vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Aufgabenbereich der Dienststellen und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die Wildbach- und Lawinenverbauung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.12.1979

I. ABSCHNITT

Aufgabenbereich der Dienststellen

§ 1

Der Gebietsbauleitung obliegen innerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereich folgende Aufgaben:

  1. 1. Ausarbeitung des Arbeitsplanes für Gefahrenzonenplanung, Projektierung, Verbauungstätigkeit und Betreuungsdienst;
  2. 2. Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen, Projekten und Kollaudierungsoperaten;
  3. 3. Planung der kurz-, mittel- und langfristigen Verbauungstätigkeit, des Bedarfes an Personal, finanziellen Mitteln und Investitionen;
  4. 4. Durchführung der Verbauungsmaßnahmen
  5. 5. Durchführung der Überwachungs- und Erhebungstätigkeit in den Einzugsgebieten der Wildbäche und Lawinen einschließlich der Gewässeraufsicht;
  6. 6. Wahrnehmung des Anhörungsrechtes bei gemäß § 100 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 vorgesehenen Maßnahmen;
  7. 7. Bewirtschaftung von Bannwäldern in den Fällen und unter den Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 des Forstgesetzes 1975;
  8. 8. Vertretung des öffentlichen Interesses am Schutz vor Wildbächen und Lawinen in den im § 101 Abs. 5 des Forstgesetzes 1975 näher bezeichneten Verfahren;
  9. 9. Bewirtschaftung der von der Sektion zugewiesenen finanziellen Mittel und der Interessentenbeiträge;
  10. 10. Erhebungen für den Wildbach- und Lawinenkataster und die Statistik, Führung von Statistiken;
  11. 11. Entsendung von Angehörigen der Gebietsbauleitung zur Mitwirkung als Sachverständige gemäß § 173 des Forstgesetzes 1975, Beratungstätigkeit;
  12. 12. Mitwirkung bei Einsätzen im Falle von Wildbach- und Lawinenkatastrophen;
  13. 13. Abwicklung des Geschäftsverkehrs im Rahmen der Durchführung der Aufgaben der Gebietsbauleitung.

Schlagworte

Überwachungstätigkeit, Wildbachkataster, Wildbachkatastrophe

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017

Gesetzesnummer

10010409

Dokumentnummer

NOR12132770

alte Dokumentnummer

N8197921775L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte