- EStG § 2 Abs 2; BAO § 303 Abs 4: Eine Vermietungstätigkeit, die nach einer Prognoserechnung erst nach 23 oder 24 Jahren ein positives Ergebnis erbringt, ist keine Einkunftsquelle;
- EStG § 4 Abs 1, §§ 5, 20: Die Zurverfügungstellung von Dienstwohnungen (an die angestellten Töchter des Betriebsinhabers) ist bei Betrieben mittlerer Größe nach der Verkehrsauffassung nicht üblich, sondern durch außerbetriebliche Gründe veranlaßt
- EStG § 4 Abs 1, § 6 Z 1, § 6 Z 4: Die Ermittlung des Teilwertes eines Gebäudes anläßlich der Entnahme kann sowohl nach der Differenzmethode als auch nach der Methode des Sachwertverhältnisses ermittelt werden
- EStG §§ 16, 20, 25: Steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers einer Hauptschullehrerin trotz untergeordneter privater Nutzung
- BAO § 167: Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Beweiswürdigung beschränkt sich auf das Ausmaß der durchgeführten Ermittlungen und die Schlüssigkeit der angestellten Überlegungen
- EStG 1972 § 7 Abs 1: Die Abschreibbarkeit des Firmenwertes (eines Blumenhandels) ist im Einzelfall zu prüfen; wird der erworbene Betrieb in Mietobjekten betrieben, ist der als Abgeltung für die Überlassung des Mietrechtes entfallende Teil des Kaufpreises festzustellen
- EStG § 16 Abs 1 Z 8 lit e: Eine kürzere als die gesetzlich vermutete Nutzungsdauer ist von dem, der sie behauptet, regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen
- EStG § 16 Abs 1 Z 6, § 26 Z 5: Stimmt die Wohnung des Arbeitnehmers mit der Arbeitsstätte überein, so sind die Fahrten zu einer weiteren Arbeitsstätte nur im Rahmen des Pendlerpauschales zu berücksichtigen
- EStG § 47 Abs 1, 2 und 3; UStG § 2 Abs 1 und 2: Dienstnehmereigenschaft von Kolporteuren
- DBA Österreich - Schweiz Art 16: Die Einkünfte aus der geschäftsführenden Tätigkeit für eine schweizerische Aktiengesellschaft unterliegen nicht der Zuteilungsregel für Aufsichtsratsvergütungen
- GrEStG § 3 Abs 1 Z 5: Bei freiwilligem Abschluß eines Kaufvertrages fehlt es an der für die Steuerbefreiung erforderlichen Zwangsmaßnahme, auch wenn der Käufer das Grundstück nur zu den im Tiroler Raumordnungsgesetz angeführten Zwecken übernimmt
- KommStG § 3 Abs 1 und 2: Eine GmbH, die nur die Geschäfte einer KG führt, ist trotz Geschäftsführungsvergütung nicht Unternehmer; die Komplementär-GmbH ist keine Holdinggesellschaft, selbst wenn sie am Vermögen der KG beteiligt ist
- UStG 1972 § 6 Z 8 lit e, § 12 Abs 3: Die Aufnahme stiller Gesellschafter ist ein unecht steuerbefreiter Umsatz des Geschäftsherrn, der den Vorsteuerabzug für Leistungen ausschließt, die er zur Begebung der stillen Beteiligungen bezogen hat
- UStG 1972 § 6 Z 8 lit e, § 12 Abs 3
- UStG 1972 § 12 Abs 2 Z 2 lit c: Der An- und Verkauf eines PKW durch einen Unternehmer, der nicht Autohändler ist, berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug,
- UStG § 1 Abs 1 Z 1; EStG § 4: Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Verwandten mangels Fremdüblichkeit
- UStG § 12 Abs 3, 4 und 5: Die Vorsteuer aus der umsatzabhängigen Pacht für eine Tabaktrafik, in der sowohl steuerpflichtige als auch unecht steuerfreie Umsätze ausgeführt werden, ist unabhängig von der Pachtbemessungsgrundlage im Verhältnis dieser Umsätze aufzuteilen
- BAO §§ 9, 80: Die nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleichs und Entrichtung der Ausgleichsquote eintretende Befreiung der Gemeinschuldnerin wirkt sich auch auf die akzessorische Haftung des Geschäftsführers aus,
- BAO §§ 115, 167, 184: Schätzung der Einnahmen von Cafes; die Möglichkeit einer Äußerung im Berufungsverfahren saniert eine allfällige Verletzung des Parteiengehörs im erstinstanzlichen Verfahren;
- BAO § 184; EStG § 4 Abs 3: Die Schätzung des Wursteinsatzes anhand der Abwaage der Senfportionen kann nicht durch eine nach der Lebenserfahrung angenommene Großzügigkeit von Wurstständen bei der Senfabgabe verworfen werden;
- BewG § 68 Abs 4: Die Hingabe eines Darlehens an Ausländer ist kein Ausfuhrumsatz
- FinStrG § 54 Abs 1, § 161: Die Verpflichtung zur Anzeige an den Staatsanwalt bei in die Gerichtszuständigkeit fallenden Vergehen trifft im Rechtsmittelverfahren auch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz
- FinStrG § 98 Abs 3: Der Zweifelsgrundsatz zwingt die Finanzstrafbehörde nicht, bei einander widersprechenden Aussagen der leugnenden Verantwortung des Beschuldigten zu folgen
- FinStrG § 35 Abs 1; ZollG § 31 Abs 2 Z 2; UNESCO-Abkommen BGBl 1958/180 Art 1 Z 1 lit b: Kein Schmuggel von Gegenständen, die nach dem UNESCO-Abkommen keiner Eingangsabgabe unterliegen
- ZollG § 45 Abs 1; BAO § 2 lit a Z 2, §§ 207 ff: Die Verjährungsbestimmungen der BAO gelten auch für Zollvergütungen
- ZollG § 66 Abs 1, § 68 Abs 7; UNESCO Abkommen BGBl 1958/180 Art 1 Z 1 lit b: Mangels Eingangsabgabepflicht ist ein Vormerkverkehr für Waren unzulässig, die unter die Anlage B des UNESO-Abkommens fallen
- ZollG § 93 Abs 2 lit a Z 1, Abs 4: Vorliegen eines ausländischen gewöhnlichen Wohnsitzes als Voraussetzung des formlosen Vormerkverfahrens für ein ausländisches unverzolltes Beförderungsmittel
- ZollG § 174 Abs 3; ZollR-DG § 120; EU-Beitrittsvertrag Anhang VI Z 9; BAO § 207 Abs 2: Für die Nacherhebung einer vor dem Beitritt entstandenen bedingten Eingangsabgabenschuld sind die Verjährungsbestimmungen der BAO maßgeblich
- Burgenländische LAO § 150 Abs 2: Die Übermittlung einer Lastschriftanzeige mit Begleitschreiben, das auf die Verordnungen des Gemeinderates verweist, genügen der Bescheidanforderung zur Angabe der Bemessungsgrundlage nicht
- Niederösterreichische LAO § 5 Abs 1, §§ 172, 185: Nach Erlassung eines Haftungsbescheids unterbrechen nur die gegen den Haftungsschuldner gesetzten Einbringungsschritte die ihm gegenüber laufende Einhebungsverjährung;
- Niederösterreichische Bauordnung § 14 Abs 5: Die Anrechnung von Arbeits- und Materialleistungen bei Festsetzung der Aufschließungsabgabe setzt die Erbringung dieser Leistungen bis zur Bescheiderlassung sowie die Zustimmung der Gemeinde zu ihrer Einbringung voraus
- Oberösterreichisches TourismusG § 35 Abs 1; BeitragsgruppenO 1992: Interessentenbeitrag für eine Krankenanstalt mit Öffentlichkeitsrecht
- Salzburger VergnügungssteuerG § 2 Abs 1 Z 5, § 23 Abs 1 Z 5: Dartspielgerät als Spiel- und Geschicklichkeitsapparat
- Steiermärkische LAO § 153; FAG-Nov 1991 Art II § 2 Abs 3: Festsetzungswirkung einer nachträglichen Mängelbehebung bei Selbstbemessungsabgaben; keine Sperrwirkung des Art II § 2 Abs 3 FAG-Novelle 1991
- Art II § 2 Abs 3 entfaltet seine Sperrwirkung nur für jene Fälle, in denen die Unrichtigkeit der Selbstbemessung (vom AbgPfl) damit begründet wird, dass die Abgabenerklärung auch den sogenannten Außerortverbrauch an Speiseeis und Getränken miteinschließe.
- Steiermärkisches LustbarkeitsabgabeG § 14a; Grazer LustbarkeitsabgabeO: Die Qualifikation als Geldspielapparat wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Inbetriebnahme neben dem Geldeinwurf auch eine Clubkarte voraussetzt
- WAO § 7 Abs 1, §§ 18, 54 Abs 1: Die Uneinbringlichkeit ist anzunehmen, wenn nach konkreten und nachprüfbaren Feststellungen der Abgabenbehörde im Laufe des Konkursverfahrens feststeht,
- WAO § 160 Abs 1: Der Stundungsantrag hat Angaben über das Vorliegen einer erheblichen Härte der sofortigen Abgabenentrichtung zu enthalten
- Wiener VergnügungssteuerG §§ 14, 19 Abs 1; WAO § 92: Eine Verletzung der Anmeldepflicht liegt nicht vor, wenn der Abgabepflichtige die Einreihung eines Apparates in eine bestimmte Steuerkategorie zwar unrichtig vornimmt, aber in der Erklärung offenlegt
- VStG § 51e Abs 2: Mit der Bestreitung der ordnungsmäßigen Kundmachung einer Kurzparkzone werden nicht nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht, sondern Tatfragen vorgebracht, die in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu klären sind