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Anlage B Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2024

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30

Anlage B

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL

KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL

ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung:

Festlegung schulautonomer Schwerpunkte im Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung

Bei der Auswahl eines von der Schule autonom erstellen Schwerpunktes muss dieser

  1. der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß § 34 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz entsprechen,
  2. zumindest 8 Wochenstunden umfassen,
  3. mit der schulautonomen Profilbildung der Schule in Einklang stehen,
  4. alle Pflichtgegenstände des Schwerpunktes im Rahmen der schulautonomen Profilbildung der Schule liegen und deren Bildungsinhalte miteinander ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen und
  5. einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufweisen.

Die Schwerpunktsetzung erfolgt durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen. Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung ist in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls festzulegen, welche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffbereiche der schulautonomen Lehrpläne über die im achten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende schulautonome Regelungen bleiben unberührt.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(III)/III

Deutsch

mindestens 124)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 104)

(I)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(III)

Mathematik

mindestens 124)

(II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III5)

Chemie

mindestens 4

(III)

Physik

mindestens 5

(III)6)

Darstellende Geometrie7)

 

(II)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 3

(IVa)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(IVa)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(IVa)

Bewegung und Sport

mindestens 8

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

mindestens 104

 

Schul- und schülerautonomer Bereich8)

höchstens 26,

davon je mind. 8 für einen autonomen Schwerpunkt und mind. 4 schülerautonom

 

Gesamtwochenstundenzahl

1309), 10)

 

   

________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Zur Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen.

9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden.

10 An den Oberstufenrealgymnasien für Schisport in Stams und in Saalfelden kann jeweils im Rahmen der Bildungsanstalt für Leistungssport (Statut) zusätzlich ein schulautonomer Pflichtgegenstand „Hochleistungstraining“ im Ausmaß von bis zu 75 Wochenstunden, in Stams darüber hinaus eine verbindliche Übung „Praktische Schiausbildung“ im Ausmaß von bis zu 40 Wochenstunden, geführt werden. Die Summe der Gesamtwochenstundenzahl ist jeweils entsprechend anzupassen.

2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(III)/III

Deutsch

mindestens 124)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 104)

(I)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(III)

Mathematik

mindestens 134)

(II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III5)

Chemie

mindestens 5

(III)

Physik

mindestens 7

(III)6)

Darstellende Geometrie7)

 

(II)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 3

(IVa)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(IVa)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(IVa)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

Schulautonom8)

höchstens 17

Summe autonomer Bereich

21

 

Gesamtwochenstundenzahl

1309)

 

   

_______________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden.

3. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(III)/III

Deutsch

mindestens 124)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 104)

(I)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(III)

Mathematik

mindestens 124)

(II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(III)

Physik

mindestens 5

(III)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 8/4

(IVa)

Kunst und Gestaltung

mindestens 4/8

(IVa)

Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung

mindestens 6/6

IV

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

112

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

Schulautonom5)

höchstens 14

Summe autonomer Bereich

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

   

___________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 2 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

4. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen (subsidiäre Stundentafel):

Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(III)/III

Deutsch

(6)

4

3

3

3

13 (+6)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

(6)

3

3

3

3

12 (+6)

(I)

Zweite lebende Fremdsprache / Latein

4

3

3

3

13

(I)

Geschichte und Politische Bildung

(2)2)

1

2

2

2

7

(+2)

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

7

(III)

Mathematik3)

(5)

4

4

4

3

15 (+5)

(II)

Biologie und Umweltbildung3)

(2)2)

2

3

–/2

2

7/9 (+2)

(III)4)

Chemie3)

3

2/3

5/6

(III)

Physik3)

(2)2)

3

3

2/3

8/9 (+2)

(III)5)

Darstellende Geometrie3)

 

2/–

2/–

4/–

(II)

Psychologie und Philosophie

 

2

2

4

III

Informatik

 

2

2

II

Musik

(2)

2

1

26)

26)

3

(+2)

 

 

 

 

 

 

+4

(IVa)

Kunst und Gestaltung

(2)

2

1

3

(+2)

 

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

31

28

33

32

124 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

            

__________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 In Form einer Arbeitsgemeinschaft.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch II.

5 Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).

6 Alternative Pflichtgegenstände.

Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(III)/III

Deutsch

(6)

4

3

3

3

13 (+6)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

(6)

3

3

3

3

12 (+6)

(I)

Zweite lebende Fremdsprache / Latein

4

3

3

3

13

(I)

Geschichte und Politische Bildung

(2)2)

1

2

2

2

7

(+2)

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(III)

Mathematik3)

(5)

4

3

3

3

13 (+5)

(II)

Biologie und Umweltbildung3)

(2)2)

2

2

2

6 (+2)

(III)4)

Chemie3)

2

2

4

(III)

Physik3

(2)2)

2

2

2

6 (+2)

(III5))

Psychologie und Philosophie

 

2

2

4

III

Informatik

 

2

2

II

Musik3)

(2)

2

2

26)

26)

4

(+2)

(IVa)

 

 

 

 

 

+4

 

Kunst und Gestaltung3)

(2)

2

2

4

(+2)

(IVa)

Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung3)

 

2

2

2

2

8

IV

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

33

29

30

32

124 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

            

__________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 In Form einer Arbeitsgemeinschaft.

3 Typenbildende Pflichtgegenstände.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II.

5 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).

6 Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.

bb) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel, sofern von der Schülerin oder dem Schüler als Pflichtgegenstand besucht:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Musik ist folgende Zeile einzufügen:

Instrumentalmusik und Gesang

(2)

(2)

(2)

4/26)

IV

       

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen:

Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung

(2)

(2)

(2)

4/26)

IV

       

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(I)

Religion……………………………………….

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)……………………..

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………..

x3)

 

   

___________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums entsprechend dem gewählten Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wien Anlage A.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

a) Pflichtgegenstände

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.

In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in Geschichte und Politische Bildung – Geographie und wirtschaftliche Bildung, der Unterricht in Biologie und Umweltbildung sowie in Physik die Schüler, aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend und sichernd, im Besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport kommt daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung, Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.

Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.

Im Unterricht in den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport sowie im Unterricht in den Unverbindlichen Übungen ist eine über die notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden.

Lehrstoff:

DEUTSCH

Sprechen:

a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen Situationen:

Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen:

Informieren, erzählen und unterhalten:

Argumentieren:

Appellieren:

b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten:

In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen und Handlungen sowie die anderer begründen.

Auseinandersetzungen sachlich führen.

Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen.

Manipulationen für sich und andere durchschaubar machen.

Standardsprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen.

c) Rede- und Gesprächsformen:

Diskussion und Debatte (auch Leitung eines Gesprächs); Referat; Rollenspiel

Schreiben:

a) Verfassen von Texten

Erzählen/Spielen mit Sprache.

Schreiben über sich:

Erzählen nach Vorgaben:

Mit Sprache spielen/Freies Schreiben:

Informieren/Erklären/Argumentieren.

Informationen speichern und Inhalte wiedergeben:

Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären (siehe Sprechen):

Begründen und Bewerten (siehe Sprechen):

Appellieren:

Zu Handlungen auffordern:

Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen) (siehe Sprechen).

Leserbriefe verfassen.

Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen.

b) Übungen zur Textgestaltung

Fachausdrücke klären und gezielt verwenden.

Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen.

Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch

c) Rechtschreiben

Orthographische Sicherung des Wortschatzes.

Groß- und Kleinschreibung.

Schärfung/Dehnung.

Schreibung häufiger Fremdwörter.

Abteilen von Wörtern.

Getrennt- und Zusammenschreibung.

Zusammenfassen der häufigsten Fälle der Zeichensetzung.

Im Wörterbuch nachschlagen.

Individuelle Rechtschreibschwächen beheben.

Lesen und Textbetrachtung:

a) Lesetechniken

Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung weiterentwickeln.

b) Texte und Textverständnis

Dichterische Texte (besonders österreichische Autoren) erleben, erschließen und gelegentlich vortragen.

Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten; Erzählungen, Novellen, Romane (auch Ausschnitte); Inhalt und Form besprechen.

Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten, zB auch Texte von Liedern und Songs, auf Inhalt und Wirkung untersuchen.

Dramatische Texte, zB Hörspiele, Szenen und Bühnenstücke lesen, spielen oder durch Theater und Medien kennenlernen (siehe Schreiben).

Jugendliteratur:

Berichtende und beschreibende Texte und ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, wirtschaftliche und politische Fragen, Berufs- und Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).

Sachbücher:

c) Medienerziehung

Medienkonsum besprechen.

Merkmale und Wirkungen von Sendungen untersuchen.

Einige Mittel der Filmgestaltung besprechen (zB Einstellung, Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme) und nach Möglichkeit in Eigenproduktionen erproben.

Zugang zu Büchern.

Tageszeitungen.

d) Literaturkunde

Ästhetische Merkmale in Texten erkennen.

Textverständnis vertiefen durch Einbeziehung der historischen, politischen, sozialen, kulturellen und biographischen Entstehungsbedingungen.

Sprachbetrachtung und Sprachübung:

a) Sprache im Verwendungszusammenhang

Rolle und Sprachgebrauch.

Emotionalität und Sachlichkeit im sprachlichen Ausdruck (siehe Sprechen).

Verschiedene Sprachformen (siehe Lesen und Textbetrachtung).

b) Bedeutung sprachlicher Zeichen

Erweiterung des Wortschatzes.

Bedeutungsunterschiede.

Abstufung von Äußerungen (siehe Sprechen).

Übertragene Bedeutung (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Wortbildung (siehe Schreiben).

c) Text-, Satz- und Wortgrammatik

Textgrammatik.

Satzgrammatik.

Wortgrammatik.

d) Sprachübung

Die standardsprachlich richtige Verwendung von Konjunktionen und Präpositionen üben.

Den richtigen Fall von Relativpronomen in Satzverknüpfungen bilden.

Standardsprachliche Formen der Attribuierung (besonders Genitivattribut, Apposition) üben.

Standardsprachliche Verwendung der Fälle und den korrekten Gebrauch der Pronomen üben.

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff)

Texte – auch Dialoge – aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit gelegentlichen Hinweisen auf englische und amerikanische Verhältnisse; außerdem Gedichte, Lieder, Anekdoten, Erzählungen.

Ausdrucksmittel

Wortschatz:

Der Wortschatz richtet sich nach den Bedürfnissen, wie sie sich aus der Befassung mit den unter „Thematische Bereiche" angeführten Gebieten ergeben.

Sprachfunktionen:

Sprachliche Mittel struktureller wie idiomatischer Art, die die Schüler dazu hinführen sollen,

  1. Sozialbezüge herzustellen und fortzuführen
  2. Kommunikation sicherzustellen
  3. Stellung zu nehmen
  4. Wünsche und Bitten zu äußern
  5. Gefühle und Meinungen auszudrücken
  6. Handlungen zu veranlassen, zur Unterlassung aufzufordern
  7. Informationen zu geben, sich nach dem Befinden, nach Wünschen, Meinungen usw. zu erkundigen sowie um Stellungnahme oder Information zu bitten.

Grammatikalisch-strukturelle Kategorien

Die im folgenden angeführten Bereiche sollen nicht punktuell oder losgelöst vom übrigen Unterricht behandelt werden.

Es sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

  1. 1. Der einfache Satz und nähere Bestimmungen durch Objektsangabe und adverbielle Bestimmungen (Art und Weise, Raum, Zeit, Begründung) sowie Ausdruck von Bedingung und Folge in einfachen, gängigen Beispielen, aber auch nähere Bestimmungen durch einschränkende Relativsätze – insbesondere auch ohne Relativpronomen.
  1. Gerade Wortfolge in positiven Feststellungen, Verwendung von Adjektiv und Adverb
  2. Fragesatz, zum Einholen von Information bzw. Negation zum Verneinen, aber auch zum Ausdruck anderer Sprachfunktionen wie Widerspruch und Korrektur (But she can`t. No, he doesn`t), soweit sie sich im Rahmen häufiger kommunikativer Verwendungszusammenhänge bewegen.
  3. Bedingungssätze insbesondere nach folgenden Mustern: If it gets worse, you`ll get wet. If I knew, I would tell you. Sowie zumindest verstehensmäßig: If she had learned the new words, she would know them/would have known them.)
  4. Indirekte Ausdrucksweise, etwa zum Berichten (In his letter he says . . . She said she would . . . He asked/told them to . . .), soweit es sich um unkomplizierte, alltägliche Fälle handelt.
  5. Passive Ausdrucksweise (non-progressive; offensichtliche Zeitverhältnisse) insbesondere in Fällen ohne Angabe des Täters.
  1. 2. Die häufigsten Satzverknüpfungen zB mit and, but, so (=therefore), when, if, because, that, which, who.
  2. 3. Tätigkeiten und Zustände
  1. Zustandsverben (und deren nähere Bestimmung): was/looked/got angry
  2. Aktionsverben (und deren nähere Bestimmung): left (quickly), shouted (angrily)
  3. Modalverben und ihrer funktionalen Verwendung (I can/may/must do it).
  1. 4. Zeit und Aspekt
  1. gegenwärtig/vergangen/zukünftig
  2. perfective aspect (unfinished, limited duration: I`m staying with a friend)
  3. non-progressive aspect: I live with my parents.
  1. 5. Time and tense
  1. 6. Relationen
  1. Verhältnis von Größe und Ausmaß (-er, -est; more –, most, better, best; worse, worst; little, smaller, smallest)
  2. Zeitverhältnisse: Gleichzeitigkeit, Vorzeitigkeit, Nachzeitigkeit (saw/knew/said . . . was – had been – would be) in klar durchschaubaren, zwingenden Kontexten.
  1. 7. Ersatzformen
  1. Pronomina (I/me/myself), they/them/themselves
  2. (this) one, (several big) ones
  3. (I hope/think) so
  4. be able to, have to, allowed to zum Ausdruck von Möglichkeiten, Verpflichtung und Erlaubnis in Fällen, in denen die entsprechenden Modalverben keine Formen zur Verfügung haben.
  1. 8. Anzeige von Besitz oder Zugehörigkeit
  1. durch possessive determiners (my, their)
  2. durch –'s bzw. –s´ („Genitive")
  3. mittels „of"-Konstruktion.
  1. 9. Einige der häufigsten Präpositionalverbindungen
  1. in erster Linie solche, in denen die Präpositionen in ihrer Grundbedeutung verwendet werden (in the water, on the table)
  2. daneben einige in idiomatischen Fügungen wie: in the morning, at noon; at school, in class; at once; interested in, made of; look at/for/after; wait for; a book about . . .

Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen

Im Bereich des Hörens:

  1. regelmäßig Übungen anhand sehr einfacher und kurzer Texte unter Heranziehung verschiedener Tonträger, wobei das Einhören auf „native speakers" besonders zu pflegen ist
  2. Lautunterscheidung und Sinnverstehen
  3. Beantworten einfacher Fragen zum Inhalt
  4. Ausführen von Anweisungen und Aufgaben (task listening)
  5. Nachsprechen mit Zielrichtung auf Lautunterscheidung und Intonationsmuster.

Im Bereich des Sprechens:

  1. Artikulations- und Intonationsübungen sowie Übungen zur Sprechflüssigkeit durch Nachsprechen und Variieren, vornehmlich in ganzen Sätzen
  2. Wiedergabe auswendig gelernter Textstellen, insbesondere Dialoge, die in lexikalischer, syntaktischer und idiomatischer Hinsicht ergiebig sind
  3. Auswendiglernen altersgemäßer Liedtexte
  4. Frage und Antwort, insbesondere in Rollenspiel und Partnerarbeit
  5. regelmäßig einfachste Gespräche, insbesondere zu inhaltlich und wortschatzmäßig erarbeiteten Bereichen
  6. Neubildung von Sätzen, möglichst in situativer Einbettung
  7. Erzählen einfacher Geschichten unter Zuhilfenahme von Bildern und/oder key-words bzw. ausgehend von Gehörtem und Gelesenem
  8. einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person(en) und Darstellungsform. Nach mündlicher Erarbeitung gegebenenfalls schriftliches Fixieren.

Im Bereich des Lesens:

  1. fallweise Übungen im lauten Lesen zur Schulung der Artikulation und Intonation
  2. Übungen im stillen, sinnerfassenden Lesen mit anschließender Auswertung.

Im Bereich des Schreibens:

  1. Niederschreiben von Auswendiggelerntem
  2. Diktate zur Förderung des Hörverstehens und/oder zur Festigung der Rechtschreibung
  3. Gruppieren von Wörtern nach Aussprache und Schreibung (Gleichheit und Kontrast)
  4. Einsetz- und Zuordnungsübungen
  5. Stellen und Beantworten von Fragen
  6. Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern und sprachlichen Impulsen
  7. Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem
  8. einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person und der Darstellungsform.

Regelmäßige mündliche und schriftliche Hausübungen

  1. zur Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Anschluss an die Unterrichtsarbeit
  2. zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht
  3. zur Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit.

Schularbeiten:

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG – GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft)

Lernziele und Lerninhalte

Lernziele:

  1. 1. Erfassen der Grundstruktur menschlicher Gemeinschaft und ihrer Veränderungen im Verlauf der Geschichte
  2. 2. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geschichtswissenschaft

Lerninhalte:

Familie; Gemeinde; Bundesland; Österreich.

Geschehen und Geschichte; der Historiker und seine Fakten, Quellenkritik; Geschichtsschreibung.

Lernziele:

  1. 3. Grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Mensch-Raum-Wirtschaftsbeziehungen.
  2. 4. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geographie und wirtschaftliche Bildung.

Lerninhalte:

Lebensräume, Wirtschaftsformen, Arbeitswelt, Fragen der Weltwirtschaft und Weltpolitik.

MATHEMATIK

Zahlen

Rechnen mit positiven rationalen Zahlen, insbesondere in Dezimalschreibweise:

Kopfrechnen, einfaches schriftliches Rechnen, Arbeiten mit dem Taschenrechner; Abschätzen von Rechenergebnissen; Untersuchen der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen, Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf sinnvolle Genauigkeit. Vielfältiges Anwenden in Sachsituationen.

Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Bruchschreibweise:

Erweitern und Kürzen von Brüchen. Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen. Deuten dieser Grundrechenoperationen, insbesondere: Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen etwa als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen; Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen etwa als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen; Deuten des Multiplizierens mit Hilfe des relativen Anteils

(zB von a = . a = 0,75 . a = 75% von a);

Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken:

Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen. Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen. Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewusstes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Deuten, durch Deuten in Sachsituationen. Verwenden des Bruchstriches als Divisionszeichen, Übertragen der Regel für das Erweitern von Brüchen

(zB 1,5 : 2 = = ).

Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen:

Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen. Darstellen durch Punkte und Pfeile auf der Zahlengeraden. Kennen der Gesetzmäßigkeiten des Rechnens, Durchführen der Grundrechenoperationen an einfachen Aufgaben. Veranschaulichen des Addierens und Subtrahierens, insbesondere auf der Zahlengeraden. Deuten des Subtrahierens als Umkehren des Addierens und als Addieren des inversen Elements (der Gegenzahl); Deuten des Dividierens als Umkehren des Multiplizierens und bei rationalen Zahlen als Multiplizieren mit dem inversen Element (dem Kehrwert).

Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungswerten:

Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind (zB Lösen der Gleichung x2 = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1); Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der Genauigkeit; Erkennen, dass einige Probleme durch Einführung der reellen Zahlen lösbar werden. Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen, Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen und den Punkten einer Zahlengeraden.

Arbeiten mit Wurzeln:

Definieren des Begriffes der Quadratwurzel und der 3. Wurzel. Schätzen von Wurzeln, Bestimmen von Quadratwurzeln (Näherungswerten) mit dem Taschenrechner.

Elementare Algebra

Arbeiten mit Formeln:

Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen von Formeln, Deuten in Sachsituationen. Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen gegeben sind. Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf die anderen, Erkennen von Proportionalitäten.

Arbeiten mit Termen:

Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte. Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen, Darstellen solcher Strukturen. Substituieren in Termen. Begründen von Umformungen durch Rechenregeln. Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen. Fallweises Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.

Lösen von Gleichungen:

Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen und von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf solche Gleichungen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse. Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten). Rechnerisches Lösen von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen.

Arbeiten mit graphischen Darstellungen in Anwendungssituationen:

Untersuchen von graphischen Darstellungen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm, graphische Darstellung des Preisindex zu verschiedenen Zeitpunkten), insbesondere Ablesen von Werten, Beschreiben von Änderungen; Erkennen von Abweichungen von der Realität (zB den Verbindungsstrecken der Messpunkte einer Fieberkurve entsprechen keine gemessenen Temperaturen); Erkennen von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten (zB: Welche Ursachen kann eine Ausgabensteigerung haben?). Graphisches Darstellen von Zusammenhängen, die durch (vorgegebene oder selbst erarbeitete) Tabellen oder durch Formeln gegeben sein können; Wählen geeigneter Maßstäbe auf den Achsen; Wählen geeigneter Abschnitte (Intervalle) auf den Achsen.

Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen:

Zu vorgegebenen Funktionstermen Tabellen bestimmen und Graphen unter Wahl geeigneter Maßstäbe zeichnen. Aus graphischen Darstellungen Werte ablesen (Tabellen aufstellen), Änderungen beschreiben. Zu Funktionen, die durch Terme, Tabellen oder graphische Darstellungen gegeben sind, Beispiele in Anwendungssituationen angeben.

Untersuchen und zusammenfassendes Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten:

Graphisches Darstellen insbesondere in Stabdiagrammen oder im Koordinatensystem; Darstellen in Tabellen; Beschreiben durch Formeln; Überführen einer Darstellungsart in eine andere. Beschreiben von Proportionalitäten mit Hilfe von Verhältnissen, Verwenden der Proportionenschreibweise, Umformen von Proportionen.

Geometrie

Geometrische Grundkenntnisse und deren Anwendungen in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen (Skizzen und einfachen Konstruktionen):

Untersuchen und Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Punkten, Geraden und Ebenen, zwischen Punkten, Geraden und Kreisen. Untersuchen und Begründen von Eigenschaften ebener Figuren, insbesondere Dreiecken und Vierecken, auch unter Verwendung von Sätzen über Kongruenz und unter Verwendung von Vorstellungen des Schiebens, Drehens und Spiegelns.

Untersuchen von geometrischen Körpern:

Kennen und Beschreiben von Eigenschaften von Prismen, Pyramiden, Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln. Herauslesen von geometrischen Eigenschaften aus zeichnerischen Darstellungen. Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von räumlichen, ebenflächig begrenzten Objekten; Zeichnen von charakteristischen Schnittfiguren.

Längen-, Flächeninhalts- und Rauminhaltsberechnungen:

Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für den Flächeninhalt von Rechteck, rechtwinkeligem Dreieck, Dreieck, Kreis, für den Umfang des Kreises, für den Rauminhalt von Quader, Prisma, Drehzylinder, Drehkegel und Kugel, Herleiten weiterer Formeln aus diesen Formeln, etwa für den Flächeninhalt von Vierecken, für Umfänge und Inhalte von Kreisteilen, für Oberflächeninhalte. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Berechnungen mit Hilfe des Pythagoräischen Lehrsatzes, auch an räumlichen Gebilden.

Anwenden mathematischer Kenntnisse in Sachsituationen

Vielfältiges Anwenden des Wissens und Könnens aus Arithmetik, Algebra und Geometrie auch unter Einbeziehung elementarer Methoden der beschreibenden Statistik. Projektartiges Behandeln von Sachsituationen.

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG, CHEMIE

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):

Planmäßige Beobachtungen, Experimente und Übungen in der Schule und nach Gelegenheit im Freien, durch die die Schüler Einblicke in das Leben der Organismen und seine Bedingungen und damit Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge gewinnen sollen; dabei auch einschlägige chemische und physikalische Aspekte. Planmäßiger Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel, Diskussion und Auswertung, Protokollierung.

PHYSIK

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):

Vertiefung von ausgewählten Teilen des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

Dabei sind folgende Lernziele besonders anzustreben:

Erarbeiten einer exakten physikalischen Begriffsbildung;

Förderung einer dem Gegenstand angepassten Sprache;

Erkennen der zentralen Rolle des Experiments in der Physik durch möglichst zahlreiche Lehrer- und Schülerversuche;

Fähigkeit, einfache Versuche zu planen, auszuführen und auszuwerten;

Fähigkeit, naturwissenschaftliche Berichte und Meldungen der Medien zu verstehen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen.

MUSIK

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

KUNST UND GESTALTUNG

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

BEWEGUNG UND SPORT

Wie Anlage A für die 5. Klasse.

5. bis 8. Klasse:

Wie Anlage A für das Gymnasium mit der Maßgabe, dass, sofern die Stundensumme von jener des Gymnasiums abweicht, die Lehrerinnen und Lehrer dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen haben, sowie weiters mit folgenden Abweichungen:

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

MATHEMATIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG, CHEMIE

Am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit Darstellender Geometrie.

Am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie.

Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

PHYSIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

KUNST UND GESTALTUNG

Didaktische Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Fächerübergreifender Unterricht mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung ist anzustreben.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Kunst und Gestaltung und Technik und Design bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden.

Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken.

Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler

  1. sich praktisch und reflektorisch mit Produkten, die ästhetisch, technisch bzw. textil geprägt sind, auseinandersetzen (Bedarfs- und Gebrauchsgüter, Designer-Produkte, Österreichisches Design)
  2. an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart im Sinne interkultureller Bildung erkennen, dass „Textiles“ und „Technisches“ sowie Kunstobjekte wesentliche Teile der Gesamtkultur sind
  3. klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen und technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge als Vorgänge im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns verstehen
  4. ihre Wahrnehmung sensibilisieren und Designqualitäten und Problemstellungen erkennen und analysieren
  5. bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert lernen und Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
  6. Problembewusstsein als Basis für eigene Produktgestaltungen aufbauen
  7. eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
  8. Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden
  9. Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen erwerben
  10. diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes bzw. analoges, kausal-lineares, vernetztes Denken entwickeln und üben
  11. Erfahrungen im Erleben des bewussten Vollzugs der Realisierung eines Werkstücks von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten bis zur Verwirklichung des Produkts gewinnen
  12. im Arbeitsprozess
  13. Intensität in der Auseinandersetzung mit der Aufgabe
  14. Phantasie und Systematik im Erarbeiten der Lösungsansätze
  15. Ausdauer und Flexibilität im Problemlösungsprozess
  16. Streben nach persönlicher Perfektionierung
  17. als Faktoren für Erfolg erleben
  18. in Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
  19. das räumliche Vorstellungsvermögen durch Ideenskizzen, Plan- und Werkzeichnungen, Schnitt- und Entwurfszeichnungen trainieren und diese regelgebundenen Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
  20. Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können und so die zur Herstellung textiler oder technischer Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln und festigen
  21. Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
  22. sich mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen auseinandersetzen
  23. die persönlichen schöpferischen und handwerklichen Fähigkeiten – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – entwickeln und pflegen

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule; Beiträge zu den Bildungsbereichen

Wie in den Pflichtgegenständen Kunst und Gestaltung und Technik und Design (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1).

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Kunst und Gestaltung und Technik und Design bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden.

Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln.

Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen.

Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen.

Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzmodell

Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische/Textile/Technische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  1. Grundlagen der praktischen und reflektorischen Auseinandersetzung mit bildnerisch, technisch und textil geprägten Produkten erwerben
  2. freie und gebundene Aufgabenstellungen in den gestalterischen Bereichen lösen
  3. sensibilisieren der Wahrnehmung in Bezug auf Formqualitäten
  4. Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren zur Herstellung von Objekten und Produkten erproben und anwenden

Reflexion

  1. Grundlagen zum Bereich Reflexion anbahnen
  2. Gegenstände der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert untersuchen
  3. Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
  4. Designqualitäten erkennen und analysieren

Dokumentation und Präsentation

  1. Grundlagen in den Bereichen Dokumentation und Präsentation erwerben
  2. persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Produktanalyse, Designprozess, Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Urheberrecht

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Plakat

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  1. Materialien, Arbeitsmittel, Techniken und Verfahren an dreidimensionalen Objekten einsetzen
  2. eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
  3. Erfahrungen mit rationalen und intuitiven Vorgangsweisen erwerben
  4. Werkstücke von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten realisieren
  5. Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren erproben und anwenden

Reflexion

  1. Dreidimensionale Objekte im Kontext erforschen
  2. Bilder und Designobjekte als wesentliche Teile der Gesamtkultur erkennen
  3. Problem- und Funktionsbewusstsein als Basis für die eigenen Produktgestaltungen aufbauen

Dokumentation und Präsentation

  1. Dokumentationen und Präsentationen von Objekten und Arbeitsprozessen erstellen
  2. Werkpräsentationen zusammenstellen

Exemplarische Inhalte

Dreidimensionale Formen, Plastik, Skulptur, Assemblage, Land Art, textile/technische Objekte, Installationen

Vergleichende Betrachtung von Objekten, Fachvokabular, Form und Funktion

Skizzen, Werkzeichnungen, Objektfotografie, Arbeitsberichte, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  1. Strategien des Designprozesses zur Produktentwicklung anwenden
  2. Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien, sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen
  3. Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen mit Gebrauchsgegenständen erwerben
  4. in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Lösungsvarianten finden
  5. die Realisierbarkeit von Produkten im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen einschätzen

Reflexion

  1. Gegenstände des Alltags nach Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert unterscheiden
  2. klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen
  3. technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge verstehen
  4. Kriterien der Produktgestaltung kennen und benennen

Dokumentation und Präsentation

  1. Produkte und deren Entwicklung dokumentieren und vermitteln
  2. Werkpräsentationen für Feedback und Reflexion nutzen
  3. reproduktive Bildmedien im kommunikativen Prozess einsetzen
  4. materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, personelle bzw. persönliche Ressourcen als Faktoren des professionellen Arbeitsprozesses dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Plan, Werkzeichnung, dreidimensionale Gestaltungstechniken, Schnittzeichnung, Bedarfs- und Gebrauchsgüter, textile/technische Gestaltungen, Schmuckdesign, Unikat, Prototyp, Serie

Designanalyse, Funktionen des Designs, Designgeschichte, österreichisches und internationales Design

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Projektmanagement, Zeitmanagement, Präsentationen, Objektfotografie, Ausstellungen, Modeschau, Videodokumentation, Plakat, Homepage

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  1. Reproduktionstechnologien und Mediendesign anwenden
  2. in der handlungs-, prozess- und werkorientierten Auseinandersetzung mit ästhetischen Produkten Sach- und Methodenkenntnisse ausbauen
  3. Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen in den Gestaltungsbereichen vertiefen
  4. Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen bzw. technischen Materialien gewinnen

Reflexion

  1. die persönliche Verwendung von Bildern mit dem Bildeinsatz in Massenmedien vergleichen und analysieren
  2. Einsichten und Haltungen zu Reproduktionstechniken und Mediendesign differenzieren
  3. Qualitätskriterien eigener und fremder Arbeiten feststellen und vermitteln
  4. sich mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen auseinandersetzen
  5. Inhalte aus Fachliteratur und Medien strukturieren und in neue Zusammenhänge bringen

Dokumentation und Präsentation

  1. sich der Qualitäten von reproduktiven Bildmedien im kommunikativen Prozess bedienen
  2. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der eigenen Arbeit von der Idee über Konzepte und Entwürfe bis zum Endprodukt formulieren und visuell kommunizieren
  3. organisatorische Fähigkeiten zur Präsentation von Gestaltungen einzeln oder in der Gruppe entwickeln

Exemplarische Inhalte

Drucktechniken, Abgusstechniken, textile Musterentwürfe, Layout, Animation, Filmgestaltung, Fotografie

Gesellschaftliche Normen und Klischees in visuellen Darstellungen, Fotomontage, Bildmanipulation, Propaganda, Plakat- und Filmanalyse, Retusche, Urheberrecht, Original und Fälschung

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Reprofotografie, Dokumentationsfotografie, Film, Ausstellungsdesign, Webauftritt

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  1. Kenntnisse und Erfahrungen mit Objekten in den Bereichen Bauen-Wohnen-Umweltgestaltung erwerben
  2. regelgebundene Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
  3. Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
  4. durch transdisziplinäre Projekte gestalterische Fähigkeiten entwickeln

Reflexion

  1. Arbeitsmittel, Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen reflektieren
  2. Einsichten in funktionelle, formale Strukturen und Aspekte technischer Systeme gewinnen
  3. mit Feedback und Reflexion konstruktiv umgehen

Dokumentation und Präsentation

  1. bildnerische, technische und textile Produkte und Prozesse präsentieren
  2. in Werkpräsentationen Einzel- und Gruppenleistungen darstellen
  3. unterschiedliche Präsentationsformate für die Darstellung von Prozessen und Produkten nutzen

Exemplarische Inhalte

Ideenskizze, Plan- und Werkzeichnung, Schnitt- und Entwurfszeichnung, Baukonstruktionen, Statik, Architekturplanungen, Architekturmodelle, Innenraumgestaltungen, öffentlicher Raum, Ausstellungsgestaltung

Vitrinen- und Schaufenstergestaltung, Bühnenbild, Farbe und Raum, Textilien in Räumen, Bauaufnahme, Architekturzeichnung, Raumplanung, Bühnen- und Ausstattungstechnik, Lichtdesign

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Homepage, Portfolio, Präsentationen im Schulraum und im öffentlichen Raum, Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  1. Fähigkeiten und Sachkenntnisse im Gestaltungsprozess durch Projektarbeiten erweitern
  2. selbstständig komplexe Projekte durchführen
  3. Selbstkompetenz im Umgang mit Material, Werkzeug und Verfahrenstechniken zeigen
  4. lebenspraktische und technisch-kreative Basisfähigkeiten und Grundlagen im Vorfeld professioneller technischer Tätigkeit in einschlägigen Studien und Berufen erwerben
  5. fachbezogene Interessen weiterentwickeln

Reflexion

  1. Gestaltungen analysieren und bewerten
  2. klassische und zeitgenössische Vorstellungen von Kunst, Design und Architektur in ihrer sozio-kulturellen Einbettung erkennen und in eigene Werke mit einbeziehen
  3. diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes, vernetztes Denken entwickeln und üben
  4. eigene bildnerische Intentionen und Handlungsimpulse artikulieren

Dokumentation und Präsentation

  1. bildnerische, technische und textile Produkte in der Öffentlichkeit präsentieren
  2. Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Präsentationen erwerben
  3. ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren, sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten

Exemplarische Inhalte

Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen, Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten, Versuch/Irrtum Lernen, Fehler als Chance

Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen

8. Semester:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  1. Gestaltungsprozesse selbstorganisiert umsetzen
  2. einen selbst gewählten Schwerpunkt setzen
  3. Dokumentationen (Mappen, Portfolio, Projekte) der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen

Reflexion

  1. eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
  2. Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie herstellen
  3. das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen

Dokumentation und Präsentation

  1. Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen

Exemplarische Inhalte

Gestaltung von Dokumentationen und Werkpräsentationen

Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgenden Abweichungen:

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Wie Anlage A/m1.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40264305

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