Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Organisation, Zoll |
betroffene Normen: | KontRegG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 |
Schlagworte: | Bankenpaket, Kontenregister, Konteneinschau, Konto, Bank, Kreditinstitut, Bankgeheimnis, Rechtsschutzbeauftragter |
Verweise: | BWG, Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 |
Erwägungsgründe
Das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz stellt den Abgabenbehörden für Prüfungen und Maßnahmen der Abgabensicherung Informationen und Möglichkeiten zur Verfügung, die bisher nur den Finanzstrafbehörden unter Einhaltung strenger Verfahrensvorschriften zugänglich waren.
Mit den in diesem Erlass verfügten Standards wird sichergestellt, dass nach dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
- die im Kontenregister vorhandenen Informationen nach ökonomischen Grundsätzen gehandhabt und ausreichend genutzt werden
- standardisiert als auch anlassbezogen von der Einsicht in das Kontenregister Gebrauch gemacht wird
- willkürliche Entscheidungen über die Einsicht in das Kontenregister verhindert werden
- alle Abgabepflichtigen, die den gleichen Verfahren unterliegen, objektiv gleich behandelt werden
- nicht der Eindruck eines Misstrauens im Einzelfall entsteht und dadurch das Prüfungsklima belastet wird
- die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewahrt wird
- den Intentionen des Gesetzgebers Rechnung getragen wird
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Organisation, Zoll |
betroffene Normen: | KontRegG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 |
Schlagworte: | Bankenpaket, Kontenregister, Konteneinschau, Konto, Bank, Kreditinstitut, Bankgeheimnis, Rechtsschutzbeauftragter |
Verweise: | BWG, Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 |