EAS 929
Wird eine in Deutschland wohnhafte Mitarbeiterin einer deutschen Kapitalgesellschaft damit beauftragt, beim Aufbau der österreichischen Tochtergesellschaft zu helfen, wobei die Österreich-Aufenthalte teilweise unter, teilweise über 183 Tagen liegen und die österreichische Tochtergesellschaft einen PKW zur Verfügung stellt, dann bedarf die Sache vorweg einer eindeutigen Klärung, auf welcher vertraglichen Rechtsgrundlage diese Entsendung nach Österreich erfolgt. Folgende Fälle können vorliegen:
- der Fall einer Assistenzleistung durch die deutsche Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft oder
- der Fall einer Arbeitnehmergestellung durch die deutsche Gesellschaft gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft oder
- ein zweites Dienstverhältnis wird mit der österreichischen Tochtergesellschaft eingegangen.
Die unterschiedlichen Auswirkungen zwischen diesen drei Fallgestaltungen sind in dem Aufsatz von Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund", SWI 1995, Nr. 9, Seite 335, dargestellt.
Sollten danach noch Fragen offen bleiben, könnten diese durchaus in einem ergänzenden EAS-Verfahren geklärt werden.
Vorsorglich wird aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nach einer informellen Vorabklärung mit der deutschen Steuerverwaltung in Fällen der vorliegenden Art aus dem bloßen Umstand einer PKW-Überlassung allein kein zweites Dienstverhältnis konstruiert werden könnte.
Anmerkung: Ähnliches Problem wie in EAS 918
20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | 183-Tage-Frist, 183-Tage-Klausel, Auslandsentsendung, Dienstnehmerentsendung, Dienstvertrag, Konzerngesellschaft |
Verweise: | Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund", SWI 1995, Nr. 9, S. 335 |