Seit Umsetzung der Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG im Juni 2010 enthält das österreichische Recht erstmals eine generelle Verpflichtung zur Bonitätsprüfung, die nicht primär auf den Schutz einer stabilen Finanzwirtschaft, sondern auf den Schutz des einzelnen Verbrauchers abzielt. Die Vorgaben der RL (Art 8) wie auch der nationalen Umsetzungsnorm (§ 7 VKrG) zu den Modalitäten dieser Prüfpflicht sind jedoch äußerst dürftig. Der vorliegende Beitrag untersucht daher zum einen den Kreditwürdigkeitsbegriff im verbraucherschutzrechtlichen Kontext und zum anderen, welche Ansprüche an eine sorgfaltsgemäße Bonitätsprüfung zu stellen sind.