) ist bei Betrieben mittlerer Größe nach der Verkehrsauffassung nicht üblich, sondern durch außer­betriebliche Gründe veranlaßt
  3. EStG § 4 Abs 1, § 6 Z 1, § 6 Z 4: Die Ermittlung des Teilwertes eines Gebäudes anläßlich der Entnahme kann sowohl nach der Differenzmethode als auch nach der Methode des Sachwertverhältnisses ermittelt werden
  4. EStG §§ 16, 20, 25: Steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers einer Hauptschullehrerin trotz untergeordneter privater Nutzung
  5. BAO § 167: Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Beweiswürdigung beschränkt sich auf das Ausmaß der durchgeführten Ermittlungen und die Schlüssigkeit der angestellten Überlegungen
  6. EStG 1972 § 7 Abs 1: Die Abschreibbarkeit des Firmenwertes (eines Blumenhandels) ist im Einzelfall zu prüfen; wird der erworbene Betrieb in Mietobjekten betrieben, ist der als Abgeltung für die Überlassung des Mietrechtes entfallende Teil des Kaufpreises festzustellen
  7. EStG § 16 Abs 1 Z 8 lit e: Eine kürzere als die gesetzlich vermutete Nutzungsdauer ist von dem, der sie behauptet, regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen
  8. EStG § 16 Abs 1 Z 6, § 26 Z 5: Stimmt die Wohnung des Arbeitnehmers mit der Arbeitsstätte überein, so sind die Fahrten zu einer weiteren Arbeits­stätte nur im Rahmen des Pendlerpauschales zu berücksichtigen
  9. EStG § 47 Abs 1, 2 und 3; UStG § 2 Abs 1 und 2: Dienstnehmereigenschaft von Kolporteuren
  10. DBA Österreich - Schweiz Art 16: Die Einkünfte aus der geschäftsführenden Tätigkeit für eine schweizerische Aktiengesellschaft unterliegen nicht der Zuteilungsregel für Aufsichtsratsvergütungen
  11. GrEStG § 3 Abs 1 Z 5: Bei freiwilligem Abschluß eines Kaufvertrages fehlt es an der für die Steuerbefreiung erforderlichen Zwangsmaßnahme, auch wenn der Käufer das Grundstück nur zu den im Tiroler Raumordnungs­gesetz angeführten Zwecken übernimmt
  12. KommStG § 3 Abs 1 und 2: Eine GmbH, die nur die Geschäfte einer KG führt, ist trotz Geschäftsführungsvergütung nicht Unternehmer; die Komplementär-GmbH ist keine Holdinggesellschaft, selbst wenn sie am Vermögen der KG beteiligt ist
  13. UStG 1972 § 6 Z 8 lit e, § 12 Abs 3: Die Aufnahme stiller Gesellschafter ist ein unecht steuerbefreiter Umsatz des Geschäftsherrn, der den Vorsteuerabzug für Leistungen ausschließt, die er zur Begebung der stillen Betei­ligungen bezogen hat
  14. UStG 1972 § 6 Z 8 lit e, § 12 Abs 3
  15. UStG 1972 § 12 Abs 2 Z 2 lit c: Der An- und Verkauf eines PKW durch einen Unternehmer, der nicht Autohändler ist, berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug,
  16. UStG § 1 Abs 1 Z 1; EStG § 4: Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Verwandten mangels Fremdüblichkeit
  17. UStG § 12 Abs 3, 4 und 5: Die Vorsteuer aus der umsatzabhängigen Pacht für eine Tabaktrafik, in der sowohl steuerpflichtige als auch unecht steuerfreie Umsätze ausgeführt werden, ist unabhängig von der Pachtbemessungsgrundlage im Verhältnis dieser Umsätze aufzuteilen
  18. BAO §§ 9, 80: Die nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleichs und Entrichtung der Ausgleichsquote eintretende Befreiung der Gemeinschuldnerin wirkt sich auch auf die akzessorische Haftung des Geschäftsführers aus,
  19. BAO §§ 115, 167, 184: Schätzung der Einnahmen von Cafes; die Möglichkeit einer Äußerung im Berufungsverfahren saniert eine allfällige Verletzung des Parteiengehörs im erstinstanzlichen Verfahren;
  20. BAO § 184; EStG § 4 Abs 3: Die Schätzung des Wursteinsatzes anhand der Abwaage der Senfportionen kann nicht durch eine nach der Lebenserfahrung angenommene Großzügigkeit von Wurstständen bei der Senfabgabe verworfen werden;
  21. BewG § 68 Abs 4: Die Hingabe eines Darlehens an Ausländer ist kein Ausfuhrumsatz
  22. FinStrG § 54 Abs 1, § 161: Die Verpflichtung zur Anzeige an den Staatsanwalt bei in die Gerichtszuständigkeit fallenden Vergehen trifft im Rechtsmittelverfahren auch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz
  23. FinStrG § 98 Abs 3: Der Zweifelsgrundsatz zwingt die Finanzstrafbehörde nicht, bei einander widersprechenden Aussagen der leugnenden Verantwortung des Beschuldigten zu folgen
  24. FinStrG § 35 Abs 1; ZollG § 31 Abs 2 Z 2; UNESCO-Abkommen BGBl 1958/180 Art 1 Z 1 lit b: Kein Schmuggel von Gegenständen, die nach dem UNESCO-Abkommen keiner Eingangsabgabe unterliegen
  25. ZollG § 45 Abs 1; BAO § 2 lit a Z 2, §§ 207 ff: Die Verjährungsbestimmungen der BAO gelten auch für Zollvergütungen
  26. ZollG § 66 Abs 1, § 68 Abs 7; UNESCO Abkommen BGBl 1958/180 Art 1 Z 1 lit b: Mangels Eingangsabgabepflicht ist ein Vormerkverkehr für Waren unzulässig, die unter die Anlage B des UNESO-Abkommens fallen
  27. ZollG § 93 Abs 2 lit a Z 1, Abs 4: Vorliegen eines ausländischen gewöhn­lichen Wohnsitzes als Voraussetzung des formlosen Vormerkverfahrens für ein ausländisches unverzolltes Beförderungsmittel
  28. ZollG § 174 Abs 3; ZollR-DG § 120; EU-Beitrittsvertrag Anhang VI Z 9; BAO § 207 Abs 2: Für die Nacherhebung einer vor dem Beitritt entstandenen bedingten Eingangsabgabenschuld sind die Verjährungsbestimmungen der BAO maßgeblich
  29. Burgenländische LAO § 150 Abs 2: Die Übermittlung einer Lastschriftan­zeige mit Begleitschreiben, das auf die Verordnungen des Gemeinderates verweist, genügen der Bescheidanforderung zur Angabe der Bemessungsgrundlage nicht
  30. Niederösterreichische LAO § 5 Abs 1, §§ 172, 185: Nach Erlassung eines Haftungsbescheids unterbrechen nur die gegen den Haftungsschuldner gesetzten Einbringungsschritte die ihm gegenüber laufende Einhebungsverjährung;
  31. Niederösterreichische Bauordnung § 14 Abs 5: Die Anrechnung von Arbeits- und Materialleistungen bei Festsetzung der Aufschließungsabgabe setzt die Erbringung dieser Leistungen bis zur Bescheiderlassung sowie die Zustimmung der Gemeinde zu ihrer Einbringung voraus
  32. Oberösterreichisches TourismusG § 35 Abs 1; BeitragsgruppenO 1992: Interessentenbeitrag für eine Krankenanstalt mit Öffentlichkeitsrecht
  33. Salzburger VergnügungssteuerG § 2 Abs 1 Z 5, § 23 Abs 1 Z 5: Dartspielgerät als Spiel- und Geschicklichkeitsapparat
  34. Steiermärkische LAO § 153; FAG-Nov 1991 Art II § 2 Abs 3: Festsetzungswirkung einer nachträglichen Mängelbehebung bei Selbstbemessungsabgaben; keine Sperrwirkung des Art II § 2 Abs 3 FAG-Novelle 1991
  35. Art II § 2 Abs 3 entfaltet seine Sperrwirkung nur für jene Fälle, in denen die Unrichtigkeit der Selbstbemessung (vom AbgPfl) damit begründet wird, dass die Abgabenerklärung auch den sogenannten Außerortverbrauch an Speiseeis und Getränken miteinschließe.
  36. Steiermärkisches LustbarkeitsabgabeG § 14a; Grazer LustbarkeitsabgabeO: Die Qualifikation als Geldspielapparat wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Inbetriebnahme neben dem Geldeinwurf auch eine Clubkarte voraussetzt
  37. WAO § 7 Abs 1, §§ 18, 54 Abs 1: Die Uneinbringlichkeit ist anzunehmen, wenn nach konkreten und nachprüfbaren Feststellungen der Abgabenbehörde im Laufe des Konkursverfahrens feststeht,
  38. WAO § 160 Abs 1: Der Stundungsantrag hat Angaben über das Vorliegen einer erheblichen Härte der sofortigen Abgabenentrichtung zu enthalten
  39. Wiener VergnügungssteuerG §§ 14, 19 Abs 1; WAO § 92: Eine Verletzung der Anmeldepflicht liegt nicht vor, wenn der Abgabepflichtige die Ein­reihung eines Apparates in eine bestimmte Steuerkategorie zwar unrichtig vornimmt, aber in der Erklärung offenlegt
  40. VStG § 51e Abs 2: Mit der Bestreitung der ordnungsmäßigen Kundmachung einer Kurzparkzone werden nicht nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht, sondern Tatfragen vorgebracht, die in einer öffent­lichen mündlichen Verhandlung zu klären sind