JGG - Änderung

GesetzgebungZivilrechtKriwanekJuli 2023

Nachgeschärftung von Regelungen die durch das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022, BGBl I 2022/223, im JGG vorgenommen wurden, die aber erst mit 1. 9. 2023 in Kraft treten

Inkrafttreten

1.9.2023

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

21.7.2023

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

Strafrecht

Quelle

BGBl I 2023/98, 790/BNR, AB 2160, 3474/A

Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert wird ( BGBl I 2023/98, 790/BNR, AB 2160, 3474/A)

Mit der Novelle werden insb punktuell Regelungen nachgeschärft, die durch das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022, BGBl I 2022/223, im JGG vorgenommen wurden, die aber erst mit 1. 9. 2023 in Kraft treten:


Für den Fall, dass Gerichte bereits – im Vorgriff auf die Regelungen in § 5 Z 6b oder § 17b Abs 1 JGG in der Fassung des MVAG (die aber erst mit 1. 9. 2023 in Kraft treten sollten) – die Entlassung mit 1. 9. 2023 (oder zu einem späteren Zeitpunkt) ausgesprochen haben, wird ausdrücklich im Gesetz angeordnet, dass derartige Beschlüsse ohne Wirkung sind (eine Aufhebung solcher Beschlüsse durch einen contrarius actus im Einzelfall ist damit entbehrlich).



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