EAS 227
Beteiligungen österreichischer Kapitalgesellschaften an französischen Investment-Gesellschaften (Sociétés d'Investissements à Capital variable - SICAV) erfüllen regelmäßig nicht die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit gemäß § 10 Z 5 KStG und § 63 BewG. Da die SICAV nach Ihrer Darstellung hauptsächlich Staatsanleihen und Wandelschuldverschreibungen in ihrem Anlagevermögen hält, da sonach der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren besteht, tritt die diesbezügliche Ausschlussklausel des § 7 Abs. 4 KStG in Wirksamkeit. Unter den gegebenen Umständen bedarf es keiner weiteren Untersuchung, ob eine SICAV einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Auf Abs. 4 des ho. Erlasses vom 6. Juni 1991, AÖF Nr. 184/1991, betr. luxemburgische SICAVs wird hingewiesen.
29. Jänner 1993
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Beteiligung, Beteiligungserträge, Anleihe, Wertpapiere, vergleichbare inländische Gesellschaftsform, Typenvergleich |
Verweise: | BMF 06.06.1991, 04 3222/2-IV/4/91, AÖF Nr. 184/1991 |