VwGH 99/12/0256

VwGH99/12/025618.10.2000

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Waldner und die Hofräte Dr. Germ, Dr. Höß, Dr. Riedinger und Dr. Waldstätten als Richter, im Beisein der Schriftführerin MMag. Sellner, über die Beschwerde der W in W, vertreten durch Dr. Rolf Schuhmeister, Rechtsanwalt in Schwechat, Bruck-Hainburger Straße 7, gegen den Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 20. Juli 1999, Zl. 9243/4-III 7/99, betreffend Feststellung und Schadenersatz nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, zu Recht erkannt:

Normen

AVG §37;
BGBG 1993 §15;
BGBG 1993 §19 Abs2;
BGBG 1993 §19 Abs5;
BGBG 1993 §23 Abs7;
BGBG 1993 §23 Abs8;
BGBG 1993 §3 Z5;
AVG §37;
BGBG 1993 §15;
BGBG 1993 §19 Abs2;
BGBG 1993 §19 Abs5;
BGBG 1993 §23 Abs7;
BGBG 1993 §23 Abs8;
BGBG 1993 §3 Z5;

 

Spruch:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin im Funktionszulagenschema (A 2/4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist ein Oberlandesgericht (kurz: OLG).

Der Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes X (kurz: BG bzw. BG X) im Sprengel dieses Oberlandesgerichtes und am Sitz des Landesgerichtes X (LG X) wurde mit Ablauf des 30. Juni 1997 in den Ruhestand versetzt (diese Funktion des Vorstehers der Geschäftsstelle ist der Verwendungsgruppe A 2, Funktionsgruppe 5 zugeordnet). Schon zuvor waren - insbesondere auf Ebene des BG - verschiedene Überlegungen angestellt worden, mit wem diese Stelle nachzubesetzen sei, die aber zu keinem Ergebnis führten (dabei waren verschiedene Kandidaten, darunter auch die Beschwerdeführerin, aufgetreten).

Mit Erledigung des Präsidenten des OLG vom 30. Juni 1997 wurde diese Funktion wie folgt ausgeschrieben (anonymisiert wiedergegeben):

"Beim Bezirksgericht (X) ist die Funktion des Vorstehers der Geschäftsstelle ab 1. Juli 1997 neu zu besetzen.

Aufgaben des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes:

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