Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | VO 1103/97 , ABl. Nr. L 162 vom 19.06.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, Euro-Umrechnung, Währungsumstellung, Umrechnungsregeln, Rundungsregeln |
6.3 Vorhalte und (händische) Bescheidbegründungen
Wird die Option, Erklärungen für Zeiträume ab 1999 in Euro einreichen zu können, vom Abgabepflichtigen nicht in Anspruch genommen, genügt es, wenn Beträge in Vorhalten bzw. Begründungstexten weiterhin ausschließlich in Schilling angeführt werden.
Ergeht ein(e) Vorhalt/Bescheidbegründung zu einer Euro-Erklärung, sind Beträge sowohl in Euro (€) als auch in Schilling (S) darzustellen. Das jeweilige Währungszeichen ist jedenfalls anzubringen.
Bei Berufungsentscheidungen bzw. Berufungsvorentscheidungen ist analog vorzugehen.
6.4 Führung der Abgabenkonten
Die in den Finanzämtern zu führenden Konten der Haushaltsverrechnung und die Personenkonten, das sind die Abgabenkonten, werden erst am Ende der Übergangsphase zum 1. Jänner 2002 umgestellt.
Zum Umstellungsstichtag werden allfällige auf dem Abgabenkonto vorhandene Abgabenschuldigkeiten und der Endsaldo umgerechnet werden. Über diesen Vorgang wird ein Informationsschreiben ausgefertigt werden, das auch Informationen über Vorauszahlungen an Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie über Jahresbeträge an Bodenwertabgabe und Abgabe und Beiträge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und über einen verbleibenden Ratenplan bei Zahlungserleichterungen enthalten wird. Ausgesetzte Beträge werden ebenfalls umgerechnet in diesem Schreiben des Finanzamtes enthalten sein, sodass der Abgabepflichtige beim Übergang auf das Euro-Abgabenkonto eine umfassende Information enthalten wird.
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | VO 1103/97 , ABl. Nr. L 162 vom 19.06.1997 S. 1 |
Schlagworte: | Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, Euro-Umrechnung, Währungsumstellung, Umrechnungsregeln, Rundungsregeln |