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Information zu der am 6. Juli 2018 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0031-III/11/20184.7.20182018

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/941 der Kommission wurden der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 und der Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 885/2014 betreffend die Liste der Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr unterliegen, geändert. Auf Grund dieser Verordnung ergeben sich in der Anlage 3 und der Anlage 13 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel ab 6. Juli 2018 folgende Änderungen:

Folgende Waren wurden in die verstärkten Einfuhrkontrollen gemäß der VB-0200 Anlage 3 einbezogen:

Folgende Waren wurden aus der Warenliste in VB-0200 Anlage 3, die verstärkten Einfuhrkontrollen unterliegen, gestrichen:

Aus der Warenliste in VB-0200 Anlage 13 wurde

gestrichen, weil diese Ware in die VB-0200 Anlage 3 aufgenommen worden ist.

Ferner wurde im Zusammenhang mit den "benannten Eingangsorten", über die die Verbringung der kontrollpflichtigen Waren aus einem Drittland in die Europäische Union erfolgen muss, klargestellt, dass bei Sendungen, die auf dem See- oder Luftweg aus einem Drittland in die Union eingeführt werden und die im selben Hafen oder Flughafen zwecks Umladung auf ein anderes Schiff oder Flugzeug zur Weiterverbringung zu einem anderen Hafen oder Flughafen in der Europäischen Union (laut Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) ausgeladen werden, der letzte Hafen oder Flughafen als benannter Eingangsort gilt.

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (insbesondere VB-0200 Anlage 3 und VB-0200 Anlage 13) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 4. Juli 2018

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

LMSVG, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006
VO 882/2004 , ABl. Nr. L 165 vom 30.04.2004 S. 1
VO 669/2009 , ABl. Nr. L 194 vom 25.07.2009 S. 11
DVO 885/2014, ABl. Nr. L 242 vom 14.08.2014 S. 20

Schlagworte:

Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit

Verweise:

VB-0200 Anlage 3
VB-0200 Anlage 13

Stichworte