Änderung des BMSVG

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrMärz 2024

Umstellung auf elektronische Kontonachricht; Einführung von Nachhaltigkeitsvorschriften für Betriebliche Vorsorgekassen; Anpassung der Veranlagungsbedingungen für Betriebliche Vorsorgekassen

Inkrafttreten

1.10.2024

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Entwurf

Letzte Änderung

29.3.2024

Betroffene Normen

BMSVG, FMABG

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

324/ME NR 27. GP

Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden sollen; MInisterialentwurf 27. 3. 2024, 324/ME NR 27. GP

→ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten


Mit der vorliegenden Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes sollen diverse Änderungen vorgenommen werden, die der Verwaltungsvereinfachung, der Wettbewerbsgleichheit, der Verbesserung der Veranlagungsmöglichkeiten sowie der Stärkung der Aufsicht dienen. Wesentliche Elemente des Gesetzesvorschlages sind:

Die Änderungen sollen mit 1. 10. 2024 in Kraft treten.



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