zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30
Anlage B
LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Wie Anlage A.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung:
Festlegung schulautonomer Schwerpunkte im Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung
Bei der Auswahl eines von der Schule autonom erstellen Schwerpunktes muss dieser
- – der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß § 34 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz entsprechen,
- – zumindest 8 Wochenstunden umfassen,
- – mit der schulautonomen Profilbildung der Schule in Einklang stehen,
- – alle Pflichtgegenstände des Schwerpunktes im Rahmen der schulautonomen Profilbildung der Schule liegen und deren Bildungsinhalte miteinander ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen und
- – einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufweisen.
Die Schwerpunktsetzung erfolgt durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen. Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung ist in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls festzulegen, welche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffbereiche der schulautonomen Lehrpläne über die im achten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende schulautonome Regelungen bleiben unberührt.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung:
Pflichtgegenstände (Kernbereich) | Summe Oberstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion/Ethik3) | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)/III |
Deutsch | mindestens 124) | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | mindestens 114) | (I) |
Zweite lebende Fremdsprache/Latein | mindestens 104) | (I) |
Geschichte und Politische Bildung | mindestens 6 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mindestens 6 | (III) |
Mathematik | mindestens 124) | (II) |
Biologie und Umweltbildung | mindestens 6 | III5) |
Chemie | mindestens 4 | (III) |
Physik | mindestens 5 | (III)6) |
Darstellende Geometrie7) |
| (II) |
Psychologie und Philosophie | mindestens 4 | III |
Informatik | mindestens 2 | II |
Musik | mindestens 3 | (IVa) |
Kunst und Gestaltung | mindestens 3 | (IVa) |
alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung | mindestens 4 | (IVa) |
Bewegung und Sport | mindestens 8 | (IVa) |
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich | mindestens 104 |
|
Schul- und schülerautonomer Bereich8) | höchstens 26, davon je mind. 8 für einen autonomen Schwerpunkt und mind. 4 schülerautonom |
|
Gesamtwochenstundenzahl | 1309), 10) |
|
________________________
1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.
6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).
7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.
8 Zur Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen.
9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden.
10 An den Oberstufenrealgymnasien für Schisport in Stams und in Saalfelden kann jeweils im Rahmen der Bildungsanstalt für Leistungssport (Statut) zusätzlich ein schulautonomer Pflichtgegenstand „Hochleistungstraining“ im Ausmaß von bis zu 75 Wochenstunden, in Stams darüber hinaus eine verbindliche Übung „Praktische Schiausbildung“ im Ausmaß von bis zu 40 Wochenstunden, geführt werden. Die Summe der Gesamtwochenstundenzahl ist jeweils entsprechend anzupassen.
2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie:
Pflichtgegenstände (Kernbereich) | Summe Oberstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion/Ethik3) | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)/III |
Deutsch | mindestens 124) | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | mindestens 114) | (I) |
Zweite lebende Fremdsprache/Latein | mindestens 104) | (I) |
Geschichte und Politische Bildung | mindestens 6 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mindestens 6 | (III) |
Mathematik | mindestens 134) | (II) |
Biologie und Umweltbildung | mindestens 7 | III5) |
Chemie | mindestens 5 | (III) |
Physik | mindestens 7 | (III)6) |
Darstellende Geometrie7) |
| (II) |
Psychologie und Philosophie | mindestens 4 | III |
Informatik | mindestens 2 | II |
Musik | mindestens 3 | (IVa) |
Kunst und Gestaltung | mindestens 3 | (IVa) |
alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung | mindestens 4 | (IVa) |
Bewegung und Sport | mindestens 84) | (IVa) |
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich | 109 |
|
autonomer Bereich | schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände | 4-10 |
Schulautonom8) | höchstens 17 | |
Summe autonomer Bereich | 21 |
|
Gesamtwochenstundenzahl | 1309) |
|
_______________________________
1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.
6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).
7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.
8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden.
3. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Pflichtgegenstände (Kernbereich) | Summe Oberstufe1) | Lehrverpflichtungsgruppe2) |
Religion/Ethik3) | 2 – 2 – 2 – 2 | (III)/III |
Deutsch | mindestens 124) | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | mindestens 114) | (I) |
Zweite lebende Fremdsprache/Latein | mindestens 104) | (I) |
Geschichte und Politische Bildung | mindestens 6 | III |
Geographie und wirtschaftliche Bildung | mindestens 6 | (III) |
Mathematik | mindestens 124) | (II) |
Biologie und Umweltbildung | mindestens 6 | III |
Chemie | mindestens 4 | (III) |
Physik | mindestens 5 | (III) |
Psychologie und Philosophie | mindestens 4 | III |
Informatik | mindestens 2 | II |
Musik | mindestens 8/4 | (IVa) |
Kunst und Gestaltung | mindestens 4/8 | (IVa) |
Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung | mindestens 6/6 | IV |
Bewegung und Sport | mindestens 84) | (IVa) |
Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich | 112 |
|
autonomer Bereich | schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände | 4-10 |
Schulautonom5) | höchstens 14 | |
Summe autonomer Bereich | 18 |
|
Gesamtwochenstundenzahl | 130 |
|
___________________________
1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 2 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.
4. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen (subsidiäre Stundentafel):
Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie
aa) Pflichtgegenstände | Ü-Stufe | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Oberstufe | |||||||
Religion/Ethik1) | (2) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 (+2) | (III)/III | ||||
Deutsch | (6) | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 (+6) | (I) | ||||
Erste lebende Fremdsprache | (6) | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 (+6) | (I) | ||||
Zweite lebende Fremdsprache / Latein | – | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 | (I) | ||||
Geschichte und Politische Bildung | (2)2) | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (+2) | III | |||
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | 7 | (III) | ||||
Mathematik3) | (5) | 4 | 4 | 4 | 3 | 15 (+5) | (II) | ||||
Biologie und Umweltbildung3) | (2)2) | 2 | 3 | –/2 | 2 | 7/9 (+2) | (III)4) | ||||
Chemie3) | – | – | – | 3 | 2/3 | 5/6 | (III) | ||||
Physik3) | (2)2) | – | 3 | 3 | 2/3 | 8/9 (+2) | (III)5) | ||||
Darstellende Geometrie3) |
| – | – | 2/– | 2/– | 4/– | (II) | ||||
Psychologie und Philosophie |
| – | – | 2 | 2 | 4 | III | ||||
Informatik |
| 2 | – | – | – | 2 | II | ||||
Musik | (2) | 2 | 1 | 26) | 26) | 3 | (+2) |
| |||
|
|
|
|
| +4 | (IVa) | |||||
Kunst und Gestaltung | (2) | 2 | 1 | 3 | (+2) |
| |||||
Bewegung und Sport | (2) | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 (+2) | (IVa) | ||||
Summe der Pflichtgegenstände | (31) | 31 | 28 | 33 | 32 | 124 (+31) |
| ||||
|
|
|
|
| |||||||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
|
|
| 6 |
| 6 |
| ||||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 130 |
| |||||||||
__________________________
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 In Form einer Arbeitsgemeinschaft.
3 Typenbildende Pflichtgegenstände.
4 Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch II.
5 Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).
6 Alternative Pflichtgegenstände.
Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung
aa) Pflichtgegenstände | Ü-Stufe | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Oberstufe | |||||||
Religion/Ethik1) | (2) | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 (+2) | (III)/III | ||||
Deutsch | (6) | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 (+6) | (I) | ||||
Erste lebende Fremdsprache | (6) | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 (+6) | (I) | ||||
Zweite lebende Fremdsprache / Latein | – | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 | (I) | ||||
Geschichte und Politische Bildung | (2)2) | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (+2) | III | |||
Geographie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) | |||||
Mathematik3) | (5) | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 (+5) | (II) | ||||
Biologie und Umweltbildung3) | (2)2) | 2 | 2 | – | 2 | 6 (+2) | (III)4) | ||||
Chemie3) | – | – | – | 2 | 2 | 4 | (III) | ||||
Physik3 | (2)2) | – | 2 | 2 | 2 | 6 (+2) | (III5)) | ||||
Psychologie und Philosophie |
| – | – | 2 | 2 | 4 | III | ||||
Informatik |
| 2 | – | – | – | 2 | II | ||||
Musik3) | (2) | 2 | 2 | 26) | 26) | 4 | (+2) | (IVa) | |||
|
|
|
|
| +4 |
| |||||
Kunst und Gestaltung3) | (2) | 2 | 2 | 4 | (+2) | (IVa) | |||||
Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung3) |
| 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV | ||||
Bewegung und Sport | (2) | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 (+2) | (IVa) | ||||
Summe der Pflichtgegenstände | (31) | 33 | 29 | 30 | 32 | 124 (+31) |
| ||||
|
|
|
|
| |||||||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
|
|
| 6 |
| 6 |
| ||||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 130 |
| |||||||||
__________________________
1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
2 In Form einer Arbeitsgemeinschaft.
3 Typenbildende Pflichtgegenstände.
4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II.
5 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).
6 Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.
bb) Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel, sofern von der Schülerin oder dem Schüler als Pflichtgegenstand besucht:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Musik ist folgende Zeile einzufügen:
Instrumentalmusik und Gesang | – | (2) | (2) | (2) | 4/26) | IV |
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen:
Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung | – | (2) | (2) | (2) | 4/26) | IV |
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (I) |
Religion………………………………………. | 2 | (III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)…………………….. | x2) | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl………………….. | x3) |
|
___________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums entsprechend dem gewählten Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wien Anlage A.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A) PFLICHTGEGENSTÄNDE
a) Pflichtgegenstände
Übergangsstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.
In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in Geschichte und Politische Bildung – Geographie und wirtschaftliche Bildung, der Unterricht in Biologie und Umweltbildung sowie in Physik die Schüler, aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend und sichernd, im Besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport kommt daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung und körperliche Übung zu.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung, Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.
Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.
Im Unterricht in den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport sowie im Unterricht in den Unverbindlichen Übungen ist eine über die notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden.
Lehrstoff:
DEUTSCH
Sprechen:
a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen Situationen:
Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen:
- Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen;
- Problembewusstsein entwickeln durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen von Sachverhalten anhand von Themen, wie zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung, Vorurteile, Medien, Werbung, Mode, Ernährung und Gesundheit, Beziehungen zwischen den Geschlechtern, Partnerschaft.
- Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene Interessenlagen erlangen; Interessen vergleichen, gewichten, bewerten und vertreten. Interessensausgleich anstreben: Konflikte zwischen verschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene – Jugendliche, Vorgesetzte – Untergebene, Produzenten – Konsumenten) thematisieren und Lösungen suchen.
Informieren, erzählen und unterhalten:
- zB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen gesammelt und Kenntnisse gewonnen haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua. auch im Hinblick auf die Schul- und Berufslaufbahn).
Argumentieren:
- Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen; erläuternde Beispiele geben; Widersprüche aufzeigen; Gegenargumente erwägen und zu entkräften versuchen.
Appellieren:
- zB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten).
- Informationen, Argumente und Beispiele beim Appellieren einsetzen.
b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten:
In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen und Handlungen sowie die anderer begründen.
Auseinandersetzungen sachlich führen.
Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen.
Manipulationen für sich und andere durchschaubar machen.
Standardsprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen.
c) Rede- und Gesprächsformen:
Diskussion und Debatte (auch Leitung eines Gesprächs); Referat; Rollenspiel
Schreiben:
a) Verfassen von Texten
Erzählen/Spielen mit Sprache.
Schreiben über sich:
- Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere Berücksichtigung der Darstellungsweise (Gliederung, sprachliche Formulierung).
Erzählen nach Vorgaben:
- Kurze Prosatexte umformen.
Mit Sprache spielen/Freies Schreiben:
- zB mit Sprache experimentieren.
- Parodieren.
- Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen Impulsen.
Informieren/Erklären/Argumentieren.
Informationen speichern und Inhalte wiedergeben:
- zB Stichwortzettel anlegen.
- Sachtexte exzerpieren und kürzen.
- Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews ausarbeiten.
- Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht).
Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen (siehe Lesen und Textbetrachtung).
Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären (siehe Sprechen):
- zB grafische Darstellungen, Skizzen erläutern, einfache Begriffe sowie ursächliche Zusammenhänge und Sachverhalte erklären (ua. im projektorientierten Unterricht).
Begründen und Bewerten (siehe Sprechen):
- zB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler darstellen.
- Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen.
- Begründungen für die eigene Meinung formulieren.
- Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme schreiben.
Appellieren:
Zu Handlungen auffordern:
Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen) (siehe Sprechen).
Leserbriefe verfassen.
Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen.
- zB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen), Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen schreiben
b) Übungen zur Textgestaltung
Fachausdrücke klären und gezielt verwenden.
Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen.
Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch
- Einfachheit: überschaubare Sätze, bekannte Wörter, anschauliche Beispiele;
- Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben von Wichtigem;
- Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche.
c) Rechtschreiben
- Sicherung des Rechtschreibbewusstseins.
- Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden.
- Schreibweise eines Wortes kommentieren (im Sinne des phonematischen, morphematisch-etymologischen und syntaktischen Prinzips – siehe Österreichisches Wörterbuch).
Orthographische Sicherung des Wortschatzes.
- Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden.
Groß- und Kleinschreibung.
- Besonderheiten von Normalisierungen
Schärfung/Dehnung.
- Wiederholen und Kommentieren der typischen Fälle.
Schreibung häufiger Fremdwörter.
Abteilen von Wörtern.
Getrennt- und Zusammenschreibung.
Zusammenfassen der häufigsten Fälle der Zeichensetzung.
Im Wörterbuch nachschlagen.
Individuelle Rechtschreibschwächen beheben.
- Selbständige Fehlerkontrolle.
Lesen und Textbetrachtung:
a) Lesetechniken
Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung weiterentwickeln.
b) Texte und Textverständnis
Dichterische Texte (besonders österreichische Autoren) erleben, erschließen und gelegentlich vortragen.
Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten; Erzählungen, Novellen, Romane (auch Ausschnitte); Inhalt und Form besprechen.
Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten, zB auch Texte von Liedern und Songs, auf Inhalt und Wirkung untersuchen.
Dramatische Texte, zB Hörspiele, Szenen und Bühnenstücke lesen, spielen oder durch Theater und Medien kennenlernen (siehe Schreiben).
Jugendliteratur:
- Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen und dabei Urteilsvermögen entwickeln.
Berichtende und beschreibende Texte und ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, wirtschaftliche und politische Fragen, Berufs- und Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).
Sachbücher:
- Informationen sammeln, vergleichen und auswerten (auch in Projekten) – (siehe Schreiben, Sprechen).
c) Medienerziehung
- Fernsehen/Hörfunk/Film.
- Sendungen besprechen und den Bereichen der Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen.
Medienkonsum besprechen.
Merkmale und Wirkungen von Sendungen untersuchen.
Einige Mittel der Filmgestaltung besprechen (zB Einstellung, Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme) und nach Möglichkeit in Eigenproduktionen erproben.
Zugang zu Büchern.
- Büchereien benützen.
Tageszeitungen.
- Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische Stilformen unterscheiden.
- Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen vergleichen und dazu Stellung nehmen.
- Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen (siehe Schreiben).
d) Literaturkunde
- Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Formen in Texten erkennen.
- ZB: Ich- und Er-Form in epischen Texten; Strophe im Gedicht; die Entwicklung der Handlung im Drama durch Rede und Gegenrede (Dialog).
Ästhetische Merkmale in Texten erkennen.
- zB Aufbau, Sprachform, sprachliche Bilder; besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener Sprache.
Textverständnis vertiefen durch Einbeziehung der historischen, politischen, sozialen, kulturellen und biographischen Entstehungsbedingungen.
Sprachbetrachtung und Sprachübung:
a) Sprache im Verwendungszusammenhang
Rolle und Sprachgebrauch.
- Auswirkungen der Kommunikationssituation (zB symmetrisches und asymmetrisches Verhältnis; gesprochene und geschriebene Sprache) auf den Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten.
Emotionalität und Sachlichkeit im sprachlichen Ausdruck (siehe Sprechen).
- Inhalts- und Beziehungsaspekte in Gesprächssituationen unterscheiden lernen.
Verschiedene Sprachformen (siehe Lesen und Textbetrachtung).
- Das Auftreten und die Bedeutung verschiedener Sprachformen (zB Standardsprache, Umgangssprache, Mundart) besprechen; an ausgewählten Beispielen Merkmale erkennen.
- Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen, ethnische Gruppen) kennzeichnend sind, besprechen.
- Verschiedene Ausdrucksweisen (wie etwa gehobene, saloppe, derbe) unterscheiden und ihre Intentionen und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen in der Literatur vergleichen.
b) Bedeutung sprachlicher Zeichen
Erweiterung des Wortschatzes.
- Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von Merkmalen unterscheiden; Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Zusammenhängen feststellen.
- Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.
- Bedeutung von Fremdwörtern klären.
Bedeutungsunterschiede.
- Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten im Wortschatz feststellen.
Abstufung von Äußerungen (siehe Sprechen).
- Unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen (zB indirekte Rede).
Übertragene Bedeutung (siehe Lesen und Textbetrachtung).
- Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten feststellen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise besprechen.
Wortbildung (siehe Schreiben).
- Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen, besonders in der Werbung und in den Zeitungen, feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche Möglichkeiten auf spielerische Art erproben.
c) Text-, Satz- und Wortgrammatik
Textgrammatik.
- Den thematischen Zusammenhang eines Textes durch die Mittel der Wiederholung und des Ersatzes feststellen.
- Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von Modalverben, modifizierenden Verben, konjunktivischen, futurischen Formen und situativ gebrauchten Adverbien erproben.
Satzgrammatik.
- Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen besprechen: die logischen, räumlichen, zeitlichen ua. Beziehungen feststellen; Konjunktionen, Adverbien, Relativpronomen ua. Mittel zur Satzverknüpfung erkennen.
- Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige Erweiterungen) erkennen und erproben (siehe Schreiben).
Wortgrammatik.
- Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen und semantischen Gesichtspunkten besprechen (zB auf den Grund gehen – aufgrund von; an der Hand – anhand von ...).
- Adverbien, Konjunktionen und Modalverben erkennen.
d) Sprachübung
Die standardsprachlich richtige Verwendung von Konjunktionen und Präpositionen üben.
Den richtigen Fall von Relativpronomen in Satzverknüpfungen bilden.
Standardsprachliche Formen der Attribuierung (besonders Genitivattribut, Apposition) üben.
Standardsprachliche Verwendung der Fälle und den korrekten Gebrauch der Pronomen üben.
Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)
Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff)
Texte – auch Dialoge – aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit gelegentlichen Hinweisen auf englische und amerikanische Verhältnisse; außerdem Gedichte, Lieder, Anekdoten, Erzählungen.
Ausdrucksmittel
Wortschatz:
Der Wortschatz richtet sich nach den Bedürfnissen, wie sie sich aus der Befassung mit den unter „Thematische Bereiche" angeführten Gebieten ergeben.
Sprachfunktionen:
Sprachliche Mittel struktureller wie idiomatischer Art, die die Schüler dazu hinführen sollen,
- – Sozialbezüge herzustellen und fortzuführen
- – Kommunikation sicherzustellen
- – Stellung zu nehmen
- – Wünsche und Bitten zu äußern
- – Gefühle und Meinungen auszudrücken
- – Handlungen zu veranlassen, zur Unterlassung aufzufordern
- – Informationen zu geben, sich nach dem Befinden, nach Wünschen, Meinungen usw. zu erkundigen sowie um Stellungnahme oder Information zu bitten.
Grammatikalisch-strukturelle Kategorien
Die im folgenden angeführten Bereiche sollen nicht punktuell oder losgelöst vom übrigen Unterricht behandelt werden.
Es sind folgende Schwerpunkte zu setzen:
- 1. Der einfache Satz und nähere Bestimmungen durch Objektsangabe und adverbielle Bestimmungen (Art und Weise, Raum, Zeit, Begründung) sowie Ausdruck von Bedingung und Folge in einfachen, gängigen Beispielen, aber auch nähere Bestimmungen durch einschränkende Relativsätze – insbesondere auch ohne Relativpronomen.
- Das bedeutet im einzelnen:
- – Gerade Wortfolge in positiven Feststellungen, Verwendung von Adjektiv und Adverb
- – Fragesatz, zum Einholen von Information bzw. Negation zum Verneinen, aber auch zum Ausdruck anderer Sprachfunktionen wie Widerspruch und Korrektur (But she can`t. No, he doesn`t), soweit sie sich im Rahmen häufiger kommunikativer Verwendungszusammenhänge bewegen.
- – Bedingungssätze insbesondere nach folgenden Mustern: If it gets worse, you`ll get wet. If I knew, I would tell you. Sowie zumindest verstehensmäßig: If she had learned the new words, she would know them/would have known them.)
- – Indirekte Ausdrucksweise, etwa zum Berichten (In his letter he says . . . She said she would . . . He asked/told them to . . .), soweit es sich um unkomplizierte, alltägliche Fälle handelt.
- – Passive Ausdrucksweise (non-progressive; offensichtliche Zeitverhältnisse) insbesondere in Fällen ohne Angabe des Täters.
- 2. Die häufigsten Satzverknüpfungen zB mit and, but, so (=therefore), when, if, because, that, which, who.
- 3. Tätigkeiten und Zustände
- Darunter fallen etwa:
- – Zustandsverben (und deren nähere Bestimmung): was/looked/got angry
- – Aktionsverben (und deren nähere Bestimmung): left (quickly), shouted (angrily)
- – Modalverben und ihrer funktionalen Verwendung (I can/may/must do it).
- 4. Zeit und Aspekt
- – gegenwärtig/vergangen/zukünftig
- – perfective aspect (unfinished, limited duration: I`m staying with a friend)
- – non-progressive aspect: I live with my parents.
- 5. Time and tense
- Die englischen Zeitformen und ihre Bedeutung; zB der Ausdruck der Zukünftigkeit als Voraussage oder als Absicht (I`m not going to tell you. Wait a moment. I`ll help you (unpremeditated). Es ist darauf zu achten, dass Zeitformen nur in typischen Verwendungszusammenhängen geübt und verlangt werden. Für die Festigung des Zeitengebrauches ist Kontextualisierung oder zumindest einsichtige Kontextualisierbarkeit unerlässliche Voraussetzung.
- 6. Relationen
- Dazu zählen
- – Verhältnis von Größe und Ausmaß (-er, -est; more –, most, better, best; worse, worst; little, smaller, smallest)
- – Zeitverhältnisse: Gleichzeitigkeit, Vorzeitigkeit, Nachzeitigkeit (saw/knew/said . . . was – had been – would be) in klar durchschaubaren, zwingenden Kontexten.
- 7. Ersatzformen
- etwa
- – Pronomina (I/me/myself), they/them/themselves
- – (this) one, (several big) ones
- – (I hope/think) so
- – be able to, have to, allowed to zum Ausdruck von Möglichkeiten, Verpflichtung und Erlaubnis in Fällen, in denen die entsprechenden Modalverben keine Formen zur Verfügung haben.
- 8. Anzeige von Besitz oder Zugehörigkeit
- – durch possessive determiners (my, their)
- – durch –'s bzw. –s´ („Genitive")
- – mittels „of"-Konstruktion.
- 9. Einige der häufigsten Präpositionalverbindungen
- – in erster Linie solche, in denen die Präpositionen in ihrer Grundbedeutung verwendet werden (in the water, on the table)
- – daneben einige in idiomatischen Fügungen wie: in the morning, at noon; at school, in class; at once; interested in, made of; look at/for/after; wait for; a book about . . .
Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen
Im Bereich des Hörens:
- – regelmäßig Übungen anhand sehr einfacher und kurzer Texte unter Heranziehung verschiedener Tonträger, wobei das Einhören auf „native speakers" besonders zu pflegen ist
- – Lautunterscheidung und Sinnverstehen
- – Beantworten einfacher Fragen zum Inhalt
- – Ausführen von Anweisungen und Aufgaben (task listening)
- – Nachsprechen mit Zielrichtung auf Lautunterscheidung und Intonationsmuster.
Im Bereich des Sprechens:
- – Artikulations- und Intonationsübungen sowie Übungen zur Sprechflüssigkeit durch Nachsprechen und Variieren, vornehmlich in ganzen Sätzen
- – Wiedergabe auswendig gelernter Textstellen, insbesondere Dialoge, die in lexikalischer, syntaktischer und idiomatischer Hinsicht ergiebig sind
- – Auswendiglernen altersgemäßer Liedtexte
- – Frage und Antwort, insbesondere in Rollenspiel und Partnerarbeit
- – regelmäßig einfachste Gespräche, insbesondere zu inhaltlich und wortschatzmäßig erarbeiteten Bereichen
- – Neubildung von Sätzen, möglichst in situativer Einbettung
- – Erzählen einfacher Geschichten unter Zuhilfenahme von Bildern und/oder key-words bzw. ausgehend von Gehörtem und Gelesenem
- – einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person(en) und Darstellungsform. Nach mündlicher Erarbeitung gegebenenfalls schriftliches Fixieren.
Im Bereich des Lesens:
- – fallweise Übungen im lauten Lesen zur Schulung der Artikulation und Intonation
- – Übungen im stillen, sinnerfassenden Lesen mit anschließender Auswertung.
Im Bereich des Schreibens:
- – Niederschreiben von Auswendiggelerntem
- – Diktate zur Förderung des Hörverstehens und/oder zur Festigung der Rechtschreibung
- – Gruppieren von Wörtern nach Aussprache und Schreibung (Gleichheit und Kontrast)
- – Einsetz- und Zuordnungsübungen
- – Stellen und Beantworten von Fragen
- – Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern und sprachlichen Impulsen
- – Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem
- – einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person und der Darstellungsform.
Regelmäßige mündliche und schriftliche Hausübungen
- – zur Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Anschluss an die Unterrichtsarbeit
- – zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht
- – zur Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit.
Schularbeiten:
Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.
GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG – GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG
(in Form einer Arbeitsgemeinschaft)
Lernziele und Lerninhalte
Lernziele:
- 1. Erfassen der Grundstruktur menschlicher Gemeinschaft und ihrer Veränderungen im Verlauf der Geschichte
- 2. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geschichtswissenschaft
Lerninhalte:
Familie; Gemeinde; Bundesland; Österreich.
Geschehen und Geschichte; der Historiker und seine Fakten, Quellenkritik; Geschichtsschreibung.
Lernziele:
- 3. Grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Mensch-Raum-Wirtschaftsbeziehungen.
- 4. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geographie und wirtschaftliche Bildung.
Lerninhalte:
Lebensräume, Wirtschaftsformen, Arbeitswelt, Fragen der Weltwirtschaft und Weltpolitik.
MATHEMATIK
Zahlen
Rechnen mit positiven rationalen Zahlen, insbesondere in Dezimalschreibweise:
Kopfrechnen, einfaches schriftliches Rechnen, Arbeiten mit dem Taschenrechner; Abschätzen von Rechenergebnissen; Untersuchen der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen, Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf sinnvolle Genauigkeit. Vielfältiges Anwenden in Sachsituationen.
Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Bruchschreibweise:
Erweitern und Kürzen von Brüchen. Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen. Deuten dieser Grundrechenoperationen, insbesondere: Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen etwa als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen; Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen etwa als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen; Deuten des Multiplizierens mit Hilfe des relativen Anteils
(zB von a = . a = 0,75 . a = 75% von a);
- Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen etwa als Teilen, als Umkehren des Multiplizierens; Deuten des Dividierens durch Bruchzahlen etwa als Enthaltensein (Messen), als Umkehren des Multiplizierens. Beschreiben der Regeln für das Bruchrechnen mit Variablen.
Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken:
Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen. Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen. Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewusstes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Deuten, durch Deuten in Sachsituationen. Verwenden des Bruchstriches als Divisionszeichen, Übertragen der Regel für das Erweitern von Brüchen
Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen:
Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen. Darstellen durch Punkte und Pfeile auf der Zahlengeraden. Kennen der Gesetzmäßigkeiten des Rechnens, Durchführen der Grundrechenoperationen an einfachen Aufgaben. Veranschaulichen des Addierens und Subtrahierens, insbesondere auf der Zahlengeraden. Deuten des Subtrahierens als Umkehren des Addierens und als Addieren des inversen Elements (der Gegenzahl); Deuten des Dividierens als Umkehren des Multiplizierens und bei rationalen Zahlen als Multiplizieren mit dem inversen Element (dem Kehrwert).
Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungswerten:
Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind (zB Lösen der Gleichung x2 = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1); Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der Genauigkeit; Erkennen, dass einige Probleme durch Einführung der reellen Zahlen lösbar werden. Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen, Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen und den Punkten einer Zahlengeraden.
Arbeiten mit Wurzeln:
Definieren des Begriffes der Quadratwurzel und der 3. Wurzel. Schätzen von Wurzeln, Bestimmen von Quadratwurzeln (Näherungswerten) mit dem Taschenrechner.
Elementare Algebra
Arbeiten mit Formeln:
Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen von Formeln, Deuten in Sachsituationen. Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen gegeben sind. Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf die anderen, Erkennen von Proportionalitäten.
Arbeiten mit Termen:
Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte. Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen, Darstellen solcher Strukturen. Substituieren in Termen. Begründen von Umformungen durch Rechenregeln. Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen. Fallweises Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.
Lösen von Gleichungen:
Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen und von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf solche Gleichungen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse. Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten). Rechnerisches Lösen von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen.
Arbeiten mit graphischen Darstellungen in Anwendungssituationen:
Untersuchen von graphischen Darstellungen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm, graphische Darstellung des Preisindex zu verschiedenen Zeitpunkten), insbesondere Ablesen von Werten, Beschreiben von Änderungen; Erkennen von Abweichungen von der Realität (zB den Verbindungsstrecken der Messpunkte einer Fieberkurve entsprechen keine gemessenen Temperaturen); Erkennen von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten (zB: Welche Ursachen kann eine Ausgabensteigerung haben?). Graphisches Darstellen von Zusammenhängen, die durch (vorgegebene oder selbst erarbeitete) Tabellen oder durch Formeln gegeben sein können; Wählen geeigneter Maßstäbe auf den Achsen; Wählen geeigneter Abschnitte (Intervalle) auf den Achsen.
Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen:
Zu vorgegebenen Funktionstermen Tabellen bestimmen und Graphen unter Wahl geeigneter Maßstäbe zeichnen. Aus graphischen Darstellungen Werte ablesen (Tabellen aufstellen), Änderungen beschreiben. Zu Funktionen, die durch Terme, Tabellen oder graphische Darstellungen gegeben sind, Beispiele in Anwendungssituationen angeben.
Untersuchen und zusammenfassendes Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten:
Graphisches Darstellen insbesondere in Stabdiagrammen oder im Koordinatensystem; Darstellen in Tabellen; Beschreiben durch Formeln; Überführen einer Darstellungsart in eine andere. Beschreiben von Proportionalitäten mit Hilfe von Verhältnissen, Verwenden der Proportionenschreibweise, Umformen von Proportionen.
Geometrie
Geometrische Grundkenntnisse und deren Anwendungen in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen (Skizzen und einfachen Konstruktionen):
Untersuchen und Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Punkten, Geraden und Ebenen, zwischen Punkten, Geraden und Kreisen. Untersuchen und Begründen von Eigenschaften ebener Figuren, insbesondere Dreiecken und Vierecken, auch unter Verwendung von Sätzen über Kongruenz und unter Verwendung von Vorstellungen des Schiebens, Drehens und Spiegelns.
Untersuchen von geometrischen Körpern:
Kennen und Beschreiben von Eigenschaften von Prismen, Pyramiden, Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln. Herauslesen von geometrischen Eigenschaften aus zeichnerischen Darstellungen. Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von räumlichen, ebenflächig begrenzten Objekten; Zeichnen von charakteristischen Schnittfiguren.
Längen-, Flächeninhalts- und Rauminhaltsberechnungen:
Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für den Flächeninhalt von Rechteck, rechtwinkeligem Dreieck, Dreieck, Kreis, für den Umfang des Kreises, für den Rauminhalt von Quader, Prisma, Drehzylinder, Drehkegel und Kugel, Herleiten weiterer Formeln aus diesen Formeln, etwa für den Flächeninhalt von Vierecken, für Umfänge und Inhalte von Kreisteilen, für Oberflächeninhalte. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Berechnungen mit Hilfe des Pythagoräischen Lehrsatzes, auch an räumlichen Gebilden.
Anwenden mathematischer Kenntnisse in Sachsituationen
Vielfältiges Anwenden des Wissens und Könnens aus Arithmetik, Algebra und Geometrie auch unter Einbeziehung elementarer Methoden der beschreibenden Statistik. Projektartiges Behandeln von Sachsituationen.
Schriftliche Arbeiten:
3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.
BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG, CHEMIE
(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):
Planmäßige Beobachtungen, Experimente und Übungen in der Schule und nach Gelegenheit im Freien, durch die die Schüler Einblicke in das Leben der Organismen und seine Bedingungen und damit Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge gewinnen sollen; dabei auch einschlägige chemische und physikalische Aspekte. Planmäßiger Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel, Diskussion und Auswertung, Protokollierung.
PHYSIK
(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):
Vertiefung von ausgewählten Teilen des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).
Dabei sind folgende Lernziele besonders anzustreben:
Erarbeiten einer exakten physikalischen Begriffsbildung;
Förderung einer dem Gegenstand angepassten Sprache;
Erkennen der zentralen Rolle des Experiments in der Physik durch möglichst zahlreiche Lehrer- und Schülerversuche;
Fähigkeit, einfache Versuche zu planen, auszuführen und auszuwerten;
Fähigkeit, naturwissenschaftliche Berichte und Meldungen der Medien zu verstehen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen.
MUSIK
Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).
KUNST UND GESTALTUNG
Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).
BEWEGUNG UND SPORT
Wie Anlage A für die 5. Klasse.
5. bis 8. Klasse:
Wie Anlage A für das Gymnasium mit der Maßgabe, dass, sofern die Stundensumme von jener des Gymnasiums abweicht, die Lehrerinnen und Lehrer dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen haben, sowie weiters mit folgenden Abweichungen:
DEUTSCH
Didaktische Grundsätze:
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)
Didaktische Grundsätze:
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
LATEIN
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
MATHEMATIK
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Didaktische Grundsätze:
In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.
BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG, CHEMIE
Am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit Darstellender Geometrie.
Am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie:
Wie Anlage A für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie.
Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
PHYSIK
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
Wie Anlage A/m2.
KUNST UND GESTALTUNG
Didaktische Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
Fächerübergreifender Unterricht mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung ist anzustreben.
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Kunst und Gestaltung und Technik und Design bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden.
Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken.
Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler
- – sich praktisch und reflektorisch mit Produkten, die ästhetisch, technisch bzw. textil geprägt sind, auseinandersetzen (Bedarfs- und Gebrauchsgüter, Designer-Produkte, Österreichisches Design)
- – an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart im Sinne interkultureller Bildung erkennen, dass „Textiles“ und „Technisches“ sowie Kunstobjekte wesentliche Teile der Gesamtkultur sind
- – klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen und technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge als Vorgänge im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns verstehen
- – ihre Wahrnehmung sensibilisieren und Designqualitäten und Problemstellungen erkennen und analysieren
- – bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert lernen und Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
- – Problembewusstsein als Basis für eigene Produktgestaltungen aufbauen
- – eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
- – Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden
- – Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen erwerben
- – diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes bzw. analoges, kausal-lineares, vernetztes Denken entwickeln und üben
- – Erfahrungen im Erleben des bewussten Vollzugs der Realisierung eines Werkstücks von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten bis zur Verwirklichung des Produkts gewinnen
- – im Arbeitsprozess
- – Intensität in der Auseinandersetzung mit der Aufgabe
- – Phantasie und Systematik im Erarbeiten der Lösungsansätze
- – Ausdauer und Flexibilität im Problemlösungsprozess
- – Streben nach persönlicher Perfektionierung
- – als Faktoren für Erfolg erleben
- – in Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
- – das räumliche Vorstellungsvermögen durch Ideenskizzen, Plan- und Werkzeichnungen, Schnitt- und Entwurfszeichnungen trainieren und diese regelgebundenen Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
- – Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können und so die zur Herstellung textiler oder technischer Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln und festigen
- – Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
- – sich mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen auseinandersetzen
- – die persönlichen schöpferischen und handwerklichen Fähigkeiten – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – entwickeln und pflegen
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule; Beiträge zu den Bildungsbereichen
Wie in den Pflichtgegenständen Kunst und Gestaltung und Technik und Design (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1).
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Kunst und Gestaltung und Technik und Design bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden.
Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln.
Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen.
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische/Textile/Technische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – Grundlagen der praktischen und reflektorischen Auseinandersetzung mit bildnerisch, technisch und textil geprägten Produkten erwerben
- – freie und gebundene Aufgabenstellungen in den gestalterischen Bereichen lösen
- – sensibilisieren der Wahrnehmung in Bezug auf Formqualitäten
- – Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren zur Herstellung von Objekten und Produkten erproben und anwenden
Reflexion
- – Grundlagen zum Bereich Reflexion anbahnen
- – Gegenstände der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert untersuchen
- – Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
- – Designqualitäten erkennen und analysieren
Dokumentation und Präsentation
- – Grundlagen in den Bereichen Dokumentation und Präsentation erwerben
- – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Produktanalyse, Designprozess, Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Urheberrecht
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Plakat
6. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – Materialien, Arbeitsmittel, Techniken und Verfahren an dreidimensionalen Objekten einsetzen
- – eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
- – Erfahrungen mit rationalen und intuitiven Vorgangsweisen erwerben
- – Werkstücke von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten realisieren
- – Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren erproben und anwenden
Reflexion
- – Dreidimensionale Objekte im Kontext erforschen
- – Bilder und Designobjekte als wesentliche Teile der Gesamtkultur erkennen
- – Problem- und Funktionsbewusstsein als Basis für die eigenen Produktgestaltungen aufbauen
Dokumentation und Präsentation
- – Dokumentationen und Präsentationen von Objekten und Arbeitsprozessen erstellen
- – Werkpräsentationen zusammenstellen
Exemplarische Inhalte
Dreidimensionale Formen, Plastik, Skulptur, Assemblage, Land Art, textile/technische Objekte, Installationen
Vergleichende Betrachtung von Objekten, Fachvokabular, Form und Funktion
Skizzen, Werkzeichnungen, Objektfotografie, Arbeitsberichte, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – Strategien des Designprozesses zur Produktentwicklung anwenden
- – Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien, sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen
- – Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen mit Gebrauchsgegenständen erwerben
- – in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Lösungsvarianten finden
- – die Realisierbarkeit von Produkten im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen einschätzen
Reflexion
- – Gegenstände des Alltags nach Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert unterscheiden
- – klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen
- – technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge verstehen
- – Kriterien der Produktgestaltung kennen und benennen
Dokumentation und Präsentation
- – Produkte und deren Entwicklung dokumentieren und vermitteln
- – Werkpräsentationen für Feedback und Reflexion nutzen
- – reproduktive Bildmedien im kommunikativen Prozess einsetzen
- – materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, personelle bzw. persönliche Ressourcen als Faktoren des professionellen Arbeitsprozesses dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Plan, Werkzeichnung, dreidimensionale Gestaltungstechniken, Schnittzeichnung, Bedarfs- und Gebrauchsgüter, textile/technische Gestaltungen, Schmuckdesign, Unikat, Prototyp, Serie
Designanalyse, Funktionen des Designs, Designgeschichte, österreichisches und internationales Design
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Projektmanagement, Zeitmanagement, Präsentationen, Objektfotografie, Ausstellungen, Modeschau, Videodokumentation, Plakat, Homepage
7. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – Reproduktionstechnologien und Mediendesign anwenden
- – in der handlungs-, prozess- und werkorientierten Auseinandersetzung mit ästhetischen Produkten Sach- und Methodenkenntnisse ausbauen
- – Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen in den Gestaltungsbereichen vertiefen
- – Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen bzw. technischen Materialien gewinnen
Reflexion
- – die persönliche Verwendung von Bildern mit dem Bildeinsatz in Massenmedien vergleichen und analysieren
- – Einsichten und Haltungen zu Reproduktionstechniken und Mediendesign differenzieren
- – Qualitätskriterien eigener und fremder Arbeiten feststellen und vermitteln
- – sich mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen auseinandersetzen
- – Inhalte aus Fachliteratur und Medien strukturieren und in neue Zusammenhänge bringen
Dokumentation und Präsentation
- – sich der Qualitäten von reproduktiven Bildmedien im kommunikativen Prozess bedienen
- – Erfahrungen und Erkenntnisse aus der eigenen Arbeit von der Idee über Konzepte und Entwürfe bis zum Endprodukt formulieren und visuell kommunizieren
- – organisatorische Fähigkeiten zur Präsentation von Gestaltungen einzeln oder in der Gruppe entwickeln
Exemplarische Inhalte
Drucktechniken, Abgusstechniken, textile Musterentwürfe, Layout, Animation, Filmgestaltung, Fotografie
Gesellschaftliche Normen und Klischees in visuellen Darstellungen, Fotomontage, Bildmanipulation, Propaganda, Plakat- und Filmanalyse, Retusche, Urheberrecht, Original und Fälschung
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Reprofotografie, Dokumentationsfotografie, Film, Ausstellungsdesign, Webauftritt
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – Kenntnisse und Erfahrungen mit Objekten in den Bereichen Bauen-Wohnen-Umweltgestaltung erwerben
- – regelgebundene Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
- – Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
- – durch transdisziplinäre Projekte gestalterische Fähigkeiten entwickeln
Reflexion
- – Arbeitsmittel, Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen reflektieren
- – Einsichten in funktionelle, formale Strukturen und Aspekte technischer Systeme gewinnen
- – mit Feedback und Reflexion konstruktiv umgehen
Dokumentation und Präsentation
- – bildnerische, technische und textile Produkte und Prozesse präsentieren
- – in Werkpräsentationen Einzel- und Gruppenleistungen darstellen
- – unterschiedliche Präsentationsformate für die Darstellung von Prozessen und Produkten nutzen
Exemplarische Inhalte
Ideenskizze, Plan- und Werkzeichnung, Schnitt- und Entwurfszeichnung, Baukonstruktionen, Statik, Architekturplanungen, Architekturmodelle, Innenraumgestaltungen, öffentlicher Raum, Ausstellungsgestaltung
Vitrinen- und Schaufenstergestaltung, Bühnenbild, Farbe und Raum, Textilien in Räumen, Bauaufnahme, Architekturzeichnung, Raumplanung, Bühnen- und Ausstattungstechnik, Lichtdesign
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Homepage, Portfolio, Präsentationen im Schulraum und im öffentlichen Raum, Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
8. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – Fähigkeiten und Sachkenntnisse im Gestaltungsprozess durch Projektarbeiten erweitern
- – selbstständig komplexe Projekte durchführen
- – Selbstkompetenz im Umgang mit Material, Werkzeug und Verfahrenstechniken zeigen
- – lebenspraktische und technisch-kreative Basisfähigkeiten und Grundlagen im Vorfeld professioneller technischer Tätigkeit in einschlägigen Studien und Berufen erwerben
- – fachbezogene Interessen weiterentwickeln
Reflexion
- – Gestaltungen analysieren und bewerten
- – klassische und zeitgenössische Vorstellungen von Kunst, Design und Architektur in ihrer sozio-kulturellen Einbettung erkennen und in eigene Werke mit einbeziehen
- – diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes, vernetztes Denken entwickeln und üben
- – eigene bildnerische Intentionen und Handlungsimpulse artikulieren
Dokumentation und Präsentation
- – bildnerische, technische und textile Produkte in der Öffentlichkeit präsentieren
- – Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Präsentationen erwerben
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren, sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen, Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten, Versuch/Irrtum Lernen, Fehler als Chance
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen
8. Semester:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – Gestaltungsprozesse selbstorganisiert umsetzen
- – einen selbst gewählten Schwerpunkt setzen
- – Dokumentationen (Mappen, Portfolio, Projekte) der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen
Reflexion
- – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
- – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie herstellen
- – das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen
Dokumentation und Präsentation
- – Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen
Exemplarische Inhalte
Gestaltung von Dokumentationen und Werkpräsentationen
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken
b) Wahlpflichtgegenstände
Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgenden Abweichungen:
INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
Wie Anlage A/m2.
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Wie Anlage A/m1.
B) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
D) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Zuletzt aktualisiert am
26.07.2024
Gesetzesnummer
10008568
Dokumentnummer
NOR40264305
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