Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Organisation, Zoll |
betroffene Normen: | KontRegG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 |
Schlagworte: | Bankenpaket, Kontenregister, Konteneinschau, Konto, Bank, Kreditinstitut, Bankgeheimnis, Rechtsschutzbeauftragter |
Verweise: | BWG, Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 |
8. Finanzkontenauskunft auf Grund internationaler Rechtsgrundlagen (EU-Amtshilfe-Verordnungen oder Verträge)
8.1. CLO
Aufgrund internationaler Verträge und EU-Verordnungen ist die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet, anderen Finanzverwaltungen auf Anfrage Auskunft darüber zu geben, ob und welche Konten Steuerpflichtige des anderen Staates in Österreich besitzen.
Die Beantwortung derartiger Anfragen obliegt dem CLO.
Nach Prüfung des Auskunftsersuchens auf seine formelle und materielle Richtigkeit hat der Leiter des CLO eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des CLO zu beauftragen, die Registerabfrage durchzuführen. Als Grund für die Registerabfrage ist im drop-down Menü "Amtshilfe (CLO)" auszuwählen.
Erstreckt sich das Auskunftsersuchen auch auf den Kontostand und weitere Kontoinformationen, dann hat das CLO das/die kontenführenden Kreditinstitute um Auskunft zu ersuchen.
8.2. Zoll - Neapel II
Amtshilfeersuchen nach Neapel II, in denen von ausländischen Zollbehörden Finanzkontenauskünfte begehrt werden, sind von den Zollämtern zu erledigen.
Die Einsicht in das Kontenregister ist durch die Teamleiterin/den Teamleiter anzuordnen und einem TexSpez zuzuteilen.
Als Abfragegrund ist "Amtshilfe (CLO)" im drop-down Menü auszuwählen. Damit ist auch sichergestellt, dass eine Information des Abgabepflichtigen unterbleibt, da es sich nicht um ein Abgabenverfahren handelt.
Auf Grund von Neapel II sind Konteneinschauen nicht zulässig.
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Organisation, Zoll |
betroffene Normen: | KontRegG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 |
Schlagworte: | Bankenpaket, Kontenregister, Konteneinschau, Konto, Bank, Kreditinstitut, Bankgeheimnis, Rechtsschutzbeauftragter |
Verweise: | BWG, Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 |