VwGH 2009/13/0002

VwGH2009/13/000220.11.2012

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Heinzl und die Hofräte Dr. Fuchs, Dr. Nowakowski, Dr. Mairinger und Mag. Novak als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Farcas, über die Beschwerde der F in M, vertreten durch Hirtzberger Sacha Katzensteiner Rechtsanwälte GmbH in 3500 Krems, Gartenaugasse 3, gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 26. November 2008, Zl. RV/3598-W/08, betreffend Einkommensteuer 2007, zu Recht erkannt:

Normen

EStG §16 Abs1 Z10;
EStG §20 Abs1 Z2 lita;
EStG §16 Abs1 Z10;
EStG §20 Abs1 Z2 lita;

 

Spruch:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

Die Beschwerdeführerin, eine Beraterin des Arbeitsmarktservice, machte in ihrer "Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2007" als Werbungskosten den für "35 Doppelstunden Supervision in Kombination mit dem Pferd" aufgewendeten Betrag geltend und erstattete dazu in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes, mit dem diese Kosten nicht anerkannt wurden, folgendes Vorbringen:

"Zurückzuführen auf meine Tätigkeit als Beraterin im sozialen Bereich, Arbeitsmarktservice, verbunden mit einer sehr hohen Kundenfrequenz, ständiges Neu- bzw. Wiedereinstellen auf eine andere Person und deren Wünsche/Problematik, befasst mit Kunden mit besonderen Problemlagen, finanzierte ich mir auf eigene Kosten Supervisionsstunden mit Unterstützung eines Pferdes. Die wesentlichen Vorteile bzw. Gründe einer Supervision mit Pferd in Anspruch zu nehmen, liegen darin, dass einerseits eigene Verhaltensmuster besser erkennbar sind bzw. andererseits spiegelt das Pferd unmittelbar und sofort die Verhaltensmuster wider, wie z. B.: Führungskompetenz, Zielformulierung, Zieldefinition,

Kommunikationsstrukturen, Konfliktstrategien, ... Die

tiergestützte Arbeit ist sowohl im sozialen Bereich als auch beispielsweise im Führungskräftetraining eine Methode, die sehr effizient sowie ziel- bzw. lösungsorientiert ist und daher immer häufiger verwendet wird.

Weitere Gründe für eine Supervision sind:

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