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Lieferung von Sicherheitsausrüstungen mit inländischem Wartungsstützpunkt

BMFK 1082/1-IV/4/0311.2.20032003

EAS 2234

Werden von einer britischen Gesellschaft Sicherheitstransportkisten an österreichische Banken geliefert, wobei gleichzeitig ein Vertrag über die Erbringung von Wartungsarbeiten abgeschlossen wird, und werden diese Wartungsarbeiten von mehreren Beschäftigten der britischen Lieferfirma unter Nutzung von entsprechend zur Verfügung gestellten Räumen ausgeführt, dann stellen diese Räumlichkeiten eine Betriebstätte der britischen Firma in Österreich dar. Ist diese inländische Betriebstätte beim Zustandekommen der Lieferverträge nicht oder in vernachlässigbarer Art nur untergeordnet mittätig, dann werden die aus den Liefergeschäften erzielten Gewinne nicht dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. Allerdings müssen die von der Betriebstätte erbrachten Wartungsleistungen in fremdüblicher Art vom britischen Stammhaus des Unternehmens abgegolten werden.

11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 5 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970

Schlagworte:

Wartungsstützpunkt, Wartungsleistungen, Fremdverhaltensgrundsatz, untergeordnete Tätigkeiten

Stichworte