Artikel V
In-Kraft-Treten
Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
- 1. die nach der Niederösterreichischen Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes darüber vorliegt, sowie
- 2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.
Schlagworte
Inkrafttreten
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025
Gesetzesnummer
20003461
Dokumentnummer
NOR40053854
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
