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Artikel 1 Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH

Artikel 1

(1) Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen Österreich und Ungarn.

(2) Die Vereinbarung bezieht sich

aus der Sicht der Verkehrsträger: auf den grenzüberschreitenden

  1. aus der Sicht der Verkehrsarten: auf den grenzüberschreitenden

Schlagworte

Vorlaufverkehr

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2019

Gesetzesnummer

20001888

Dokumentnummer

NOR40029167

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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