3. Unterabschnitt
Disziplinarverfahren Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes
§ 105
§ 105. Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren
3. Unterabschnitt
Disziplinarverfahren Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes
§ 105
§ 105. Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren