- Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62).
- AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62).
- Altenheime, privater Unternehmer, Gewerbebetrieb.
- Anlageberater, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist.
- Amateursportler, allenfalls Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 29 EStG 1988, siehe auch LStR 2002 Rz 1005.
- Archivar, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist.
- Astrologe, Gewerbebetrieb (VwGH 26.4.1982, 3602/80), sofern Selbständigkeit gegeben ist.
- Aufräumepersonal, siehe LStR 2002 Rz 972.
- Bakterienkulturen, Handel damit, Gewerbebetrieb.
- Bedienungspersonal, siehe Aufräumepersonal.
- Beherbergungsbetrieb, Gewerbebetrieb (VwGH 16.2.1988, 87/14/0044), siehe Rz 5073 f und 5433 ff.
- Berufssportler, Gewerbebetrieb (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159), sofern Selbständigkeit gegeben ist, siehe auch LStR 2002 Rz 1005.
- Bordelle, Gewerbebetrieb (VwGH 13.9.1988, 87/14/0027).
- Börsensensale, gewerblich (VwGH 3.2.1993, 92/13/0296).
- Buchhalter, siehe Rz 5211.
- Buchmacher, Gewerbebetrieb, siehe auch Wettvermittler.
- Buffetbetrieb, idR Gewerbebetrieb (VwGH 6.11.1990, 90/14/0141), zu Land- und Fortstwirtschaft siehe dort.
- Büroaushilfskräfte, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist (VwGH 2.3.1983, 82/13/0085).
- Buschenschankbetrieb, siehe Rz 4231 ff.
- Callboy, Callgirl, siehe Prostitution.
- Campingplatz, idR Gewerbebetrieb, außer Vermögensverwaltung, siehe Rz 5433 ff.
- Computerprogramme, Herstellung und Entwicklung, gewerblich (VwGH 2.5.1991, 90/13/0274; VwGH 24.4.1996, 92/13/0026); siehe auch Rz 5255.
- Datenerfasser, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist.
- Detektivbüro, Gewerbebetrieb.
- Devisenhandel, Devisenvermittlung, Gewerbebetrieb (VwGH 24.6.1960, 0193/58).
- Diebstahl, kein Gewerbebetrieb, da dieser für sich alleine, ohne dass die betreffende Beute weiterverkauft wird, keine Teilnahme am Güter- und Leistungsaustausch begründet.
- Dorotheumssensale, Gewerbebetrieb (VwGH 23.11.1956, 3152/54).
- Druckberater und Vermittler von Druckaufträgen, Gewerbebetrieb (VwGH 9.11.1962, 0977/62), sofern nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
- EDV-Berater, gewerblich (VwGH 16.11.1993, 89/14/0182), sofern nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
- Ehevermittlungsbüro, Gewerbebetrieb.
- Eigenheime, Handel damit: siehe Grundstückshandel.
- Eigentumswohnungen, Handel damit: siehe Grundstückshandel.
- Familienberater, gewerblich.
- Filmproduzent, gewerblich.
- Fleischbeschauer, seit 1994 Funktionseinkünfte gemäß § 29 Z 4 EStG 1988.
- Flohmarkt, wenn nachhaltig Gewerbebetrieb (siehe oben Veräußerung von Privatvermögen).
- Fotograf, idR Gewerbebetrieb, in Ausnahmefällen künstlerische Tätigkeit.
- Fotomodell, Gewerbebetrieb, sofern kein Dienstverhältnis (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109).
- Friedhofsgärtner, siehe Rz 5115.
- Funktionäre, siehe Rz 6613 ff.
- Fußballschiedsrichter, Gewerbebetrieb (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159).
- Garagenbetrieb, wenn lediglich Kurz- und Dauervermietung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn zusätzliche Leistungserbringung wie zB Fahrzeugreinigungsdienste (VwGH 28.11.1984, 83/13/0063), gewerblich, siehe Rz 5433 f.
- Geldverleiher, unter Umständen Gewerbebetrieb (VwGH 2.10.1985, 84/13/0058).
- Gesundbeter, gewerblich, siehe auch Handaufleger.
- Gewerbliche Vermietung, sofern die Betätigung über die reine Vermögensverwaltung hinausgeht, gewerblich, andernfalls liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 EStG 1988 vor, siehe auch Rz 5433 ff.
- Gewerberechtlicher Geschäftsführer, Gewerbebetrieb (VwGH 21.7.1993, 92/13/0056).
- Grafologe, Gewerbebetrieb (VwGH 4.10.1983, 82/14/0304; VwGH 6.4.1988, 87/13/0210).
- Grundstückshandel, siehe Rz 5440 ff.
- Gutachter, gewerblich ist Erstellung betrieblicher Gutachten zur Krediterlangung bei Banken und Bürgschaftseinrichtungen (VwGH 5.10.1982, 82/14/0253), außer das Gutachten wird von einem Freiberufler (Wirtschaftstreuhänder) im Rahmen seiner selbständigen Arbeit erstellt.
- Handaufleger, gewerblich (VwGH 18.9.1991, 91/13/0072).
- Handel mit Diebesgut (Hehlerei), Gewerbebetrieb (VwGH 7.4.1981, 1289/79).
- Handelsbetrieb, Gewerbebetrieb (VwGH 19.9.1984, 83/13/0214; VwGH 25.3.1960, 2281/57; VwGH 19.2.1985, 84/14/0112; VwGH 16.3.1989, 88/14/0226; VwGH 12.9.1996, 94/15/0071).
- Handelsdelegierte, nichtselbständige Einkünfte. Siehe LStR 2002 Rz 985.
- Handelsvertreter, Gewerbebetrieb, wenn die Selbständigkeit gegeben ist (VwGH 20.3.1985, 83/13/0070; VwGH 10.4.1985, 83/13/0154; VwGH 15.9.1971, 0511/71; VwGH 3.4.1950, 1654/48).
- Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, nichtselbständig. Siehe auch LStR 2002 Rz 404 und 986.
- Hausbetreuung, die nicht durch Hausbesorger erfolgt, gewerblich.
- Havarieexperte, Gewerbebetrieb (VwGH 2.2.1979, 0766/78; VwGH 6.3.1985, 84/13/0234).
- Heimarbeiter, die dem Heimarbeitergesetz unterliegen, nichtselbständig, siehe LStR 2002 Rz 405 und 987; ansonsten idR gewerblich.
- Hehlerei, Gewerbebetrieb, siehe Handel mit Diebesgut.
- Heilpraktiker, gewerblich.
- Hellseher, gewerblich.
- Homöopath, der kein Arzt ist, gewerblich (VwGH 26.4.1982, 3602/80).
- Humorist, Gewerbebetrieb (VwGH 23.10.1984, 84/14/0083).
- Illusionist, gewerblich.
- Kfz-Sachverständiger, gewerblich (VwGH 6.3.1985, 84/13/0234; VwGH 23.6.1993, 92/15/0098).
- Klavierstimmer, gewerblich.
- Kommissionär, Verkauf von Waren für andere, Gewerbebetrieb (VwGH 15.3.1961, 3039/58).
- Konsulenten, gewerblich, solange kein Katalogberuf vorliegt, zB Konsulent für den Bau von Tankstellen (VwGH 10.12.1979, 0032/79), Holzkonsulent, der Exporte und ihre Finanzierung vermittelt (VwGH 23.6.1961, 2601/59), technisch-kaufmännischer Konsulent (VwGH 22.6.1983, 82/13/0078), Wirtschaftskonsulent (VwGH 22.3.1972, 2065/71).
- Kreditberater, gewerblich.
- Kundenberater, idR gewerblich, zB auf dem Gebiet Hartmetallwerkzeuge (nicht dem Ziviltechniker ähnlich, VwGH 24.6.1975, 0055/75).
- Kunsthandwerker, gewerblich (VwGH 21.1.1986, 84/14/0017).
- Kuppelei, Gewerbebetrieb.
- Kurpfuscher, Gewerbebetrieb.
- Kuvertierungsarbeiten, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist (VwGH 17.9.1986, 85/13/0099).
- Lohndruschunternehmen, wenn kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb vorliegt, gewerblich (VwGH 18.3.1992, 92/14/0019).
- Magier, Gewerbebetrieb (VwGH 12.12.1988, 87/15/0002).
- Mannequins, Gewerbebetrieb (VwGH 21.11.1972, 1179/72).
- Markthelfer, Gewerbebetrieb (VwGH 7.11.1952, 1486/50, VwGH 25.9.1961, 2693/59), bei nur gelegentlicher Tätigkeit liegen sonstige Einkünfte gemäß § 29 EStG 1988 vor; allenfalls können auch nichtselbständige Einkünfte gegeben sein.
- Masseur, Gewerbebetrieb (VwGH 12.5.1976, 2326/75; VwGH 17.10.1982, 3006/80), siehe Rz 5220.
- Mediator, gewerblich, sofern Mediation nicht im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit betrieben wird.
- Möbeldesigner, gewerblich.
- Musikinstrumentenbau, gewerblich, weil handwerkliche Tätigkeit im Vordergrund steht.
- Personalberater, Gewerbebetrieb (VwGH 12.4.1983, 82/14/0215).
- Pflegetätigkeiten gegen Entgelt, gewerblich, sofern weder ein Dienstverhältnis vorliegt noch bloß sonstige Leistungen (§ 29 EStG 1988) erbracht werden. Pflegetätigkeiten im Familienverband sind jedoch steuerlich nicht durch eine Einkünfteerzielungsabsicht gekennzeichnet und daher nicht zu erfassen (siehe Rz 1616 unter "Pflegetätigkeit").
- Pfuscher, Personen, die neben oder anstatt ihrer nichtselbständigen Tätigkeit Arbeiten ohne gewerberechtliche Befugnis verrichten und dabei für wechselnde (meist private) Auftraggeber tätig werden, sind regelmäßig gewerblich tätig (VwGH 21.1.1983, 81/13/0095), zB Bauhandwerker (VwGH 21.1.1983, 81/13/0095), siehe auch LStR 2002 Rz 998.
- Pilzesammler, bei Nachhaltigkeit der Veräußerung der gesammelten Pilze ("professionelle Sammeltrupps") gewerblich.
- Privatgeschäftsvermittler mit jährlichen Umsätzen von 900 Euro (bis 2001: 12.000 S) oder mehr, siehe Rz 178 und 6611.
- Programmierer, Gewerbebetrieb, soweit nicht Dienstnehmer bzw. Wissenschaftler (VwGH 6.4.1988, 87/13/0202). Siehe LStR 2002 Rz 1000.
- Prostitution, Gewerbebetrieb (VwGH 16.2.1983, 82/13/0208; VwGH 10.11.1987, 87/14/0165; VwGH 11.9.1997, 97/15/0096), allenfalls nichtselbständige Einkünfte, siehe auch Erlass des BMF vom 18.6.2014, BMF-010203/0243-VI/B/2014.
- Provisionsvertreter, siehe Abschlussagent, Handelsvertreter.
- Psychotherapeuten, die kein Universitätsstudium mit dem Hauptfach Psychologie abgeschlossen haben, sind gewerblich.
- Rauschgifthandel, Gewerbebetrieb.
- Reiseleiter, bei Nachhaltigkeit, Gewerbebetrieb, sofern kein Dienstverhältnis vorliegt (VwGH 3.3.1961, 0478/58).
- Reiterhof, Gewerbebetrieb, sofern nicht Land- und Forstwirtschaft, siehe Rz 5066 f.
- Restaurator, siehe Rz 5254.
- Rezepttaxator, Gewerbebetrieb (VwGH 27.5.1975, 0317/75).
- Sachverständiger, siehe Kfz-Sachverständiger, Schätzmeister, Einkünfte aus der Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger sind gewerblich, soweit nicht Einkünfte nach § 22 EStG 1988 vorliegen (VwGH 14.9.1994, 92/13/0117; VwGH 23.11.1994, 93/13/0214; VwGH 21.3.1995, 90/14/0233, VwGH 5.8.1992, 91/13/0120).
- Sammler, das Sammeln von Antiquitäten, Bildern, Briefmarken, Comics, Kunstgegenständen, Münzen usw. sowie das bloße Tauschen begründen für sich alleine keine steuerbaren Einkünfte. Wird jedoch der Rahmen üblicher Sammleraktivitäten überschritten und kommt es zu Verkäufen, kann bei Nachhaltigkeit auch ein Gewerbebetrieb vorliegen (siehe oben Veräußerung von Privatvermögen).
- Schatzsucher, nicht gewerblich tätig, wenn keine Wiederholungsabsicht hinsichtlich der Veräußerung der gefundenen Schätze besteht (VwGH 22.3.1993, 91/13/0190).
- Schätzmeister, gewerblich (VwGH 24.11.1982, 81/13/0116, 82/13/0043 Schätzmeister für Gebäude, Maschinen und Installationen).
- Schiedsrichter
- Sportschiedsrichter: gewerblich, siehe auch VereinsR 2001, Abschnitt 7 und LStR 2002 Rz 1004,
- Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren sind freiberuflich tätig.
- Schwarzhörerfahnder (Rundfunkermittler, der im Auftrage einer Rundfunkanstalt Schwarzhörer aufspürt), gewerblich, außer er ist nichtselbständig tätig.
- Sensale, siehe Börsensensale und Dorotheumssensale.
- Spielhöllen, Gewerbebetrieb.
- Sportler, siehe Amateur- und Berufssportler und LStR 2002 Rz 1005.
- Sporttrainer, siehe LStR 2002 Rz 1011.
- Statisten, idR nichtselbständig, siehe LStR 2002 Rz 1006.
- Supervision, gewerblich, sofern Supervision nicht im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit betrieben wird.
- Tonstudios, Tontechniker, bedienen primär - wenn auch in perfektionistischem Grad - technische Anlagen und sind daher gewerblich tätig (VwGH 18.1.1989, 88/13/0169).
- Trainer, Gewerbebetrieb, siehe VereinsR 2001 Abschnitt 7.
- Erteilung von Unterricht (zB Softwaretrainer): selbständige Arbeit (unterrichtende Tätigkeit),
- Sporttrainer: Vorbereitung auf Wettkämpfe, gewerblich.
- Trauerredner, gewerblich.
- Trichinenuntersucher, siehe Fleischbeschauer.
- Unternehmensberater, selbständige Arbeit, siehe Rz 5266.
- Vermietung, gewerblich, sofern die Betätigung über die reine Vermögensverwaltung hinausgeht, andernfalls fällt die Vermietung und Verpachtung unter § 28 EStG 1988, siehe Rz 5433 ff.
- Vermittlungstätigkeit, gewerblich (VwGH 19.6.1964, 1184/62; VwGH 20.1.1993, 91/13/0187), bei gelegentlichen Vermittlungen liegen Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG 1988) vor.
- Vermögensberater, gewerblich.
- Versicherungsberater, Gewerbebetrieb (VwGH 18.1.1983, 82/14/0096; VwGH 28.4.1987, 85/14/0094).
- Verteidiger in Strafsachen (§ 39 StPO), außerhalb des Rechtsanwaltsberufes gewerblich.
- Vertreter, siehe Abschlussagent, Handelsvertreter.
- Vertriebsleiter, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist (VwGH 24.9.1980, 1428/79, 1501/79).
- Verwertung von Schmuggelgut, gewerblich (VwGH 29.4.1992, 90/13/0036).
- Viehhandel, Gewerbebetrieb (VwGH 16.3.1989, 88/14/0226).
- Vieheinkäufer, Gewerbebetrieb, sofern kein Dienstverhältnis vorliegt (VwGH 20.3.1964, 1636/63).
- Viehtransportbetreuung, Gewerbebetrieb (VwGH 19.2.1965, 2233/63).
- Wahrsagerei, Gewerbebetrieb, siehe auch Astrologe.
- Weinlabor, Gewerbebetrieb.
- Wender, gewerblich (VwGH 18.9.1991, 91/13/0072).
- Werbeberater, Gewerbebetrieb, sofern kein Dienstverhältnis vorliegt.
- Wettvermittler auf Rennplätzen, Gewerbebetrieb (VwGH 5.12.1952, 2476/50; VwGH 19.2.1960, 0024/56), siehe auch Buchmacher.
- Wilderei, gewerblich.
- Winkelschreiberei, gewerblich (VwGH 13.3.1990, 87/14/0032).
- Wirtschaftskonsulent, siehe Konsulent.
- Zauberkünstler, Gewerbebetrieb (VwGH 20.11.1989, 88/14/0211).
- Zahntechnisches Labor, siehe Rz 5284 ff.
- Zeitschriftenwerber, gewerblich oder nichtselbständig. Siehe LStR 2002 Rz 1018.
- Zeitungskolporteure, gewerblich oder nichtselbständig. Siehe LStR 2002 Rz 1019.
- Zuhälterei, Gewerbebetrieb (VwGH 17.05.2006, 2002/14/0037).
- Zusammenführen von Geschäftspartnern, Gewerbebetrieb (VwGH 21.10.1966, 0489/66).