EAS 2602
Gibt ein österreichisches Orchester, das in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereines organisiert ist, in Deutschland Gastkonzerte, besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland in Verbindung mit Z 10 des Schlussprotokolls Abzugssteuerfreiheit in Deutschland zu erwirken; siehe allerdings in diesem Zusammenhang auch EAS 2417 betreffend ein österreichisches Gastspiel eines deutschen gemeinnützigen Vereins.
Eine in Deutschland gemäß Artikel 17 Abs. 3 DBA erlangte Steuerfreiheit hat allerdings die Unanwendbarkeit von Artikel 17 Abs. 1 in Bezug auf die Gagen der Orchestermusiker zur Folge. Die Orchestermusiker unterliegen daher mit ihren für das Gastspiel bezogenen Vergütungen der österreichischen Besteuerung.
5. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 17 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002 |
Schlagworte: | gemeinnützige Orchester |
Verweise: |