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Konzernentsendung eines ungarischen Dienstnehmers zu österreichischen und slowakischen Konzerngesellschaften

BMFI 44/1-IV/4/0311.2.20032003

EAS 2223

Stellt eine ungarische Konzerngesellschaft einen in Ungarn ansässigen und seit Längerem bei ihr tätigen Mitarbeiter für 3 Tage pro Woche einer österreichischen und für 2 Tage pro Woche einer slowakischen Konzerngesellschaft zur Verfügung, dann ist zunächst im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung eine Entscheidung zu treffen, ob diese Entsendung nach Österreich unter Bedingungen stattfindet, nach denen

a) ein Fall einer Assistenzleistung der ungarischen an die österreichische Gesellschaft vorliegt,

b) ein Fall einer Arbeitskräftegestellung vorliegt, oder

c) ein Fall vorliegt, bei dem die österreichische Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber ist.

Zur Abgrenzung zwischen diesen Gestaltungsvarianten siehe zB EAS 929 und EAS 1314. Ausgangspunkt für die Sachverhaltsbeurteilung werden, wie in EAS 1300 zum Ausdruck kommt, die vertraglichen Abmachungen zwischen der österreichischen und der entsendenden Gesellschaft sein. Ein Abweichen von diesen zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen würde voraussetzen, dass die vertraglichen Abmachungen nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Anhaltspunkte, wann die österreichische Gesellschaft und nicht die ungarische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist, finden sich in der LStR 2002 Rz 923 ff. Wie aus EAS 1314 zu entnehmen ist, helfen die Kriterien des Erlasses AÖF Nr. 70/1998 (der auf den Aussagen des OECD-Kommentars zu Artikel 15 des OECD-Musterabkommens beruht) nur bei der Abgrenzung der Variante a) von Variante c); diese Kriterien sind aber ungeeignet, um die Abgrenzung der Variante b) von c) zu ermöglichen.

Welche der drei Varianten im Einzelfall vorliegt, lässt sich wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entscheiden, da dieses nur auf die Lösung von Rechtsfragen ausgerichtet ist.

11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
§ 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Konzernentsendung, Konzerngesellschaft, Assistenzleistung, Arbeitskräftegestellung, wirtschaftlicher Arbeitgeber, Vertragsgestaltungen, wirtschaftliche Realität, wirtschaftliche Betrachtungsweise

Verweise:

EAS 929
EAS 1300
EAS 1314

Stichworte