Zahlungsdienste-Paket
Zahlungsdiensterichtlinie II (PSD II)
Die PSD II ist im Jänner 2016 in Kraft getreten und muss bis Jänner 2018 durch den nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden. Betroffen von der PSD II sind alle Zahlungsdienste, die innerhalb der EU (währungsunabhängig) erbracht werden. Dritte Zahlungsdienstleister werden künftig ebenfalls reguliert. Die Öffnung der Bank/Kunden-Schnittstelle für dritte Zahlungsdienstleister soll durch eine strenge Regelung hinsichtlich der Nutzung der übertragenen Daten geschützt werden.