§ 13 LBPG 2002

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2004

§ 13

Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss

Der Anspruch auf Ruhegenuss erlischt durch

  1. 1. Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit im Sinne des § 21 Abs. 1 Z 5 LBDG 1997,
  2. 2. Verzicht,
  3. 3. Austritt,
  4. 4. Ablösung,
  5. 5. Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
  6. 6. Auflösung des Dienstverhältnisses nach § 21 Abs. 2 LBDG 1997.

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