Artikel 3
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit zwischen der österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Polnischen Akademie der Wissenschaften auf der Grundlage direkter Vereinbarungen zwischen diesen Institutionen unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009353
Dokumentnummer
NOR12119456
alte Dokumentnummer
N7197333507L
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