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Artikel V Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.7.2004

Artikel V

In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem

  1. 1. die nach der Niederösterreichischen Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
  2. 2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2025

Gesetzesnummer

20003461

Dokumentnummer

NOR40053854

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