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Keine ausreichende Bestimmung des Endtermins eines Mietverhältnisses durch auslegungsbedürftige Bedingung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2014, 395 Heft 6 v. 1.6.2014

ABGB § 914, MRG § 29 Abs 1 Z 3 lit c, MRG § 29 Abs 3a

Das Erfordernis der Nennung eines unbedingten Endtermins dient der Warnung des Mieters: Nur wenn der Endtermin ausreichend transparent ist, kann der Mieter erkennen, dass das Mietverhältnis zum schriftlich genannten Endtermin jedenfalls (unbedingt) enden wird.

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