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Anlage C Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30

Anlage C

LEHRPLAN DES AUFBAUGYMNASIUMS UND DES AUFBAUREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL

KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Da die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Altersstufen angehören, über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen, unterschiedliche Vorkenntnisse und oft auch verschiedene sprachliche Eigenart mitbringen, hat der Unterricht in jedem Unterrichtsgegenstand bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Technik des Lernens und eine Beratung in schwierigen Lernsituationen zu gewähren. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sind, vor allem auf der Übergangstufe, aber auch in der 5. und 6. Klasse, in einem Nachholverfahren, das eine besondere Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, aufzufrischen und zu ergänzen. Wo bei größeren Altersunterschieden die Führung gesonderter Klassen nicht erfolgen kann, ist durch innere Differenzierung auf die unterschiedlichen Altersgruppen Bedacht zu nehmen.

VIERTER TEIL

ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaugymnasium:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(III)/III

Deutsch

mindestens 124)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(I)

Latein

mindestens 104)

(I)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(I)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(III)

Mathematik

mindestens 114)

(II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(III)

Physik

mindestens 5

(III)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 3

(IVa)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(IVa)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(IVa)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

114

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom5)

höchstens 13

 

Summe autonomer Bereich

17

 

Gesamtwochenstundenzahl

131

 

    

_________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaurealgymnasium:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe1)

Lehrver-pflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2

(III)/III

Deutsch

mindestens 114)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 104)

(I)

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(III)

Mathematik

mindestens 134

(II)

Biologie und Umweltbildung

mindestens 7

III5)

Chemie

mindestens 5

(III)

Physik

mindestens 7

(III)6)

Darstellende Geometrie7)

-

(II)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musik

mindestens 3

(IVa)

Kunst und Gestaltung

mindestens 3

(IVa)

alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung

mindestens 4

(IVa)

Bewegung und Sport

mindestens 84)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

Schulautonom8)

höchstens 18

 

Summe autonomer Bereich

22

 

Gesamtwochenstundenzahl

131

 

    

_____________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 2 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaurealgymnasium) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.

6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).

7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

3. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Aufbaugymnasium

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(III)/III

Deutsch

(8)2)

4

3

3

3

13 (+6)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

(8)2)

3

3

3

3

12 (+8)

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein3)

4

3

3

3

13

(I)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache4)5)

 

5

4

3

12

(I)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(III)

Mathematik

(7)2)

3

3

3

3

12 (+7)

(II)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(III)

Physik

2

2

2

6

(III)

Psychologie und Philosophie

 

2

2

4

III

Informatik

 

2

2

II

Musik

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(IVa)

 

 

 

 

26)

26)

 

+4

 

Kunst und Gestaltung

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(IVa)

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

30

30

32

33

125 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

131 (+31)

 

           

__________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Einschließlich 2 Wochenstunden Übungen.

3 Am Aufbaugymnasium Latein, am Aufbaurealgymnasium alternativ.

4 Am Aufbaugymnasium.

5 Typenbildende Pflichtgegenstände Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium.

6 Alternative Pflichtgegenstände.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

Aufbaurealgymnasium

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion/Ethik1)

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(III)/III

Deutsch

(8)2)

4

3

3

3

13 (+6)

(I)

Erste lebende Fremdsprache

(8)2)

3

3

3

3

12 (+8)

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein3)

3

3

3

3

12

(I)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(III)

Mathematik4)

(7)2)

4

4

3

3

14 (+7)

(II)

Biologie und Umweltbildung4)

2

3

–/2

2

7/9

III5)

Chemie4)

3

2/3

5/6

(III)

Physik4)

2

3

2

2/3

9/10

(III)6)

Darstellende Geometrie4)

2/–

2/–

4/–

(II)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

 

2

2

II

Musik

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(IVa)

 

 

 

 

27)

27)

 

+4

 

Kunst und Gestaltung

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(IVa)

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

32

28

31

32

123 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

8

 

8

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

131 (+31)

 

           

___________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Einschließlich 2 Wochenstunden Übungen.

3 Am Aufbaugymnasium Latein, am Aufbaurealgymnasium alternativ.

4 Typenbildende Pflichtgegenstände Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium.

5 In der Schwerpunktform am Aufbaurealgymnasium in der 7. und 8. Klasse jedoch II.

6 In der Schwerpunktform am Aufbaurealgymnasium in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).

7 Alternative Pflichtgegenstände.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

Religion

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

   

__________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel des Aufbaugymnasiums bzw. des Aufbaurealgymnasiums entsprechend dem gewählten Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Aufbaugymnasiums bzw. des Aufbaurealgymnasiums.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die aufgrund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse des Aufbaugymnasiums oder des Aufbaurealgymnasiums geeignet sind, in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik einschließlich der entsprechenden Übungen durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens gemäß den geltenden Lehrplänen der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule sowie der Hauptschule für einen erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.

Durch die systematische Vermittlung der Grundlagen einer effektiven Lerntechnik soll vor allem den älteren Schülern eine angemessene Hilfe für die Bewältigung des Lehrstoffes geboten werden.

Den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport kommt auch die Bedeutung eines Ausgleiches durch musische Bildung und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium, mit folgender Ergänzung:

Vor allem ältere, der Schule entwöhnte Schüler bedürfen besonderer Einführung und Beratung.

Der Unterricht aus Englisch bringt für manche (ältere) Schüler die erste Begegnung mit einer Fremdsprache; dies erfordert eine besondere Einstellung auf die Probleme dieses Anfängerunterrichts und auf die Vorbereitung der 5. Klasse.

Lehrstoff:

MATHEMATIK

Je 2 Wochenstunden sind planmäßigen Übungen zu widmen.

5. bis 8. Klasse:

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Der Griechisch Unterricht

  1. eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur
  2. verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigen Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog
  3. ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen
  4. bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  5. befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen
  6. vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz
  7. macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren.

Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation

Mensch und Gesellschaft

Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart

Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Schriftliche Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils der Anlage A zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

  1. den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen
  2. zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen
  3. Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen
  4. den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen
  5. bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten

Interpretationskompetenzen

  1. Wortebene: Sammeln und Auflisten
  2. Satzebene: Gliedern und Strukturieren
  3. mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Belegen und Nachweisen, Kommentieren und Stellung nehmen, Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

  1. Vertrautheit gewinnen mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie, Kasuslehre und Syntax
  2. einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich
  3. die Kenntnisse der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur II und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben
  4. Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe, Suffixe etc.)

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

  1. Kenntnisse der griechischen Morphologie (wichtige unregelmäßige Verba, Verba auf –μι) und Syntax (komplexere Satzstrukturen) erweitern und vertiefen
  2. den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen
  3. sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart
  4. Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
  5. ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
  6. die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren

Das Neue Testament als Basistext Europas

  1. einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens

  1. die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen
  2. sich mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen

Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft

  1. Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

  1. das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen
  2. sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinandersetzen
  3. fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  4. anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen

Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur

  1. anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs
  2. einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters

  1. Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln
  2. Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen
  3. durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden

Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens

  1. die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen
  2. sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinandersetzen

8. Semester:

Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens

  1. zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen lernen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinandersetzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Lernsemester die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Hören

  1. vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  1. kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  2. Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. einfache Fragen an und zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  2. in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo er/sie wohnt

Schreiben

  1. kurze, einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße)
  2. einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Hören

  1. vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  2. kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  1. kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  2. Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  3. in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  2. einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  3. einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  1. einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
  2. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Hören

  1. die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  1. kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  2. aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  2. einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  3. gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  1. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  2. ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Hören

  1. genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  2. bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird
  3. das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  1. kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
  2. aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*
  3. Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  2. Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  3. Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  4. zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  1. kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  2. eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  2. kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  2. Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  3. Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  4. zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*
  5. Vergleiche anstellen können

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  2. über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Semester:

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  2. kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können
  2. die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  2. über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage B.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage B.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage B.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40250533

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