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Keine Verwirkung eines vertraglichen Unterhaltsanspruches

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2014, 400 Heft 6 v. 1.6.2014

ABGB § 94 Abs 2

Einem „rein vertraglichen“ Unterhaltsanspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs iS des § 94 Abs 2 S 2 ABGB nicht entgegengehalten werden. Seine Beendigung oder Anpassung setzt vielmehr eine nachträgliche wesentliche Umstandsänderung voraus.

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