Anlage 1 BO 1994

Alte FassungIn Kraft seit 30.7.2016

Anlage 1

Anlage 1

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. 1. Soweit in der Gruppenaufteilung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist unter der Bezeichnung „Verwendung“ eine Verwendung in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien zu verstehen.
  2. 2. Soweit eine bestimmte Verwendungsdauer oder Dienstzeit Voraussetzung für die Einreihung in eine Beamtengruppe ist, handelt es sich um eine Mindestdauer der Verwendung bzw. Dienstzeit. Soweit ein bestimmtes Besoldungsdienstalter Voraussetzung für die Einreihung in eine Beamtengruppe ist, sind Zeiträume, um die das Besoldungsdienstalter gemäß § 11 Abs. 7 erhöht wurde, abzuziehen.
  3. 3. Voraussetzung für die Einreihung in eine Beamtengruppe auf Grund einer bestimmten Verwendungsdauer (Dienstzeit) ist eine zumindest sehr gute Dienstleistung.
  4. 4. Das Erfordernis der Ablegung einer Dienstprüfung (Prüfung) für die Einreihung in eine Beamtengruppe entfällt bei Beamten oder Beamtinnen mit einer Behinderung, wenn die durch die Dienstprüfung (Prüfung) nachzuweisenden Kenntnisse keine notwendige Voraussetzung für die sachgerechte Aufgabenerfüllung sind und die Art oder der Grad der Behinderung die Ablegung der Dienstprüfung (Prüfung) für den Beamten oder die Beamtin unzumutbar macht.

Gruppenaufteilung

SCHEMA I

Verwendungsgruppe 1

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

Aufsichtsorgane, ständige, schichtführende

Garagenmeister/Garagenmeisterinnen

Monteure/Monteurinnen, selbständige, in besonders gehobener Verwendung

Oberaufseher/Oberaufseherinnen

Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen, mit unterstellten Bediensteten der Verwendungsgruppe 2, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Apothekenlaboranten/Apothekenlaborantinnen, nach zehnjähriger Verwendung als Apothekenlaborant/Apothekenlaborantin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 2, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Fachassistenten/Fachassistentinnen in der Behindertenhilfe, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf, absolviertem Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige und dreijähriger Verwendung als Fachassistent/Fachassistentin in der Behindertenhilfe

Faktor/Faktorin der lithographischen Presse

Kassiere/Kassierinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Maschinisten/Maschinistinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Motorgraderführer/Motorgraderführerinnen

Obergärtner/Obergärtnerinnen

Obermonteure/Obermonteurinnen

Platzmeister/Platzmeisterinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Schwimmlehrer/Schwimmlehrerinnen, staatlich geprüfte

Sportplatzrevisoren/Sportplatzrevisorinnen

Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen in den Infrastrukturdiensten des Bau- und Gebäudemanagements, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Werkstättenleiter/Werkstättenleiterinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Blockelektriker/Blockelektrikerinnen bei den Blockanlagen

Blockheizer/Blockheizerinnen bei den Blockanlagen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und Heizer- und Maschinistenprüfung, nach dreijähriger Verwendung als Hochdruckheizer/Hochdruckheizerin

Blockmaschinisten/Blockmaschinistinnen bei den Blockanlagen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und Heizer- und Maschinistenprüfung, nach dreijähriger Verwendung als Hochdruckmaschinist/Hochdruckmaschinistin

D

Beamtengruppen der der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Gasreglermonteure/Gasreglermonteurinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe) nach zehnjähriger Verwendung als Monteur/Monteurin in der Gasreglerwartung oder als Gasreglermonteur/Gasreglermonteurin, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Monteure/Monteurinnen in Spezialverwendung im Gebrechenbehebungsdienst, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe) nach zehnjähriger Verwendung als Monteur/Monteurin oder Monteur/Monteurin in Spezialverwendung im Gebrechenbehebungsdienst

Monteure/Monteurinnen in Spezialverwendung in der Rohrlegung sowie der Sanitär- und Heizungstechnik mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe) nach zehnjähriger handwerklicher Verwendung bei den Wiener Stadtwerken – Gaswerken und/oder als der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesener Beamter/zugewiesene Beamtin, davon mindestens zweijähriger Verwendung in der Rohrlegung und/oder der Sanitär- und Heizungstechnik, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Stellwerkswärter/Stellwerkswärterinnen der U-Bahn

F

Beamtengruppen der der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Aufseher/Aufseherinnen für Bestattungsdurchführungen in den Aufbahrungshallen 1 und 3 sowie in der Feuerhalle des Wiener Zentralfriedhofes

Garderobeaufseher/Garderobeaufseherinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf

Verwendungsgruppe 2

Die Einreihung in die Verwendungsgruppe 2 hat zur Voraussetzung

bei den unter Z 1 angeführten Beamtengruppen nur die Verwendung auf dem bezeichneten Posten unter den im Verzeichnis angeführten Bedingungen;

bei den unter Z 2 angeführten Beamtengruppen eine zehnjährige Einreihung in Verwendungsgruppe 3P.

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

  1. 1. Facharbeiter/Facharbeiterinnen, mit der Führung einer Facharbeitergruppe/Facharbeiterinnengruppe betraut

    Facharbeiter/Facharbeiterinnen, selbständige, ohne unmittelbare Fachaufsicht

    Hochdruckheizer/Hochdruckheizerinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf oder nach fünfjähriger Verwendung als Heizer/Heizerin (Niederdruckheizer/Niederdruckheizerin) oder nach fünfjähriger Verwendung auf diesem Posten

    Monteure/Monteurinnen in Spezialverwendung

    Oberköche/Oberköchinnen

    Obermagazineure/Obermagazineurinnen

    Portiere/Portierinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Spezialfacharbeiter/Spezialfacharbeiterinnen

    Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen von Facharbeitern/Facharbeiterinnen

  1. 2. Facharbeiter/Facharbeiterinnen

    Heizer/Heizerinnen

    Köche/Köchinnen

    Magazineure/Magazineurinnen

    Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen)

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

  1. 1. Aufseher/Aufseherinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Ausmesser/Ausmesserinnen mit Spezialkenntnissen

    Betriebsassistenten/Betriebsassistentinnen

    Desinfektoren/Desinfektorinnen, Erste

    Fachassistenten/Fachassistentinnen in der Behindertenhilfe, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen, Erste

    Fleischer/Fleischerinnen, Erste

    Forstaufseher/Forstaufseherinnen, mit Prüfung

    Friedhofsgehilfen/Friedhofsgehilfinnen, Erste

    Gärtner/Gärtnerinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Hausprofessionisten/Hausprofessionistinnen der Anstalten und Heime

    Kassiere/Kassierinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Kontrollableser/Kontrollableserinnen

    Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, mit Ausbildung in der Wahrnehmung der für die Ausübung des Dienstes erforderlichen Sicherheitsaufgaben, nach zehnjähriger Verwendung als Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerin, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Laboranten/Laborantinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Lehrwerkstättengehilfen/Lehrwerkstättengehilfinnen

    Motorführer/Motorführerinnen der Kleinbahnen

    Schulwarte/Schulwartinnen

    Schwimmlehrer/Schwimmlehrerinnen

    Setzer/Setzerinnen

    Straßenwalzenmaschinisten/Straßenwalzenmaschinistinnen

    Telefonisten/Telefonistinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen von Kanalarbeitern/Kanalarbeiterinnen

    Wäscheverwahrer/Wäscheverwahrerinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Werkstättenleiter/Werkstättenleiterinnen

    Zahntechniker/Zahntechnikerinnen

  1. 2. Apothekenlaboranten/Apothekenlaborantinnen

    Arbeiter/Arbeiterinnen an Offset-Druckmaschinen

    Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen

    Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen

    Laboranten/Laborantinnen

    Maschinwäscher/Maschinwäscherinnen

    Oberwäscher/Oberwäscherinnen

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Bauaufseher/Bauaufseherinnen, mit erlerntem Beruf, nach zweijähriger Tätigkeit

    Hochdruckmaschinisten/Hochdruckmaschinistinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe)

    Kabelaufseher/Kabelaufseherinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe) und dreijähriger Verwendung als Kabelaufseher/Kabelaufseherin oder ohne erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe) und fünfzehnjähriger Zugehörigkeit zur Gruppe Leitungsnetze

    Kesselmaurer/Kesselmaurerinnen

    Laboranten/Laborantinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Pflasteraufseher/Pflasteraufseherinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe) und dreijähriger Verwendung als Pflasteraufseher/Pflasteraufseherin oder ohne erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe) und fünfzehnjähriger Zugehörigkeit zur Gruppe Leitungsnetze

    Revisionselektriker/Revisionselektrikerinnen

    Schweißer/Schweißerinnen, die die Rohrschweißerprüfung nach Ö-Norm M 7806 (Richtlinien für die Prüfung von Hochdruckschweißern) ablegen müssen

    Telefonisten/Telefonistinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

  1. 2. Beamtengruppen gemäß Schema I, Verwendungsgruppe 3P, Abschnitt C, Z 1 und 2

    Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen

D

Beamtengruppen der der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Aufseher/Aufseherinnen

    Gasreglermonteure/Gasreglermonteurinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe) nach vierjähriger Verwendung als Monteur/Monteurin im Außendienst, davon mindestens ein Jahr bei der Gasreglerwartung

    Monteure/Monteurinnen in Spezialverwendung im Gebrechenbehebungsdienst, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe), nach vierjähriger Verwendung als Monteur/Monteurin im Außendienst, davon mindestens ein Jahr im Gebrechenbehebungsdienst

    Schweißer/Schweißerinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und einer durch ein Zeugnis einer staatlichen oder staatlich autorisierten Prüfanstalt nachgewiesenen, den Anforderungen des jeweiligen Dienstpostens entsprechenden Schweißerausbildung

  1. 2. Beamtengruppen gemäß Schema I, Verwendungsgruppe 3P, Abschnitt D, Z 1 bis 3

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Ausmesser/Ausmesserinnen mit Spezialkenntnissen

    Autobuslenker/Autobuslenkerinnen

    Kontrollore/Kontrollorinnen

    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Betrieblichen Qualitätssicherung

    Mitarbeiter/Mitarbeiterinnendes betrieblichen Service

    Straßenbahnfahrer/Straßenbahnfahrerinnen

    Telefonisten/Telefonistinnen der Abteilung interne Dienste, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    U-Bahnfahrer/U-Bahnfahrerinnen

  1. 2. Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen der Abteilung Elektro- und Maschinentechnik, nach Ablegen der besonderen Schulungen

    Partieführer/Partieführerinnen der Abteilung Bahnbau

    Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen

    Schreiber/Schreiberinnen der Revisionswerkstätten

    Schweißer/Schweißerinnen mit Schweißerprüfung

F

Beamtengruppen der der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Partieführer/Partieführerinnen von Betriebsgehilfen/Betriebsgehilfinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten, nach vorheriger Verwendung als Betriebsgehilfe/Betriebsgehilfin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3P

    Telefonist/Telefonistin am Hauptschrank, mit fachlicher Auskunftserteilung

Verwendungsgruppe 3P

Die Beamtengruppen gliedern sich in folgende drei Untergruppen, wobei die im Verzeichnis angeführten Ziffern der Einteilung in diese Untergruppen entsprechen:

  1. 1. Beamte/Beamtinnen, die als Facharbeiter/Facharbeiterin im erlernten Lehrberuf, und Beamte/Beamtinnen, die in einem sonstigen erlernten Beruf verwendet werden; weiters Beamte/Beamtinnen, die fünf Jahre auf dem Posten als Facharbeiterhilfskraft/Facharbeiterinnenhilfskraft bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3 verwendet worden sind;
  2. 2. Beamte/Beamtinnen, die einen einschlägigen Lehrberuf erlernt haben; weiters Beamte/Beamtinnen, die fünf Jahre auf dem Posten bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3 verwendet worden sind;
  3. 3. Beamte/Beamtinnen mit besonderer Verwendung unter den im Verzeichnis angegebenen Voraussetzungen.

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

  1. 1. Facharbeiter/Facharbeiterinnen
  2. 3. Heizer/Heizerinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf oder nach fünfjähriger Verwendung als Heizer/Heizerin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3

    Köche/Köchinnen, mit Lehrbrief oder nach fünfjähriger Verwendung als Hilfskoch/Hilfsköchin oder nach zehnjähriger Verwendung in einem Küchenbetrieb der Gemeinde Wien

    Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, nach fünfjähriger Verwendung als Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3A oder nach vierjähriger überwiegender Tätigkeit als Lenker/Lenkerin von Lastkraftwagen mit Spezialaufbauten bzw. von Spezialfahrzeugen (Arbeitsmaschinen), zu deren Lenkung zumindest der Führerschein der Gruppe C erforderlich ist

    Magazineure/Magazineurinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf

    Telefonisten/Telefonistinnen, nach achtjähriger Verwendung als Telefonist/Telefonistin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3

    Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen), mit unterstellten Bediensteten der Verwendungsgruppen 3A, 3 und 4

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

  1. 1. Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf
  2. 2. Arbeiter/Arbeiterinnen an Offset-Druckmaschinen

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Laboranten/Laborantinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Maschinwäscher/Maschinwäscherinnen

  1. 3. Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen, nach zwanzigjähriger Dienstzeit, davon mindestens fünfjähriger Verwendung als Amtsgehilfe/Amtsgehilfin, oder nach fünfzehnjähriger Verwendung als Amtsgehilfe/Amtsgehilfin

    Apothekenlaboranten/Apothekenlaborantinnen, nach fünfjähriger Verwendung als Apothekenlaborant/Apothekenlaborantin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3

    Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung, nach fünfjähriger Verwendung in Verwendungsgruppe 3A als Arbeiter/Arbeiterin der Straßenverwaltung oder als Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerin

    Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen, nach fünfjähriger Verwendung als Kanalarbeiter/Kanalarbeiterin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3

    Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen, nach fünfundzwanzigjähriger Dienstzeit oder nach zehnjähriger Tätigkeit als Kanzleigehilfe/Kanzleigehilfin

    Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, nach fünfjähriger Verwendung als Kindergartenassistent/ Kindergartenassistentin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3

    Oberwäscher/Oberwäscherinnen

    Platzmeister/Platzmeisterinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

    Wäschemanipulanten/Wäschemanipulantinnen, nach dreijähriger Verwendung im Wäschereibetrieb

    Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen, nach fünfjähriger Verwendung auf diesem Posten bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3A

    Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen, nach zehnjähriger Verwendung als Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshel-ferin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Laboranten/Laborantinnen
  2. 2. Kabelaufseher/Kabelaufseherinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe)

    Kesselreiniger/Kesselreinigerinnen

    Zählerableser/Zählerableserinnen mit Uhrenkontrolle, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe)

  1. 3. Kranführer/Kranführerinnen nach zweijähriger Verwendung auf diesem Posten bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3 und achtjähriger Verwendung in der Anlage des Betriebes

    Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, mit Zeugnis, nach fünfjähriger Verwendung als Sanitätsgehilfe/Sanitätsgehilfin

D

Beamtengruppen der der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Facharbeiter/Facharbeiterinnen im Eichraum

    Isolierer/Isoliererinnen

    Laboranten/Laborantinnen

  1. 2. Monteure/Monteurinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe)

    Schweißer/Schweißerinnen mit Schweißerprüfung, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe)

  1. 3. Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, mit Zeugnis, nach fünfjähriger Verwendung als Sanitätsgehilfe/Sanitätsgehilfin

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 2. Schweißer/Schweißerinnen mit Schweißerprüfung, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf (Metallgewerbe)
  2. 3. Kranführer/Kranführerinnen, nach zweijähriger Verwendung auf diesem Posten bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3 und achtjähriger Verwendung in der Abteilung

    Partieführer/Partieführerinnen der Abteilung Bahnbau

    Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, mit Zeugnis, nach fünfjähriger Verwendung als Sanitätsgehilfe/Sanitätsgehilfin

    Schreiber/Schreiberinnen, nach fünfjähriger Verwendung auf diesem Posten bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3A

    Schreiber/Schreiberinnen der Revisionswerkstätten

    Stationswarte/Stationswartinnen nach achtjähriger Verwendung als Stationswart/Stationswartin

    Verschubfahrer/Verschubfahrerinnen, Erste, in der Zentralwerkstätte

F

Beamtengruppen der der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 3. Betriebsgehilfen/Betriebsgehilfinnen, nach fünfjähriger Verwendung auf diesem Posten bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3A, wenn die für diesen Posten vorgeschriebene Dienstprüfung abgelegt wurde

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen für Bestattungsdurchführungen, nach zweiundzwanzigjähriger Dienstzeit bei den Wiener Stadtwerken – Städtische Bestattung und/oder als der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesener Beamter/zugewiesene Beamtin, wenn seit der Ablegung der für diesen Dienstposten vorgeschriebenen Eignungsprüfung mindestens zehn Jahre verstrichen sind

Verwendungsgruppe 3A

Die Einreihung in die Verwendungsgruppe 3A hat zur Voraussetzung

bei den unter Z 1 angeführten Beamtengruppen nur die Verwendung auf dem bezeichneten Posten unter den im Verzeichnis angeführten Bedingungen;

bei den unter Z 2 angeführten Beamtengruppen eine zehnjährige Verwendung auf dem bezeichneten Posten bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3.

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

  1. 1. Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen, nach fünfjähriger Verwendung als Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerin

    Portiere/Portierinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten, nach zehnjähriger Verwendung als Portier/Portierin bei Einreihung in Verwendungsgruppe 3

  1. 2. Facharbeiterhilfskräfte/Facharbeiterinnenhilfskräfte

    Magazineure/Magazineurinnen

    Maschinenarbeiter/Maschinenarbeiterinnen, für mehrere Arten von Maschinen verwendet

    Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen)

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

  1. 1. Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung, nach fünfjähriger Verwendung als Arbeiter/Arbeiterin der Straßenverwaltung oder als Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerin
  2. 2. Desinfektoren/Desinfektorinnen

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen

    Friedhofsgehilfen/Friedhofsgehilfinnen

    Hauswarte/Hauswartinnen

    Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 2. Küchenkassiere/Küchenkassierinnen

    Messgehilfen/Messgehilfinnen

    Wehrwärter/Wehrwärterinnen

D

Beamtengruppen der der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 2. Gaszählerüberprüfer/Gaszählerüberprüferinnen

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Stationswarte/Stationswartinnen

    Verschubfahrer/Verschubfahrerinnen

  1. 2. Arbeiter/Arbeiterinnen mit besonderer Verwendung im Revisions- und Werkstättendienst

    Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen

    Schreiber/Schreiberinnen

F

Beamtengruppen der der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Betriebsgehilfen/Betriebsgehilfinnen

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen für Bestattungsdurchführungen, nach zehnjähriger Dienstzeit bei den Wiener Stadtwerken – Städtische Bestattung und/oder als der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesener Beamter/zugewiesene Beamtin, davon mindestens fünfjähriger Verwendung als Fachgehilfe/Fachgehilfin für Bestattungsdurchführungen

    Partieführer/Partieführerinnen einer Trägerpartie, nach zwanzigjähriger Dienstzeit bei den Wiener Stadtwerken – Städtische Bestattung und/oder als der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesener Beamter/zugewiesene Beamtin

Verwendungsgruppe 3

Die Einreihung in die Verwendungsgruppe 3 hat zur Voraussetzung

bei den unter Z 1 angeführten Beamtengruppen nur die Verwendung auf dem bezeichneten Posten;

bei den in Z 2 angeführten Beamtengruppen eine zwanzigjährige Dienstzeit bei der Stadt Wien;

bei den unter Z 3 angeführten Beamtengruppen eine dreijährige Tätigkeit in der bezeichneten Verwendung;

bei den unter Z 4 angeführten Beamtengruppen die Erfüllung der bezeichneten Voraussetzungen.

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

  1. 1. Kanzleigehilfen/Kanzleigehilfinnen

    Kraftwagenlenker/Kraftwagenlenkerinnen

    Maschinenarbeiter/Maschinenarbeiterinnen, für mehrere Arten von Maschinen verwendet

    Platzmeister/Platzmeisterinnen

    Portiere/Portierinnen

    Telefonisten/Telefonistinnen

    Vorarbeiter/Vorarbeiterinnen (Partieführer/Partieführerinnen)

  1. 2. Beamtengruppen gemäß Schema I, Verwendungsgruppe 4, Abschnitt A
  2. 4. Facharbeiterhilfskräfte/Facharbeiterinnenhilfskräfte, nach dreijähriger Verwendung als Facharbeiterhelfer/Facharbeiterhelferin (Arbeiter/Arbeiterin)

    Heizer/Heizerinnen, nach dreijähriger Verwendung als Heizerhelfer/Heizerhelferin

    Hilfsköche/Hilfsköchinnen, nach dreijähriger Verwendung in einem Küchenbetrieb der Gemeinde Wien oder Absolvierung einer einschlägigen Tagesschule mit mindestens zehnmonatiger Ausbildung

    Magazineure/Magazineurinnen, nach dreijähriger Verwendung in einem Magazin oder als Anstaltsgehilfe/Anstaltsgehilfin

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

  1. 1. Amtsgehilfen/Amtsgehilfinnen

    Apothekenlaboranten/Apothekenlaborantinnen

    Arbeiter/Arbeiterinnen an Offset-Druckmaschinen

    Arbeiter/Arbeiterinnen der Straßenverwaltung

    Aufseher/Aufseherinnen

    Ausmesser/Ausmesserinnen

    Desinfektionsassistenten/Desinfektionsassistentinnen

    Desinfektoren/Desinfektorinnen

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen

    Forstaufseher/Forstaufseherinnen, ohne Prüfung

    Friedhofsgehilfen/Friedhofsgehilfinnen

    Hauswarte/Hauswartinnen

    Kassiere/Kassierinnen

    Laboranten/Laborantinnen

    Laborgehilfen/Laborgehilfinnen

    Niederdruckheizer/Niederdruckheizerinnen

    Operationsassistenten/Operationsassistentinnen

    Ordinationsassistenten/Ordinationsassistentinnen

    Obduktionsassistenten/Obduktionsassistentinnen

    Traktorführer/Traktorführerinnen

    Wäscheverwahrer/Wäscheverwahrerinnen

  1. 2. Beamtengruppen gemäß Schema I, Verwendungsgruppe 4, Abschnitt B
  2. 3. Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen

    Wäschereigehilfen/Wäschereigehilfinnen

    Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen

  1. 4. Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen, nach sechsjähriger Verwendung als Anstaltsgehilfe/Anstaltsgehilfin

    Arbeiter/Arbeiterinnen des Friedhofsbetriebes, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten, nach zehnjähriger Verwendung als Arbeiter/Arbeiterin des Friedhofsbetriebes

    Badewarte/Badewartinnen, nach zehnjähriger Verwendung als Badewart/Badewartin

    Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen, nach sechsjähriger Verwendung als Kindergartenassistent/ Kindergartenassistentin

    Maschinwäscher/Maschinwäscherinnen, nach dreijähriger Verwendung als Maschinwäscher/Maschinwäscherin oder Wäschereigehilfe/Wäschereigehilfin

    Müllaufleger/Müllauflegerin, nach zehnjähriger Verwendung in der MA 48, davon mindestens zwei Jahre in einer anderen Verwendung als auf einem Müllauflegerposten/Müllauflegerinnenposten

    Umweltarbeiter/Umweltarbeiterinnen, nach zehnjähriger Verwendung als Umweltarbeiter/Umweltarbeiterinnen

    Wäschereiarbeiter/Wäschereiarbeiterinnen, nach zehnjähriger Verwendung als Wäschereiarbeiter/Wäschereiarbeiterin

    Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen, nach sechsjähriger Verwendung als Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferin

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Küchenkassiere/Küchenkassierinnen
  2. 2. Beamtengruppen gemäß Schema I, Verwendungsgruppe 4, Abschnitt C
  3. 3. Betriebsschreiber/Betriebsschreiberinnen in den Kraftwerken

    Kesselreiniger/Kesselreinigerinnen

    Kranführer/Kranführerinnen

    Laboratoriumsgehilfen/Laboratoriumsgehilfinnen

    Messgehilfen/Messgehilfinnen

    Trassenaufseher/Trassenaufseherinnen

    Zählerableser/Zählerableserinnen mit Uhrenkontrolle

  1. 4. Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, mit Zeugnis

    Schwertransportarbeiter/Schwertransportarbeiterinnen, nach fünfjähriger Verwendung als Schwertransportarbeiter/Schwertransportarbeiterin

    Wehrwärter/Wehrwärterinnen, nach fünfjähriger Verwendung als Wehrwärter/Wehrwärterin

D

Beamtengruppen der der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 2. Beamtengruppen gemäß Schema I, Verwendungsgruppe 4, Abschnitt D
  2. 4. Gaszählerüberprüfer/Gaszählerüberprüferinnen, nach dreijähriger Verwendung in der Gaszählerreparaturwerkstätte

    Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, mit Zeugnis

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Ausmesser/Ausmesserinnen

    Bürohelfer/Bürohelferinnen

    Elektrokarrenfahrer/Elektrokarrenfahrerinnen der Zentralwerkstätte, der Abteilung Oberbau, Geodäsie und der Lager, mit Führerschein G

    Frequenzzähler/Frequenzzählerinnen

  1. 2. Beamtengruppen gemäß Schema I, Verwendungsgruppe 4, Abschnitt E
  2. 3. Kranführer/Kranführerinnen

    Schreiber/Schreiberinnen

  1. 4. Arbeiter/Arbeiterinnen mit besonderer Verwendung im Revisionsdienst des Autobus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Betriebes

    Arbeiter/Arbeiterinnen mit besonderer Verwendung in der Zentralwerkstätte, Abteilung Oberbau, Geodäsie, Abteilung Elektro- und Maschinentechnik, Abteilung Nachrichtentechnik und Zugsicherung, Erhaltungsstelle für Hochbau und Abteilung Bahnbau, nach dreijähriger Verwendung in diesen Abteilungen

    Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen, mit Zeugnis

    Schweißer/Schweißerinnen, mit Schweißerprüfung

F

Beamtengruppen der der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

  1. 1. Fachgehilfen/Fachgehilfinnen des Bestattungsdienstes

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen für Bestattungsdurchführungen

    Fachgehilfen/Fachgehilfinnen für Sargdepots mit Lagerführung

    Maschinarbeiter/Maschinarbeiterinnen, nach zehnjähriger Verwendung als Maschinarbeiter/Maschinarbeiterin

    Partieführer/Partieführerinnen einer Trägerpartie, nach zehnjähriger Dienstzeit bei den Wiener Stadtwerken – Städtische Bestattung und/oder als der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesener Beamter/zugewiesene Beamtin

  1. 2. Beamtengruppen gemäß Schema I, Verwendungsgruppe 4, Abschnitt F
  2. 4. Gehilfen/Gehilfinnen für Bestattungsdurchführungen, nach fünfzehnjähriger Dienstzeit bei den Wiener Stadtwerken – Städtische Bestattung und/oder als der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesener Beamter/zugewiesene Beamtin

Verwendungsgruppe 4

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

Arbeiter/Arbeiterinnen

Elektrokarrenfahrer/Elektrokarrenfahrerinnen

Facharbeiterhelfer/Facharbeiterhelferinnen

Heizerhelfer/Heizerhelferinnen

Küchengehilfen/Küchengehilfinnen

Magazinsarbeiter/Magazinsarbeiterinnen

Raumpfleger/Raumpflegerinnen

Torwarte/Torwartinnen

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Abteilungshelfer/Abteilungshelferinnen

Anstaltsgehilfen/Anstaltsgehilfinnen

Arbeiter/Arbeiterinnen des Friedhofsbetriebes

Aufzugswärter/Aufzugswärterinnen

Badewarte/Badewartinnen

Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen der Anstalten und Heime

Kanalarbeiter/Kanalarbeiterinnen

Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen

Marktgehilfen/Marktgehilfinnen

Maschinwäscher/Maschinwäscherinnen

Rettungshelfer/Rettungshelferinnen

Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen

Umweltarbeiter/Umweltarbeiterinnen

Vermessungsgehilfen/Vermessungsgehilfinnen

Wäschereiarbeiter/Wäschereiarbeiterinnen

Wäschereigehilfen/Wäschereigehilfinnen

Wassermesserableser/Wassermesserableserinnen

Wirtschaftshelfer/Wirtschaftshelferinnen

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Betriebsschreiber/Betriebsschreiberinnen in den Kraftwerken

Kanzleiboten/Kanzleibotinnen

Kesselreiniger/Kesselreinigerinnen

Kranführer/Kranführerinnen

Laboratoriumsgehilfen/Laboratoriumsgehilfinnen

Messgehilfen/Messgehilfinnen

Mitfahrer/Mitfahrerinnen

Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen

Schwertransportarbeiter/Schwertransportarbeiterinnen

Trassenaufseher/Trassenaufseherinnen

Wehrwärter/Wehrwärterinnen

D

Beamtengruppen der der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Kanzleiboten/Kanzleibotinnen

Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Kranführer/Kranführerinnen

Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen

Schreiber/Schreiberinnen

F

Beamtengruppen der der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Gehilfen/Gehilfinnen für Bestattungsdurchführungen

Hausarbeiter/Hausarbeiterinnen

Maschinarbeiter/Maschinarbeiterinnen

SCHEMA II

Verwendungsgruppe A

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

Beamte/Beamtinnen des höheren technischen Dienstes

Beamte/Beamtinnen des höheren Verwaltungsdienstes

Rechtskundige Beamte/Beamtinnen

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Apotheker/Apothekerinnen

Ärzte/Ärztinnen, soweit sie nicht in das Schema II KAV eingereiht sind

Ärztlicher Leiter/Ärztliche Leiterin der Berufsrettung Wien

Beamte/Beamtinnen der Feuerwehr im höheren Dienst

Beamte/Beamtinnen des höheren Archivdienstes

Beamte/Beamtinnen des höheren Bibliotheksdienstes

Beamte/Beamtinnen des höheren Dienstes in den Museen

Beamte/Beamtinnen des höheren Forstdienstes

Physikatsärzte/Physikatsärztinnen

Psychologen/Psychologinnen

Tierärzte/Tierärztinnen

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Direktions-(Betriebs-)ärzte/Direktions-(Betriebs-)ärztinnen

D

Beamtengruppen der der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Direktions-(Betriebs-)ärzte/Direktions-(Betriebs-)ärztinnen

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Direktions-(Betriebs-)ärzte/Direktions-(Betriebs-)ärztinnen

Verwendungsgruppe B

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

Fachbeamte/Fachbeamtinnen des technischen Dienstes

Fachbeamte/Fachbeamtinnen des Verwaltungsdienstes

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Chemiker/Chemikerinnen, mit Reifeprüfung

Fachbeamte/Fachbeamtinnen der Feuerwehr

Fachbeamte/Fachbeamtinnen der physikalisch-technischen Prüfanstalt für Radiologie und Elektromedizin

Fachbeamte/Fachbeamtinnen des Büchereidienstes

Fachbeamte/Fachbeamtinnen des Forstdienstes, mit Reifeprüfung einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft oder mit der Befähigung zum Förster/zur Försterin gemäß Art. II Abs. 1 der Forstrechts-Bereinigungsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 372/1971, und einer in Verwendungsgruppe C anrechenbaren Dienstzeit von mindestens vier Jahren

Fachbeamte/Fachbeamtinnen der Wiener Stadtgärten

Restauratoren/Restauratorinnen, mit Reifeprüfung

Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, bei Erfüllung der im Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl. für Wien Nr. 36/1990, genannten Voraussetzungen

Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen

Verwendungsgruppe C

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

Beamte/Beamtinnen des technischen Dienstes, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Kanzleibeamte/Kanzleibeamtinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Werkmeister/Werkmeisterinnen, mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule oder Bauhandwerkerschule

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Beamte/Beamtinnen der elektronischen Datenverarbeitung, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Behindertenfachbetreuer/Behindertenfachbetreuerinnen, mit absolvierter Lehranstalt für heilpädagogische Berufe oder mit absolvierter dreijähriger Fachschule für Sozialberufe – Fachrichtung Behindertenarbeit

Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, mit Dienstprüfung, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten oder mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule 1)

Brandmeister/Brandmeisterinnen

Büchereibeamte/Büchereibeamtinnen, mit Fachprüfung

Chemisch-technische Assistenten/Assistentinnen

Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterinnen

Hauptbrandmeister/Hauptbrandmeisterinnen, Erste

Hausinspektoren/Hausinspektorinnen

Inspektionshauptbrandmeister/Inspektionshauptbrandmeisterinnen

Inspektions-Rauchfangkehrer/Inspektions-Rauchfangkehrerinnen, mit Meisterprüfung

Küchenleiter/Küchenleiterinnen

Laboratoriumsleiter/Laboratoriumsleiterinnen der media Wien

Lehrwerkstättenmeister/Lehrwerkstättenmeisterinnen, mit Meisterprüfung

Leitende Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen der Anstaltsapotheken

Leiter/Leiterin der Telefonanlage des Rathauses

Löschmeister/Löschmeisterinnen

Marktmeister/Marktmeisterinnen, Erste, oder nach fünfzehnjähriger Verwendung als

(Ober)aufseher/(Ober)aufseherin

Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen, mit Dienstprüfung, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten oder mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule 1)

Oberbrandmeister/Oberbrandmeisterinnen

Oberfeuerwehrmänner/Oberfeuerwehrfrauen, Erste, mit Chargenprüfung

Oberfeuerwehrmänner/Oberfeuerwehrfrauen, nach dreijähriger Verwendung als Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau der Verwendungsgruppe D

Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, nach zehnjähriger Verwendung als Pharmazeutischer Assistent/Pharmazeutische Assistentin bei Einreihung in Verwendungsgruppe D1, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten 2)

Protokollführer/Protokollführerinnen der Berufsrettung Wien

Restauratoren/Restauratorinnen, nach dreijähriger Verwendung als Restaurator/Restauratorin

Sanitätsoberrevisoren/Sanitätsoberrevisorinnen

Sanitätsrevisoren/Sanitätsrevisorinnen

Stationsführer/Stationsführerinnen der Berufsrettung Wien, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Stationsleiter/Stationsleiterinnen der Berufsrettung Wien

Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr, nach vorheriger Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr der Verwendungsgruppe D und Absolvierung der für die Funktion als Gruppenkommandant/Gruppenkommandantin der Parkraumüberwachung vorgesehenen Eignungsprüfung, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, nach Ablegung der betriebseigenen Prüfung (Prüfungen), nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten oder mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule  1)

Revisoren/Revisorinnen

D

Beamtengruppen der der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, nach Ablegung der betriebseigenen Prüfung (Prüfungen), nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten oder mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule 1)

Revisoren/Revisorinnen

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, nach Ablegung der betriebseigenen Prüfung (Prüfungen), nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten oder mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule 1)

F

Beamtengruppen der der BESTATTUNG WIEN GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen, nach Ablegung der betriebseigenen Prüfung (Prüfungen), nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten oder mit erlerntem einschlägigen Lehrberuf und absolvierter Werkmeisterschule 1)

Organisten/Organistinnen

Verwendungsgruppe D1

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

Beamte/Beamtinnen der elektronischen Datenverarbeitung nach zehnjähriger Verwendung als Beamter/Beamtin der elektronischen Datenverarbeitung in der Verwendungsgruppe D

Beamte/Beamtinnen des technischen Dienstes, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten oder nach zehnjähriger Verwendung als Beamter/Beamtin des technischen Dienstes, mit Dienstprüfung

Kanzleibeamte/Kanzleibeamtinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten oder nach zehnjähriger Verwendung als Kanzleibeamter/Kanzleibeamtin, mit Dienstprüfung

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, nach fünfjähriger Verwendung als Pharmazeutischer Assistent/Pharmazeutische Assistentin bei Einreihung in Verwendungsgruppe D 3)

E

Beamtengruppen der der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen (Kontrollore/Kontrollorinnen), nach Ablegung der betriebseigenen Prüfung (Prüfungen), nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Verwendungsgruppe D

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

Beamte/Beamtinnen des technischen Dienstes, mit Prüfung

Betriebsbeamte/Betriebsbeamtinnen

Kanzleibeamte/Kanzleibeamtinnen, mit Prüfung

Maschinenmeister/Maschinenmeisterinnen

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Beamte/Beamtinnen der elektronischen Datenverarbeitung

Behindertenbetreuer/Behindertenbetreuerinnen, mit absolviertem Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige oder mit absolviertem ersten und zweiten Jahrgang der Lehranstalt für heilpädagogische Berufe

Büchereibeamte/Büchereibeamtinnen, mit Prüfung

Erzieher/Erzieherinnen

Feuerwehrmänner/Feuerwehrfrauen

Heimhelfer/Heimhelferinnen, nach achtjähriger, nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Heimhelfer/Heimhelferin oder als Stationsgehilfe/Stationsgehilfin in Heimen zurückgelegter Dienstzeit

Horthelfer/Horthelferinnen, nach achtjähriger, nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Horthelfer/Horthelferin zurückgelegter Dienstzeit

Oberfeuerwehrmänner/Oberfeuerwehrfrauen, nach dreijähriger Dienstzeit bei der Feuerwehr sowie nach Absolvierung der Grundausbildung und der vorgeschriebenen Dienstkurse

Pharmazeutische Assistenten/Assistentinnen, mit abgeschlossenem Lehrberuf als pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent/pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin oder mit abgelegter Drogistenprüfung

Restauratoren/Restauratorinnen

Stationsführer/Stationsführerinnen der Berufsrettung Wien

Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr nach dreijähriger Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr der Verwendungsgruppe E1

C

Beamtengruppen der der WIENSTROM GmbH zugewiesenen Beamten/Beamtinnen

Gas- und Stromkassiere/Gas- und Stromkassierinnen

Verwendungsgruppe E1

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr nach dreijähriger Verwendung als Überwachungsorgan für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr

Verwendungsgruppe E

A

Beamtengruppen des gesamten Magistrats

Beamte/Beamtinnen des technischen Dienstes, ohne Prüfung

Kanzleibeamte/Kanzleibeamtinnen, ohne Prüfung

B

Beamtengruppen des Magistrats mit Ausnahme jener, auf die das Wiener Stadtwerke – Zuweisungsgesetz Anwendung findet

Behindertenbetreuer/Behindertenbetreuerinnen

Heimhelfer/Heimhelferinnen

Horthelfer/Horthelferinnen

Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr

SCHEMA II KA

Verwendungsgruppe KA 1

Gruppenleiter/Gruppenleiterinnen des Stadtrechnungshofes gemäß § 73 Abs. 1 WStV

Leitende Bedienstete des Stadtrechnungshofes, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Prüfer/Prüferinnen des Stadtrechnungshofes, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Verwendungsgruppe KA 2

Leiter/Leiterinnen von Prüfgruppen des Stadtrechnungshofes

Prüfer/Prüferinnen des Stadtrechnungshofes mit abgeschlossenem, für die Prüftätigkeit relevantem Hochschulstudium

Prüfer/Prüferinnen des Stadtrechnungshofes, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Verwendungsgruppe KA 3

Prüfer/Prüferinnen des Stadtrechnungshofes

SCHEMA II K

  1. 1. Ein Zeugnis über eine Sonderausbildung gemäß § 57b des Krankenpflegegesetzes, BGBl. Nr. 102/1961, ist einem Zeugnis über eine entsprechende Weiterbildung gemäß § 64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, oder einem Diplom über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß § 65 GuKG gleichzuhalten.
  2. 2. Ein Diplom über den erfolgreichen Abschluss eines Universitätslehrganges für Krankenhausmanagement, eines Universitätslehrganges für Lehrendes Pflegepersonal oder eines Universitätslehrganges für Leitendes Pflegepersonal gemäß § 23 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, bzw. eines solchen Hochschullehrganges gemäß § 18 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, ist bei den Beamtengruppen Lehrhebammen, Leitende Lehrhebammen, Oberhebammen, Stationshebammen, Leitende Lehrassistenten/Lehrassistentinnen, Leitende Oberassistenten/Oberassistentinnen, Oberassistenten/Oberassistentinnen, Stationsassistenten/Stationsassistentinnen, Pflegevorsteher/Oberinnen, Lehrvorsteher/Schuloberinnen, Lehrer/Lehrerinnen für Gesundheits- und Krankenpflege, Oberpfleger/Oberschwestern und Stationspfleger/Stationsschwestern einem Zeugnis über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß § 38 des Hebammengesetzes, BGBl. Nr. 310/1994, § 32 des Gesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992, oder § 57b des Krankenpflegegesetzes, einem Zeugnis über eine Weiterbildung gemäß § 64 GuKG oder einem Diplom über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß § 65 GuKG gleichzuhalten. Bei Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die Lehr- oder Führungsaufgaben im Sinn des GuKG ausüben, gilt dies nur, wenn und solange sie nach dem GuKG zur Ausübung von Lehr- und Führungsaufgaben berechtigt sind.
  3. 3. Ein Zeugnis über eine Sonderausbildung gemäß § 57b des Krankenpflegegesetzes von Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ist einem Zeugnis über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß § 32 MTD-Gesetz gleichzuhalten.
  4. 4. Ein Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Pädagogik und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im gehobenen medizinisch-technischen Dienst ist einem Zeugnis über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß § 32 MTD-Gesetz gleichzuhalten.
  5. 5. Ein Diplom über eine Sonderausbildung für Lehraufgaben gemäß § 65 GuKG ist einem Zeugnis über eine Weiterbildung gemäß § 64 GuKG gleichzuhalten.
  6. 6. Ein Zeugnis über eine Weiterbildung gemäß § 64 GuKG ist einem Zeugnis über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß § 38 des Hebammengesetzes gleichzuhalten.

Verwendungsgruppe K 1

Voraussetzung für eine Einreihung in die Verwendungsgruppe K 1 ist bei den in Z 1 angeführten Beamtengruppen die Berufsberechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes gemäß dem MTD-Gesetz sowie ein Zeugnis über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß dem genannten Gesetz;

bei der in Z 2 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß dem GuKG, ein Diplom über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß dem genannten Gesetz, ein Besoldungsdienstalter von mindestens 20 Jahren und ein im Dienstpostenplan mit Verwendungsgruppe K 1 bewerteter Posten.

  1. 1. Lehrassistenten/Lehrassistentinnen

    Leitende Lehrassistenten/Lehrassistentinnen

    Leitende Oberassistenten/Oberassistentinnen

    Oberassistenten/Oberassistentinnen

    Stationsassistenten/Stationsassistentinnen

  1. 2. Pflegevorsteher/Oberinnen

Verwendungsgruppe K 2

Voraussetzung für eine Einreihung in die Verwendungsgruppe K 2 ist bei der in Z 1 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes gemäß dem MTD-Gesetz;

bei den in Z 2 angeführten Beamtengruppen die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß dem GuKG, ein Zeugnis oder Diplom über eine entsprechende Weiterbildung oder Sonderausbildung gemäß dem genannten Gesetz, ein Besoldungsdienstalter von mindestens 16 Jahren und ein im Dienstpostenplan mit Verwendungsgruppe K 2 bewerteter Posten;

bei der in Z 3 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des Hebammenberufes gemäß dem Hebammengesetz, ein Zeugnis über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß dem genannten Gesetz, ein Besoldungsdienstalter von mindestens 16 Jahren und ein im Dienstpostenplan mit Verwendungsgruppe K 2 bewerteter Posten;

bei den in Z 4 angeführten Beamtengruppen die Reifeprüfung und eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule für Musik und darstellende Kunst;

bei der in Z 5 angeführten Beamtengruppe die Eintragung in die Kardiotechnikerliste gemäß dem Kardiotechnikergesetz – KTG, BGBl. I Nr. 96/1998.

  1. 1. Beamte/Beamtinnen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
  2. 2. Lehrvorsteher/Schuloberinnen

    Pflegevorsteher/Oberinnen

  1. 3. Leitende Lehrhebammen
  2. 4. Musiktherapeuten/Musiktherapeutinnen

    Rhythmiker/Rhythmikerinnen

  1. 5. Kardiotechniker/Kardiotechnikerinnen

Verwendungsgruppe K 3

Voraussetzung für eine Einreihung in die Verwendungsgruppe K 3 ist bei den in Z 1 angeführten Beamtengruppen die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß dem GuKG sowie ein Zeugnis oder Diplom über eine entsprechende Weiterbildung oder Sonderausbildung gemäß dem genannten Gesetz;

bei der in Z 2 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß dem GuKG;

bei den in Z 3 angeführten Beamtengruppen die Berufsberechtigung zur Ausübung des Hebammenberufes gemäß dem Hebammengesetz sowie ein Zeugnis über eine entsprechende Sonderausbildung gemäß dem genannten Gesetz;

bei der in Z 4 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des Hebammenberufes gemäß dem Hebammengesetz.

  1. 1. Lehrer/Lehrerinnen für Gesundheits- und Krankenpflege

    Lehrvorsteher/Schuloberinnen

    Oberpfleger/Oberschwestern

    Pflegevorsteher/Oberinnen

    Stationspfleger/Stationsschwestern

  1. 2. Ständige Stationspflegervertreter/Stationspflegervertreterinnen/Stationsschwesternvertreter/Stationsschwesternvertreterinnen
  2. 3. Lehrhebammen

    Leitende Lehrhebammen

    Oberhebammen

    Stationshebammen

  1. 4. Ständige Stationshebammenvertreter/Stationshebammenvertreterinnen

Verwendungsgruppe K 4

Voraussetzung für eine Einreihung in die Verwendungsgruppe K 4 ist bei der in Z 1 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege gemäß dem GuKG;

bei der in Z 2 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in der Kinder- und Jugendlichenpflege gemäß dem GuKG;

bei der in Z 3 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege gemäß dem GuKG;

bei der in Z 4 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des Hebammenberufes gemäß dem Hebammengesetz; bei der in Z 5 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung des medizinisch-technischen Fachdienstes gemäß dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961

  1. 1. Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenschwestern
  2. 2. Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenschwestern
  3. 3. Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenschwestern
  4. 4. Hebammen
  5. 5. Medizinisch-technische Fachkräfte, nach zehnjähriger Dienstzeit bei der Gemeinde Wien, davon mindestens sechsjähriger Verwendung als medizinisch-technische Fachkraft

Verwendungsgruppe K 5

Voraussetzung für eine Einreihung in die nachstehend angeführte Beamtengruppe ist die Berufsberechtigung zur Ausübung des medizinisch-technischen Fachdienstes gemäß dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961.

Medizinisch-technische Fachkräfte

Verwendungsgruppe K 6 4)

Voraussetzung für eine Einreihung in die Verwendungsgruppe K 6 ist bei den in Z 1 angeführten Beamtengruppen, ausgenommen Laborgehilfen/Laborgehilfinnen, die Berufsberechtigung zur Ausübung des jeweiligen medizinischen Assistenzberufs gemäß dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG, BGBl. I Nr. 89/2012, bei der Beamtengruppe der Laborgehilfen/Laborgehilfinnen die Berufs-berechtigung gemäß dem MTF-SHD-G;

bei den in Z 2 angeführten Beamtengruppen die Berufsberechtigung gemäß dem Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002, oder auf Grund des § 39 MABG;

bei der in Z 3 angeführten Beamtengruppe die Berechtigung zur Ausübung des Sanitätsdienstes als Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin (§ 10 Sanitätergesetz – SanG, BGBl. I Nr. 30/2002) und die Verwendung im 24-Stunden-Dienst; bei der in Z 4 angeführten Beamtengruppe die Berechtigung zur Ausübung des Sanitätsdienstes als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin (§ 9 SanG) und die Verwendung im 24-Stunden-Dienst;

bei der in Z 5 angeführten Beamtengruppe ein Zeugnis über das abgelegte erste Rigorosum nach dem Bundesgesetz über die Studienrichtung Medizin;

bei der in Z 6 angeführten Beamtengruppe die Berufsberechtigung zur Ausübung der Pflegehilfe gemäß dem GuKG;

bei der in Z 7 angeführten Beamtengruppe die Einreihung in dieser Beamtengruppe am 31. August 1997;

bei der in Z 8 angeführten Beamtengruppe die Berechtigung zur Ausübung der Zahnärztlichen Assistenz gemäß dem Bundesgesetz über die Ausübung des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs (Zahnärztegesetz – ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005.

  1. 1. Desinfektionsassistenten/Desinfektionsassistentinnen

    Desinfektionsassistenten/Desinfektionsassistentinnen, Leitende

    Laborgehilfen/Laborgehilfinnen

    Operationsassistenten/Operationsassistentinnen

    Operationsassistenten/Operationsassistentinnen, Leitende

    Ordinationsassistenten/Ordinationsassistentinnen

    Obduktionsassistenten/Obduktionsassistentinnen

    Obduktionsassistenten/Obduktionsassistentinnen, Erste

    Obduktionsassistenten/Obduktionsassistentinnen, Leitende

  1. 2. Heilmasseure/Heilmasseurinnen

    Medizinische Masseure/Masseurinnen

    Medizinische Masseure/Masseurinnen, Leitende

  1. 3. Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen
  2. 4. Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen
  3. 5. Sanitätsgehilfen/Sanitätsgehilfinnen
  4. 6. Pflegehelfer/Pflegehelferinnen
  5. 7. Stationsgehilfen/Stationsgehilfinnen
  6. 8. Zahnärztliche Assistenten/Assistentinnen

Verwendungsgruppe R

Voraussetzung für eine Einreihung in die Verwendungsgruppe R ist die Berechtigung zur Berufsausübung gemäß § 9 oder § 10 SanG sowie die Verwendung in einer Dienstform, in der keine
24-Stunden-Dienste zu leisten sind.

Sanitäter/Sanitäterinnen

SCHEMA II KAV

Verwendungsgruppe A 1

Ärzte/Ärztinnen des Krankenanstaltenverbundes, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Ärztliche Direktoren/Direktorinnen, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Verwendungsgruppe A 2

Ärzte/Ärztinnen des Krankenanstaltenverbundes, nur auf den im Dienstpostenplan bestimmten Posten

Ärztliche Abteilungs-(Instituts-)Vorstände

Ärztliche Direktoren/Direktorinnen

Verwendungsgruppe A 3

Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin des Krankenanstaltenverbundes, ausgenommen Betriebsärzte/Betriebsärztinnen

Fachärzte/Fachärztinnen des Krankenanstaltenverbundes, ausgenommen Betriebsärzte/Betriebsärztinnen

Verwendungsgruppe A 5

Ärzte/Ärztinnen des Krankenanstaltenverbundes in Ausbildung

SCHEMA II L

Bei der Einreihung eines Lehrers/einer Lehrerin oder Leiters/Leiterin einer Unterrichtsanstalt in eine der nachstehenden Verwendungsgruppen sind §§ 202, 235 und 248a sowie die Anlage 1 Z 23 bis 27 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass

  1. 1. Lehrer/Lehrerinnen für eine Vorbereitungsausbildung nach dem GuKG in jene Verwendungsgruppe einzureihen sind, wie sie für Lehrer/Lehrerinnen der entsprechenden Unterrichtsgegenstände an einer mittleren Schule gemäß Z 23 bis 27 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 vorgesehen ist;
  2. 2. Lehrer/Lehrerinnen für Kindergarten- und Hortpraxis sowie für Unterrichtsgegenstände der Didaktik an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik auch dann in die Verwendungsgruppe L 2a 1 einzureihen sind, wenn sie die Erfordernisse gemäß Z 25.1 lit. h der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 mit Ausnahme der Reifeprüfung erfüllen;
  3. 3. Leiter/Leiterinnen einer Unterrichtsanstalt in jene Verwendungsgruppe einzureihen sind, die ihnen zukäme, wenn sie als Lehrer/Lehrerinnen an dieser Unterrichtsanstalt tätig wären.

Verwendungsgruppe L 1

Lehrer/Lehrerinnen

Leiter/Leiterinnen einer Unterrichtsanstalt

Verwendungsgruppe L 2a 2

Lehrer/Lehrerinnen

Leiter/Leiterinnen einer Unterrichtsanstalt

Verwendungsgruppe L 2a 1

Pädagogische Regionalleiter/Pädagogische Regionalleiterinnen

Lehrer/Lehrerinnen

Leiter/Leiterinnen einer Unterrichtsanstalt

Verwendungsgruppe L 2b 1

Lehrer/Lehrerinnen

Leiter/Leiterinnen einer Unterrichtsanstalt

Verwendungsgruppe L 3

Lehrer/Lehrerinnen

Verwendungsgruppe LKS

Übungsleiter/Übungsleiterinnen und Trainer/Trainerinnen, mit abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer/Sportlehrerin an der Bundesanstalt für Leibeserziehung

Verwendungsgruppe LKA

Assistenzpädagogen/Assistenzpädagoginnen mit abgeschlossener Ausbildung zum pädagogischen Assistenten/zur pädagogischen Assistentin für Kindergarten und Hort

Verwendungsgruppe LKP

Hortpädagogen/Hortpädagoginnen

Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen

Leiter/Leiterinnen eines Kindergartens

Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen

Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen

Fußnoten:

1) Eine Überstellung in die Verwendungsgruppe C ist ohne die erforderliche Dienstprüfung (betriebseigene Prüfung) zulässig, wenn der Beamte/die Beamtin eine mindestens achtjährige Dienstzeit bei der Stadt Wien aufweist, er/sie aus der Verwendungsgruppe 1 oder 2 des Schemas I überstellt wird und die Überstellung unter der Bedingung erfolgt, dass der Beamte/die Beamtin die Dienstprüfung (betriebseigene Prüfung) binnen 18 Monaten erfolgreich ablegt, widrigenfalls bei Ablauf dieser Frist die Überstellung in die Verwendungsgruppe, aus der der Beamte/die Beamtin in die Verwendungsgruppe C überstellt worden war, eintritt. Aus berücksichtigungswürdigen Gründen kann diese Frist einmal erstreckt werden.

2) Auf die vorgeschriebene zehnjährige Verwendung ist die vor dem 1. Jänner 2003 erfolgte Verwendung als Apothekenlaborant/Apothekenlaborantin bei Einreihung in das Schema I, Verwendungsgruppe 2, anzurechnen.

3) Auf die vorgeschriebene fünfjährige Verwendung ist die vor dem 1. Jänner 2003 erfolgte Verwendung als Apothekenlaborant/Apothekenlaborantin bei Einreihung in das Schema I, Verwendungsgruppe 3P, anzurechnen.

4) Die am 31. August 2009 in die Beamtengruppe der Sanitäter/Sanitäterinnen eingereihten Beamten/Beamtinnen, die bereits am 1. Juli 2009 in diese Beamtengruppe eingereiht waren und spätestens seit diesem Tag zur Ausübung von Tätigkeiten im Sinn des § 10 SanG berechtigt sind, werden mit 1. September 2009 zu Notfallsanitätern/Notfallsanitäterinnen. Alle übrigen am 31. August 2009 in die Beamtengruppe der Sanitäter/Sanitäterinnen eingereihten Beamten/Beamtinnen werden mit 1. September 2009 zu Rettungssanitätern/Rettungssanitäterinnen.

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