Insolvenz-Entgeltsicherung
- Rückforderung von IESG-Beiträgen für Prokuristen und Geschäftsführer
- Kein Insolvenz-Ausfallgeld für gewerberechtlichen Geschäftsführer
- Fehlende Arbeitnehmereigenschaft eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
- IESG-gesicherte Abfertigung trotz 25 % Gesellschaftsanteilen
- Austritt nach Konkurseröffnung während Karenz - Fristenlauf für Kündigungsentschädigung
- Keine missbräuchliche Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf IAG-Fonds
- Verzicht auf Verfall unwirksam für Insolvenz-Entgeltsicherung
- Insolvenz-Ausfallgeld trotz Entgeltrückständen von ca 17 Monatsgehältern