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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Riss, Neue Primeo-Judikatur: Klarstellungen zu Rechtswidrigkeitszusammenhang und Konkurrenz von allgemeinem Zivilrecht und KMG
- Koch, Abruf einer Deckungsrücklassgarantie wegen Haftrücklass?
- Bollenberger, Kellner, EV-Antrag in Österreich, um Zwangsvollstreckung im Ausland zu stoppen?
- Bollenberger, Kellner, Zur Behauptungs- und Beweislast für den Rechtswidrigkeitszusammenhang beim Anlegerschaden
- Bollenberger, Kellner, Zur Rechtsstellung der OeKB als Emittentin von Austrian Depositary Certificates
- Bollenberger, Kellner, Weitere Judikatur zum Primeo-Fonds
- Bollenberger, Kellner, Zur Beweislast für Schadenersatzansprüche wegen Insolvenzverschleppung
- Bollenberger, Kellner, Haustürrücktrittsrecht bei Vertragsabschluss im Fernabsatz?
- Bollenberger, Kellner, Anlegerschaden: Auswirkung von Beschwichtigungen
- Bollenberger, Kellner, Wechselzahlungsauftrag gegen ausländischen Beklagten
- Bollenberger, Kellner, Zur Aufklärungspflicht gemäß § 25c KSchG
- Bollenberger, Kellner, (K)ein Klumpenrisiko?
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- Öffentlich-rechtliche Entscheidungen
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- »Erkenntnisse des VwGH
- Stöger, VwGH zur Auslegung von § 18 Abs 2 Z 2 InvFG 2011
- Stöger, VwGH zu den Informationspflichten bei der "Beimischung" bestimmter Finanzprodukte in ein Kundenportfolio
- Dollenz, VwGH erneut zum Verständnis von gestreckten Vorgängen im Umgang mit Insider-Informationen (Zwischenschritt "Memorandum of Understanding"-Fall "Verbund/Türkei")
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- Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
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- »EuGH-Entscheidungen
- Lurger, Nach der Geldwäsche-RL ist eine nationale Regelung zulässig, die zum einen gegenüber Kunden, die Finanzinstitute sind und als solche hinsichtlich der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten einer Aufsicht unterliegen, die Anwendung von Standardsorgfaltspflichten zulässt, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, und zum anderen dieser Richtlinie unterliegende Institute und Personen verpflichtet, auf risikoorientierter Grundlage verstärkte Sorgfaltspflichten in Fällen anzuwenden, in denen bereits ihrem Wesen nach ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht, wie etwa bei der Überweisung von Geldern
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