§§ 17, 38, 40, 41, 44 WAG 2007
§ 9 Abs 1 VStG
Die Kunden müssen Informationen über das Ausmaß der "Beimischung" in bestimmten Risikokategorien erhalten, bevor sie die Risikokategorie wählen und das Anlegerprofil ausfüllen.
§§ 17, 38, 40, 41, 44 WAG 2007
§ 9 Abs 1 VStG
Die Kunden müssen Informationen über das Ausmaß der "Beimischung" in bestimmten Risikokategorien erhalten, bevor sie die Risikokategorie wählen und das Anlegerprofil ausfüllen.