Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass, Einlagen, Innenfinanzierung, Evidenzkonto, Evidenzkonten, Einlagenrückzahlung, Einlagenevidenzkonto |
Verweise: | EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 |
Anhang II: Mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten
VON | AUF | BEZEICHNUNG | AUSWIRKUNG auf Evidenzkonten |
Nennkapital | Gesellschafter | ordentliche Kapitalherabsetzung | primäre Verminderung der indisponiblen Einlagen; soweit keine Deckung besteht: Wahlrecht |
Nennkapital | Bilanzgewinn | vereinfachte Kapitalherabsetzung | Umgliederung von indisponiblen Einlagen (soweit vorhanden) auf disponible Einlagen |
Nennkapital | gebundene Kapitalrücklagen | § 229 Abs. 2 Z 4 UGB | keine Auswirkung (indisponibel bleibt indisponibel) |
gebundene Kapitalrücklage | Bilanzgewinn | Rücklagenauflösung bei Bilanzverlust | Umgliederung von indisponiblen Einlagen auf disponible Einlagen |
gesetzliche Gewinnrücklage | Bilanzgewinn | Rücklagenauflösung bei Bilanzverlust | Umgliederung von indisponibler Innenfinanzierung (soweit vorhanden) auf disponible Innenfinanzierung |
ungebundene Kapitalrücklage | Bilanzgewinn | Rücklagenauflösung | keine Auswirkung (disponible Einlage bleibt disponibel) |
Bilanzgewinn | Gesellschafter | Ausschüttung/ | wahlweise Minderung der disponiblen Einlagen oder disponiblen Innenfinanzierung soweit vorhanden, ansonsten Minderung der indisponiblen Innenfinanzierung (soweit vorhanden) und anschließend der disponiblen Innenfinanzierung ins Negative |
Gesellschafter | Nennkapital | ordentliche Kapitalerhöhung | Erhöhung der indisponiblen Einlagen |
andere Gesellschaft | Nennkapital | manche Umgründungen | Erhöhung der indisponiblen Einlagen und der disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft |
Bilanzgewinn | Nennkapital | Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden |
ungebundene Kapitalrücklage | Nennkapital | Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden |
ungebundene Gewinnrücklage | Nennkapital | Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden |
Gesellschafter | gebundene Kapitalrücklagen | § 229 Abs. 2 Z 1 bis 3 UGB | Erhöhung der indisponiblen Einlagen |
andere Gesellschaft | gebundene Kapitalrücklagen | manche Umgründungen | Erhöhung der indisponiblen Einlagen und der disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft |
Jahresüberschuss | gesetzliche Gewinnrücklage | Rücklagendotierung | Umgliederung disponible Innenfinanzierung auf indisponible Innenfinanzierung |
Gesellschafter | ungebundene Kapitalrücklagen | Einlage | Erhöhung der disponiblen Einlagen |
andere Gesellschaft | ungebundene Kapitalrücklagen | manche Umgründungen | Erhöhung der disponiblen Einlagen und disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft; zudem Erhöhung der Innenfinanzierung bei Wegfall einer Ausschüttungssperre gemäß § 235 UGB |
Bilanzgewinn | ungebundene Kapitalrücklagen | Rücklagenbildung | keine Auswirkungen (disponible Einlagen bleibt disponibel) |
andere Gesellschaft | Bilanzgewinn | manche Umgründungen | Erhöhung der disponiblen Einlagen und disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft; zudem Erhöhung bei Wegfall einer Ausschüttungssperre gemäß § 235 UGB Bildung von indisponibler Innenfinanzierung nur bei Bildung einer gebundenen Gewinnrücklage |
Jahresüberschüsse/ | Bilanzgewinn/Bilanz-verlust | operatives Ergebnis | erhöht und mindert die disponible Innenfinanzierung |
Jahresüberschuss | ungebundene Gewinnrücklage | Rücklagendotierung | keine Auswirkungen (disponible Innenfinanzierung bleibt disponibel) |
ungebundene Gewinnrücklage | Bilanzgewinn | Rücklagenauflösung | keine Auswirkungen (disponible Innenfinanzierung bleibt disponibel) |
Bundesministerium für Finanzen, 27. September 2017
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass, Einlagen, Innenfinanzierung, Evidenzkonto, Evidenzkonten, Einlagenrückzahlung, Einlagenevidenzkonto |
Verweise: | EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 |