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ÖBA Inhaltsverzeichnis Heft 2/2009

Heft 2 v. 1.2.2009

  1. Schaller, Die Wiener Börse in einem global schwierigen Marktumfeld

Berichte und Analysen

  1. Rosen, Die internationalen Aktienmärkte im 4. Quartal 2008

Berichte und Analysen

  1. Schmoll, Rentabilisierung des Geschäftskundensegments

Abhandlungen

  1. Koch, Informations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe nach der neuen Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge
  2. Körnert, Papenburg, Zusammenschlüsse von Kreditbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Schweden, Finnland und Norwegen im Gefolge der nordischen Bankenkrise der 1990er Jahre
  3. Kalss, Oelkers, Öffentliche Bekanntgabe - ein wirksames Aufsichtsinstrument im Kapitalmarktrecht?

Rechtsprechung

    1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
      1. »OGH-Entscheidungen
      2. Bydlinski, War der Kunde erkennbar bloß an einer wertstabilen Anlage interessiert, liegt ein Schaden bereits dann vor, wenn er ein Kursschwankungen unterliegendes Wertpapier erwirbt
      3. Perner, Bloß relative Wirkung der in einer Vinkulierungsvereinbarung vorgesehenen Zahlungssperre
      4. Koziol, Wird einer Bank eine umfassende Vollmacht zum privaten Verkauf einer Liegenschaft erteilt, die der hypothekarischen Sicherung eines gewährten Kredits dient, deutet das auf eine Umgehung des § 1371 ABGB hin.
      5. Koziol, Macht der Gläubiger von der ihm durch das Gesetz gegebenen Möglichkeit, während des Ausgleichsverfahrens gerichtlich oder außergerichtlich die Aufrechnung zu erklären, keinen Gebrauch, dann kann er nach Beendigung des Ausgleiches nur mehr mit der Ausgleichsquote seiner Forderung aufrechnen.
    1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
      1. »OGH-Entscheidungen
      2. Koziol, Die Bank trifft grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur Überwachung des von einem Treuhänder eröffneten Girokontos.
    1. Öffentlich-rechtliche
      1. »Entscheidungen
        1. »Erkenntnisse des VfGH
        2. Laurer, Sog "Warnmeldungen" dürfen von der FMA nicht veröffentlicht werden, solange kein adäquates Instrumentarium der Überprüfung besteht.

Notiz

  1. Bedeutet Neoliberalismus totale Freiheit, Laissez Faire?
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