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Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)

BMFBMF-010203/0309-IV/6/201727.9.20172017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)

Mit dem AbgÄG 2015, BGBl. I Nr. 163/2015, wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen neu geregelt. Das Bundesministerium für Finanzen legt im vorliegenden Erlass seine Rechtsansicht zur Auslegung von § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF AbgÄG 2015, BGBl. I Nr. 163/2016, dar. Zudem werden mit diesem Erlass der bisherige Einlagenrückzahlungserlass vom 31.03.1998, 06 0257/1-IV/6/98 und die bisherige Information des BMF zur erstmaligen Ermittlung des Standes der Innenfinanzierung von Kapitalgesellschaften vom 04.11.2016, BMF-010203/0359-VI/6/2016, aufgehoben. Die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen zu den Auswirkungen von Umgründungen auf die Innenfinanzierung gemäß der Innenfinanzierungsverordnung (IF-VO), BGBl. II Nr. 90/2016, wird in den Umgründungssteuerrichtlinien 2002 dargelegt und ist nicht Gegenstand dieses Erlasses.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 8 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
§ 124b Z 279 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass, Einlagen, Innenfinanzierung, Evidenzkonto, Evidenzkonten, Einlagenrückzahlung, Einlagenevidenzkonto

Verweise:

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
KStR 2013, Körperschaftsteuerrichtlinien 2013
UmgrStR 2002, Umgründungssteuerrichtlinien 2002
BMF 31.03.1998, 06 0257/1-IV/6/98
BMF 04.11.2016, BMF-010203/0359-VI/6/2016

Anhang II: Mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten

VON

AUF

BEZEICHNUNG

AUSWIRKUNG auf Evidenzkonten

Nennkapital

Gesellschafter

ordentliche Kapitalherabsetzung

primäre Verminderung der indisponiblen Einlagen; soweit keine Deckung besteht: Wahlrecht

Nennkapital

Bilanzgewinn

vereinfachte Kapitalherabsetzung

Umgliederung von indisponiblen Einlagen (soweit vorhanden) auf disponible Einlagen

Nennkapital

gebundene Kapitalrücklagen

§ 229 Abs. 2 Z 4 UGB

keine Auswirkung (indisponibel bleibt indisponibel)

gebundene Kapitalrücklage

Bilanzgewinn

Rücklagenauflösung bei Bilanzverlust

Umgliederung von indisponiblen Einlagen auf disponible Einlagen

gesetzliche Gewinnrücklage

Bilanzgewinn

Rücklagenauflösung bei Bilanzverlust

Umgliederung von indisponibler Innenfinanzierung (soweit vorhanden) auf disponible Innenfinanzierung

ungebundene Kapitalrücklage

Bilanzgewinn

Rücklagenauflösung

keine Auswirkung (disponible Einlage bleibt disponibel)

Bilanzgewinn

Gesellschafter

Ausschüttung/
Einlagenrückzahlung

wahlweise Minderung der disponiblen Einlagen oder disponiblen Innenfinanzierung soweit vorhanden, ansonsten Minderung der indisponiblen Innenfinanzierung (soweit vorhanden) und anschließend der disponiblen Innenfinanzierung ins Negative

Gesellschafter

Nennkapital

ordentliche Kapitalerhöhung

Erhöhung der indisponiblen Einlagen

andere Gesellschaft

Nennkapital

manche Umgründungen

Erhöhung der indisponiblen Einlagen und der disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft

Bilanzgewinn

Nennkapital

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden

ungebundene Kapitalrücklage

Nennkapital

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden

ungebundene Gewinnrücklage

Nennkapital

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Wahlrecht, ob disponible Innenfinanzierung vermindert wird (+ gesonderte Evidenzierung) oder disponible Einlagen zu indisponiblen Einlagen werden

Gesellschafter

gebundene Kapitalrücklagen

§ 229 Abs. 2 Z 1 bis 3 UGB

Erhöhung der indisponiblen Einlagen

andere Gesellschaft

gebundene Kapitalrücklagen

manche Umgründungen

Erhöhung der indisponiblen Einlagen und der disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft

Jahresüberschuss

gesetzliche Gewinnrücklage

Rücklagendotierung

Umgliederung disponible Innenfinanzierung auf indisponible Innenfinanzierung

Gesellschafter

ungebundene Kapitalrücklagen

Einlage

Erhöhung der disponiblen Einlagen

andere Gesellschaft

ungebundene Kapitalrücklagen

manche Umgründungen

Erhöhung der disponiblen Einlagen und disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft; zudem Erhöhung der Innenfinanzierung bei Wegfall einer Ausschüttungssperre gemäß § 235 UGB

Bilanzgewinn

ungebundene Kapitalrücklagen

Rücklagenbildung

keine Auswirkungen (disponible Einlagen bleibt disponibel)

andere Gesellschaft

Bilanzgewinn

manche Umgründungen

Erhöhung der disponiblen Einlagen und disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft; zudem Erhöhung bei Wegfall einer Ausschüttungssperre gemäß § 235 UGB

Bildung von indisponibler Innenfinanzierung nur bei Bildung einer gebundenen Gewinnrücklage

Jahresüberschüsse/
-fehlbeträge

Bilanzgewinn/Bilanz-verlust

operatives Ergebnis

erhöht und mindert die disponible Innenfinanzierung

Jahresüberschuss

ungebundene Gewinnrücklage

Rücklagendotierung

keine Auswirkungen (disponible Innenfinanzierung bleibt disponibel)

ungebundene Gewinnrücklage

Bilanzgewinn

Rücklagenauflösung

keine Auswirkungen (disponible Innenfinanzierung bleibt disponibel)

Bundesministerium für Finanzen, 27. September 2017

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 8 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
§ 124b Z 279 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass, Einlagen, Innenfinanzierung, Evidenzkonto, Evidenzkonten, Einlagenrückzahlung, Einlagenevidenzkonto

Verweise:

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
KStR 2013, Körperschaftsteuerrichtlinien 2013
UmgrStR 2002, Umgründungssteuerrichtlinien 2002
BMF 31.03.1998, 06 0257/1-IV/6/98
BMF 04.11.2016, BMF-010203/0359-VI/6/2016

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