Artikel 11
Urschrift
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Finanzen hinterlegt. Dieses hat allen Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2024
Gesetzesnummer
20012678
Dokumentnummer
NOR40264924
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