Laut LGBl. Nr. 25/2006: die Aufhebung des § 13 Z 4 tritt mit 30. Juni 2004 in Kraft.
LGBl. Nr. 25/2006
§ 13
Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss
Der Anspruch auf Ruhegenuss erlischt durch
- 1. Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit im Sinne des § 21 Abs. 1 Z 5 LBDG 1997,
- 2. Verzicht,
- 3. Austritt,
- 4. (aufgehoben mit LGBl. Nr. 25/2006)
- 5. Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
- 6. Auflösung des Dienstverhältnisses nach § 21 Abs. 2 LBDG 1997.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
