Rechtsprechung
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- Ordentliche Gerichte
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- »Zivilsachen
- Kein Schuldausspruch nach § 61 Abs 3 EheG bei fehlender Einsichts- und Urteilsfähigkeit
- Beschädigung einer Mauer durch Wurzeln eines Baums, der im Miteigentum zweier Nachbarn steht: Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz
- Keine ausreichende Bestimmung des Endtermins eines Mietverhältnisses durch auslegungsbedürftige Bedingung
- Fahren mit Kinder-Laufrad in Fußgängerzone nicht generell verboten
- Keine Verwirkung eines vertraglichen Unterhaltsanspruches
- Internationale Zuständigkeit bei Produkthaftung
- Kein „Austausch“ des Verfahrenshilfeanwalts durch frei gewählten Rechtsanwalt mit Prozessvollmacht
- Eckdaten eines Zivilverfahrens vorübergehend im Internet abrufbar: Verletzung des Rechts auf Datenschutz
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- »Strafsachen
- Hurich, Schlepperei als schlichtes Tätigkeitsdelikt
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- »Disziplinarsachen
- Markel, Wiederin, Dienstaufsicht und richterliche Unabhängigkeit
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- Verfassungsgerichtshof
- Verfassungskonformität des Vorzugsstimmensystems der NÖ Landtagswahlordnung 1992