UStG § 12 Abs 3, 4 und 5: Die Vorsteuer aus der umsatzabhängigen Pacht für eine Tabaktrafik, in der sowohl steuerpflichtige als auch unecht steuerfreie Umsätze ausgeführt werden, ist unabhängig von der Pachtbemessungsgrundlage im Verhältnis dieser Umsätze aufzuteilen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 245 Heft 10 v. 15.5.1997