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Artikel 3 Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.1973

Artikel 3

Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit zwischen der österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Polnischen Akademie der Wissenschaften auf der Grundlage direkter Vereinbarungen zwischen diesen Institutionen unterstützen.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009353

Dokumentnummer

NOR12119456

alte Dokumentnummer

N7197333507L

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