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Sog "Warnmeldungen" dürfen von der FMA nicht veröffentlicht werden, solange kein adäquates Instrumentarium der Überprüfung besteht.

RechtsprechungÖffentlich-rechtlicheBearbeitet von RA Univ.-Prof. DDr. René LaurerÖBA 2009/21ÖBA 2009, 161 Heft 2 v. 1.2.2009

BWG § 4 Abs 7 idF BGBl I 97/2001

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