Der vorliegende Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den der Verfasser am 13. Oktober 2008 im Rahmen der Bankwissenschaftlichen Gesellschaft gehalten hat. Die Vortragsform wurde weitestgehend beibehalten. Behandelt werden die weitgehend neuen Informations- und Aufklärungspflichten des Kreditgebers bei Verbraucherkrediten, die auf Grund der Richtlinie in die österreichische Rechtsordnung einzuführen sein werden. Es wird versucht, zu jedem einzelnen Punkt zunächst die geltende Rechtslage darzustellen und darauf aufbauend zu zeigen, welche Neuerungen sich aus der Richtlinie ergeben.