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Anlage 1 (EGAPV)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.6.2026

Anlage 1

Anlage gemäß § 14 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des E-Geld-Instituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des E-Geld-Instituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Abschlussprüfer)

Teil I

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des E-Geld-Instituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

1. Konsolidierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 14 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

1.1.

 

 

   

2. Eigenmittelanforderungen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 11 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.1.

 

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 11 Abs. 2 bis 4 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.2.

 

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten gemäß § 11 Abs. 6 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.3.

 

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Verbot der Mehrfachverwendung von Eigenmitteln gemäß § 11 Abs. 7 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.4.

 

 

   

3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend § 3 Abs. 3 und 4 E-Geldgesetz 2010 für die Gewährung von Krediten im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

3.1.

 

 

   

4. Sicherung der Kundengelder

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß § 12 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

4.1.

 

 

   

5. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß § 4 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Z 11 des Zahlungsdienstegesetzes 2018 (ZaDiG 2018), BGBl. I Nr. 17/2018, und den §§ 4 bis 17, § 19 Abs. 2, den §§ 20 bis 24, § 29 und § 40 Abs. 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. I Nr. 118/2016:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

5.1.

 

 

Anzahl der Verdachtsmeldungen:

5.2.

 

   

6. Interne Revision

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

6.1.

 

 

   

7. Sorgfaltspflichten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 20 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

7.1.

 

   

8. Organisation und Führung des E-Geldinstituts

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation und solide und umsichtige Führung des E-Geld-Instituts gemäß § 4 Abs. 3 E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z 3 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

8.1.

 

 

   

9. Änderung der Konzessionsgrundlagen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Änderung der Konzessionsgrundlagen gemäß § 7 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

9.1.

 

 

   

10. Vertrieb über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Vertrieb von E-Geld über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen gemäß den §§ 15 und 16 Abs. 2 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

10.1.

 

 

   

11. Verbot der Verzinsung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Verbot der Verzinsung gemäß § 20 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

11.1.

 

 

   

12. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß § 24 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

12.1.

 

 

   

13. Auslagerung von Aufgaben

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß § 21 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

13.1.

 

 

   

14. Agenten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß § 22 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

14.1.

 

 

   

Teil II

15. Konzessionierung

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des E-Geld-Instituts (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell):

Gesetzesreferenz

15.1.

 

 

   

16. Eigentümerbestimmungen

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 8 E-Geldgesetz 2010:

Gesetzesreferenz

16.1.

 

 

   

17. Beachtung von sonstigen wesentlichen Rechtsvorschriften

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des E-Geldgesetzes 2010, des ZaDiG 2018, des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr532/1993, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, und anderer für E-Geld-Institute wesentlicher Rechtsvorschriften:

Gesetzesreferenz

17.1.

 

 

   

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2026

Gesetzesnummer

20007511

Dokumentnummer

NOR40278553

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